Vertrag mit Nachmieter rechtsgültig?

Mal angenommen jemand sucht in Absprache mit dem Vermieter einen Nachmieter für seine Mietwohnung.
Ein Interessent möchte in den Vertrag einsteigen und unterschreibt einen diesbzgl. Vertrag daß er die Wohnung ab Datum xy übernimmt und in den Vertrag einsteigt bzw den Vertrag ablöst. In diesem Vertrag ist zudem geregelt, daß bei Rücktritt ein Schadenersatzanspruch des Mieters gegenüber dem Nachmieter besteht.

Kann sich der Nachmieter trotz unterschrift auf ein Widerrufsrecht von 2 Wochen berufen, wenn er nun doch die Wohnung nicht will?

Die Wohnung müsste somit erneut beworben werden, Wohnungsbegeungen mit Interessenten und ggf. nochmal eine Monatsmiete wäre fällig …

Danke für die Hilfe!

Hallo!

Kann sich der Nachmieter trotz unterschrift auf ein
Widerrufsrecht von 2 Wochen berufen, wenn er nun doch die
Wohnung nicht will?

Ja, aber nur unter gewissen Umständen, und in jedemFall auch nur, wenn er als Verbraucher und der andere als Unternehmer gehandelt hat, was bei Wohnungsmietverträgen regelmäßig nicht der Fall sein dürfte.

Hallo worldwidefab

Ist ein Vermieter kein Unternehmer?? Nur mal zum bessern Verständnis für mich …
Hier hat zwar Mieter mit Nachmieter gehandelt,aber trotzdem würd mich die Frage prinzipiell interessieren

LG
Mikesch

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Also die Frage beantwortet sich doch von selbst. Ein Vermieter handelt frühestens im gewerblichen Sinne wenn die Mietsache gewerblicher Natur ist. Aber selbst da wird sicherlich unterschieden.
Ein Wohnungsbesitzer jedoch ist wohl kaum zwangsläufig ein Gewerbetreibender wenn er seine Wohnung vermieten will.

Zurück zu meiner Frage. Ist so ein Vertrag zwischen Mieter und Nachmieter rechtskräftig und der Nachmieter im Zweifel schadenersatzpflichtig?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Das hier:

Also die Frage beantwortet sich doch von selbst.

ist schon ein starker Satz angesichts dieser Logik:

Ein Vermieter
handelt frühestens im gewerblichen Sinne wenn die Mietsache
gewerblicher Natur ist.

Ist denn deiner Meinung nach ein Supermarkteigentümer kein Unternehmer, weil er Verträge nur mit Verbrauchern abschließt … ?

Levay

Hallo erstmal!

Mal angenommen jemand sucht in Absprache mit dem Vermieter
einen Nachmieter für seine Mietwohnung.
Ein Interessent möchte in den Vertrag einsteigen und
unterschreibt einen diesbzgl. Vertrag daß er die Wohnung ab
Datum xy übernimmt und in den Vertrag einsteigt bzw den
Vertrag ablöst. In diesem Vertrag ist zudem geregelt, daß bei
Rücktritt ein Schadenersatzanspruch des Mieters gegenüber dem
Nachmieter besteht.

Kann sich der Nachmieter trotz unterschrift auf ein
Widerrufsrecht von 2 Wochen berufen, wenn er nun doch die
Wohnung nicht will?

Wenn ein solches Widerrufsrecht im Vertrag nicht ausdrücklich vereinbart wurde, nicht!
Anders als bei sog. Haustürgeschäften gibt es nämlich kein 14tägiges Widerrufsrecht bei Vertragsabschlüssen!

Die Wohnung müsste somit erneut beworben werden,
Wohnungsbegeungen mit Interessenten und ggf. nochmal eine
Monatsmiete wäre fällig …

Die Kosten würde ich mir u.U. vom Nachmieter erstatten lassen.

Danke für die Hilfe!

Gerne
Andreas