Von Mietrecht abgestuft auf Nutzungsrecht?

Hallo,
ich habe einen Teil meiner Kaution nicht vertragsgemäß bezahlen können und habe daraufhin eine fristgerechte Kündigung bekommen. Nach ein paar Gesprächen und Erklärungen konnte ich den fehlenden Betrag aufbringen und dem Vermieter überweisen. Der Vermieter nahm das an und gab zu Erklärung, das die Kündigung weiterhin bestehen bleibt ( was soll das heißen? Wohne ich jetzt auf Probe?) und das ich jetzt nur noch „Nutzungsrecht“ an meiner Wohnung habe. Nach ca. 2 Jahren „wohlverhalten“ würde das wieder umgestellt auf „normales“ Mietrecht! Nach längerer ergebnisloser Suche im Web frage ich: Was genau heißt das und worin besteht der Unterschied? Was bedeutet das für mich? Muß ich ab jetzt besondere Dinge beachten? Ich möchte auf keinen Fall meine Wohnung verlieren! Vielen Dank

Sorry, dazu kann ich verbindlich nichts sagen.

Gruß
Heleya

Hallo,

leider kann ich Ihnen auch nicht weiterhelfen, würde mich aber in Ihrem Fall beim örtlichen Mieterverein schlau machen. Tschüß

Sorry aber da kann ich leider nicht weiterhelfen. Da kenne ich mich nicht so gut aus.

Hallo,
das habe ich ja noch nie gehört. Der fristgerechten Kündigung muss ein Vermieter der weiteren Nutzung widersprechen sobald er merkt wenn du über den Termin der fristgerechten Kündigung weiter in der Wohnung bist.
Tut er das nicht schriftlich ist seine Kündigung eh hinfällig, weil er es duldet dass du dort wohnst. Er muss der Nutzung widersprechen sobald er merkt, dass du trotzdem weiter dort wohnst und zwar sobald er Kenntnis davon nimmt, dass du dort noch wohnst. Also noch mal, wenn dein Vermieter nicht Widerspruch einlegt, dass du weiter dort wohnst kann er dich nicht rausschmeissen und du brauchst auch keine Angst haben,d ass du die Wohnung verlierst. Geh mal in den Mieterschutz, das kostet nicht viel

Liebe Grüsse Gaby

ich habe jetzt keinen auszugstermin! ist das vielleicht nur angstgemache? die miete und nebenkosten wurden und werden pünktlich bezahlt! ich habe da keine rückstände! es ging eben nur um die kaution von über 1000,-€.
danke an alle, vielleicht kommt ja noch eine antwort! :smile:

hey auf deine frage was nutzungsrecht bedeutet usw. kann ich dir nur antworten was ich vermute,zu 100% weis ich es leider nicht.also beim mietrecht hast du kündigungsfristen und bei nutzungsrecht glaube ich nicht bzw nicht solange also schätze mal ca 2-4wochen.ansonsten kannst du dene ich normal in der wohnung wohnen.es kann auch sein das du dann komplett nach den 2jahren raus musst.aber frag doch bei deinem vermieter nochmal nach.oder wenn du das nicht willst, rufst du mal bei irgendeiner immobilienfirma an u fragst du mal „nur mal so aus neugierde“.das kann man übrigens auch bei anwälten machen anrufen kurz nachfragen,das ist auch kostenlos.also viel erfolg.

DAS kann auf gar keinen Fall Rechtens sein!
Du hast die Kaution aufgebracht und der Vermieter nahm diese an - Ich fürchte ohne rechtliche Beratung kommt da keine „sichere“ Situation zustande.

Lass Dich nicht veräppeln und bestehe auf einer schriftlichen Rücknahme der Kündigung!

Es gibt falls Du Dir einen Anwalt nicht leisten kannst auch die Möglichkeit Deinen Fall beim zuständigen Sozialgericht dem Rechtspfleger vorzutragen - Nimm die Hilfe auf jeden Fall in Anspruch!

Viele Grüsse
Christine