Mal angenommen jemand sucht in Absprache mit dem Vermieter einen Nachmieter für seine Mietwohnung.
Ein Interessent möchte in den Vertrag einsteigen und unterschreibt einen diesbzgl. Vertrag daß er die Wohnung ab Datum xy übernimmt und in den Vertrag einsteigt bzw den Vertrag ablöst. In diesem Vertrag ist zudem geregelt, daß bei Rücktritt ein Schadenersatzanspruch des Mieters gegenüber dem Nachmieter besteht.
Kann sich der Nachmieter trotz unterschrift auf ein Widerrufsrecht von 2 Wochen berufen, wenn er nun doch die Wohnung nicht will?
Die Wohnung müsste somit erneut beworben werden, Wohnungsbegeungen mit Interessenten und ggf. nochmal eine Monatsmiete wäre fällig …
Danke für die Hilfe!