Verwirkung von Betriebskosten

Hallo,

Ein Vermieter berechnet 8 Jahre lang keine Grundsteuer für die Mieter. Ab 2005 berechnet er auf einmal wieder Grundsteuer. Kann der Vermieter das einfach machen oder kann in diesem Fall von Verwirkung der Betriebskosten gesprochen werden?

Hallo Christian,

dazu müsste man erst einmal wissen, ob grundsätzlich die Grundsteuer im Mietvertrag als NK oder BK ausgewiesen sind. Ist dies nicht der Fall, wäre die jetzige Umlage eine einseitige Vertragsänderung und die ist schon mal nicht statthaft.

Gruß
Nita

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Steht $27 Absatz 3 Betriebskostenverordnung drin und darin ist meiner Meinung nach die Grundsteuer enthalten. Darf er das nach soviel Jahren dann einfach dann machen oder?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi,

Steht $27 Absatz 3 Betriebskostenverordnung drin und darin ist
meiner Meinung nach die Grundsteuer enthalten. Darf er das
nach soviel Jahren dann einfach dann machen oder?

ja, das glaub ich auch, das die Grundsteuer da drin steht. Ich denke, das der VM die Grundsteuer dann ab jetzt berechnen kann. Was er nicht kann ist eine Nachforderung für frühere Jahre stellen. Wenn er also sagt: Ups, da hab ich ja acht Jahre was vergessen, mein Pech, aber jetzt berechne ich es - dann ist das wohl so in Ordnung und ein M kann sich über 8 Jahre gesparte BK freuen.

Gruß
Nita

Was ist wenn der VM eine Nebenkostenabrechnung erstellt wie in den letzten 8 Jahren und dann auf einmal aus Frust weil die Abrechnung falsch war diese Nachforderung erstellt? Darf er das? 4/6 Mieter haben in unserem Haus gekündigt wegen falsch berechneter Kosten. Scheinbar hat er sich jetzt weitere Kosten überlegt die er umlegen will.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

Was ist wenn der VM eine Nebenkostenabrechnung erstellt wie in
den letzten 8 Jahren und dann auf einmal aus Frust weil die
Abrechnung falsch war diese Nachforderung erstellt? Darf er
das? 4/6 Mieter haben in unserem Haus gekündigt wegen falsch
berechneter Kosten. Scheinbar hat er sich jetzt weitere Kosten
überlegt die er umlegen will.

Nachforderungen darf er nur bis zu 12 Monate nach dem aktuellen Abrechnungszeitraum stellen. Danach sind seine Ansprüche verwirkt.

Beispiel: Abrechnungszeitraum vom 01.06.2004 bis 31.05.2005. 12 Monate plus = 31.05.2006. Danach verfällt der Anspruch auf Nachforderungen seitens des VM.

Ausnahme: Wenn die verspätete Nachforderung nicht im Einflussbereich des VM lag, z.B. wenn ein Versorger zu spät abgerechnet hat.

Auf unser Beispiel bezogen: Hat ein VM vom Grundsteueramt erst j e t z t Bescheid über die Grundsteuer der letzten 8 Jahre erhalten und kann dies auch nachweisen, wäre dies - evtl. - eine Nachforderung die er jetzt noch auf den Mieter abwälzen könnte.

Wobei es m.E. fraglich ist, ob so etwas vorkommt und wie dieser Einzelfall rechtlich zu betrachten wäre. Da würde ich mich als fachlicher interessierter Laie zu Prognosen nicht mehr in der Lage sehen.

Frust über die Zurückweisung falsch erstellter NK-Abrechnung ist jedenfalls - soweit ich weiss - kein rechtlich anerkannter Grund weitere falsche Abrechnungen und Nachforderungen zu stellen!

Evtl. könnte der VM also aus dem letzten Abrechnungszeitraum die Grundsteuer nachfordern, weiter zurück nicht.

Gruß
Nita