Guten Morgen,
folgender rein hyptothetischer Fall:
vor kurzem ist A umgezogen und ärgert sich jetzt mit dem alten Vermieter. Er hat den A bezüglich der Kautionsrückzahlung vor die Wahl gestellt: Entweder A muß auf die Rückzahlung bis zum Frühjahr 2008 warten, weil dann erst die Nebenkostenabrechnung erstellt wird, oder A zahlt 150 Euro pauschal als Nebenkostennachzahlung (damit erlischen alle Ansprüche / Forderungen für die Zukunft), und erhält dafür die Kaution sofort zurück. Auf den Vorschlag von A, die 150 Euro im Frühjar 2008 mit der Nebenkostenabrechnung zu verrechnen, geht der Vermieter nicht ein.
A findet das erpresserisch. In 2006 hat A 60 Euro nachzahlen müssen. In 2007 müsste die Nachzahlung bei sonst gleichen Werten für 6 Monate also ca. 30 Euro betragen. 150 Euro sind also in keiner Weise gerechtfertigt. Darf der Vermieter einfach so lange die Kaution einbehalten? Was kann A hier tun?
Vielen Dank + Grüße
Georg