verzögerte Kautionsrückzahlung

Guten Morgen,

folgender rein hyptothetischer Fall:

vor kurzem ist A umgezogen und ärgert sich jetzt mit dem alten Vermieter. Er hat den A bezüglich der Kautionsrückzahlung vor die Wahl gestellt: Entweder A muß auf die Rückzahlung bis zum Frühjahr 2008 warten, weil dann erst die Nebenkostenabrechnung erstellt wird, oder A zahlt 150 Euro pauschal als Nebenkostennachzahlung (damit erlischen alle Ansprüche / Forderungen für die Zukunft), und erhält dafür die Kaution sofort zurück. Auf den Vorschlag von A, die 150 Euro im Frühjar 2008 mit der Nebenkostenabrechnung zu verrechnen, geht der Vermieter nicht ein.

A findet das erpresserisch. In 2006 hat A 60 Euro nachzahlen müssen. In 2007 müsste die Nachzahlung bei sonst gleichen Werten für 6 Monate also ca. 30 Euro betragen. 150 Euro sind also in keiner Weise gerechtfertigt. Darf der Vermieter einfach so lange die Kaution einbehalten? Was kann A hier tun?

Vielen Dank + Grüße
Georg

Ebenfalls guten Morgen,

6 Monate sind zweifelsfrei Standard. Wenn der Vermieter einen echten
Grund hat (z.B. die Stadtwerke können die Abrechnung erst im Herbst
erstellen, usw) dann auch länger.
LG
R.

dürft denn für diesen Zeitraum die komplette Kaution (angenommen es sind 2250 Euro) einbehalten werden?

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dürft denn für diesen Zeitraum die komplette Kaution
(angenommen es sind 2250 Euro) einbehalten werden?

Da wird Dir nur ein Jurist eine eindeutige Antwort geben können. Ich
persönlich meine, das hier verhältnismässig gehandelt werden sollte.
Wenn sie nur noch als Sicherheit für eventuelle Nachforderungen aus den
Verbrauchsabrechnungen dient, kann ich mir ein Recht auf Teilauszahlung
schon vorstellen. Das ist aber wohl immer im Einzelfall zu sehen.

Hi,

dürft denn für diesen Zeitraum die komplette Kaution
(angenommen es sind 2250 Euro) einbehalten werden?

klappt doch…:smile: (hier gab es schon Leute, die den selben Wortlaut mehrfach eingestellt haben…)

Zur Frage:
Nein. Es darf nur ein „angemessener“ Betrag einbehalten werden.

Zur Klärung der Frage, was hier angemessen ist, wäre ein Termin beim örtlichen Mieterverein eine gute Idee. Dort wird einem auch beim Schriftverkehr mit dem Vermieter geholfen - und der merkt, daß der Mieter sich nicht übers Ohr hauen läßt und eine gute Beratung hat…

Gruß Stefan

Hallo,
einen Sonderfall - jedenfalls bis jetzt - stellt Berlin dar. Hier hat das Oberlandesgericht festgelegt, daß die Kaution nicht für eventelle Nachzahlungen für BK/HK zurückbehalten werden darf.
Gruß
Uwe

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