Vorgesehentsweiße 2 te. abmahnung ruhestörung; bitte um hilfe!

hallo,
habe letztes jahr eine abmahnung wegen ruhestörung (musik) bekommen.
darin hieß es die nachbarn haben da ich sehr oft sehr laut musik höre in einer nacht sogar die polizei gerufen. dies ist allerdings nie vorgekommen. polizei ist nie gekommen. auf die ersteabmahnung hatte ich leider nicht reagiert. jetzt habe ich die zweite wegen ruhestörung bekommen. desweitern hießn es darin, das des öfteren ein haschisch geruch aus dem balkon käme.

kann ich irgendwie dagegen vorgehen? da in der abmahnung. kein genaues datum, uhrzeit der ruhestörung drin steht. nur grund: ich höre sehr oft, sehr laute musik bis spät in die nacht.

müssen die abmahnungen nicht eigentlich per einschreiben zugestellt werden?
habe beide per post zugestellt bekommen.

sind die überhaupt gültig wenn kein datum der ruhestörung drin steht und per normalen postweg kamen?
bitte dringend um hilfe.

vielen dank im vorraus.

mfg

Du kannst dich beruhigen.
Eine solche Abmahnung ist im Prinzip nichts wert. Es ist eher ein Hinweis auf ein „Vergehen“. Nicht mehr nicht weniger.
Einfach nicht darauf reagieren…
und du solltest vielleicht schauen, dass du wo anders Cannabis rauchst bzw. es aufbewahrst :wink:

Hier kann man das auch noch einmal schön nachlesen:
http://www.sueddeutsche.de/geld/ruhestoerung-mieter-…

das problem ist ja, ich höre echt oft sehr laut musik, und die nachbarin vom stock über mir kam schon des öftern runter, vorallem nachts. letztes jahr hat sich der aus dem 4ten stock beschwert.

zudem ist das mit der ruhestörung nicht so verkehrt. möchte gerne wissen obs aber nicht für so eine wirksame abmahnung nicht mehr konkrette angaben geben muss.

Guten Tag,
ich habe den Eindruck dass Ihnen entweder 1 Person oder mehrere sie vergraulen will bzw. sie das Handtuch werfen und ausziehen. Eine Abmahnung muss stets entweder per Einschreiben erfolgen, in der Regel jedoch erfolgt dies durch den Vermieter persönlich und dann auch mit einem Zeugen. Im anderen Fall
per Einschreiben ebenfalls vom Vermieter. In der Abmahnung müssen klar die Gründe und das Datum stehen. Eine anonyme Abmahnung
ignorieren und mit dem Vermieter sprechen bzw. auch die Mitbewohner
darauf ansprechen.

Ich hoffe dass ich Ihnen helfen konnte.

Mit freundl. Grüßen
M. Gann

hallo,
die abmahnungen kamen per normalem postweg ausgestellt vom vermieter,
auf der steht zwar eine uhrzeit. 3 uhr nachts aber kein tag. und da steht nachbarn mussten auch die polzei rufen, die ist allerdings nie vorgekommen.
kann ich bei dem widerruf den ich vorhabe zu schreiben, das ich gar keine erste abmahnung bekommen habe???
zumale da die auch per normaler post gekommen ist?

die erste abmahnung (Bild Upload)

http://s7.directupload.net/file/d/3383/f4e8jttd_jpg.htm

kam vom mieter aus dem 4ten stock
und die zweite von der nachbarin über mir.

(Bild Upload)

http://s7.directupload.net/file/d/3383/i8e4cv7l_jpg.htm

meine nachbarin über mir kam auch ehrlich gesagt des öftern runter und hat mich schon häufig auf die lautstärke drauf hingewiesen, das ihre kleine tochter nachts aufgewacht ist.
aber das eine mal, wovon die abmahnung denke ich auch kommt, ist sie nachts auch runter gekommen.
kurz nach dem ich meinem besuch die türe öffnete stand sie vor der türe und ich konnte sie selbst von der durchaus eingehaltenen zimmerlautstärke zeigen. doch sie ließ sich von ihrer meinung nicht abbringen. darauf hin.
das ich ihr sagte: hören sie das ist doch nicht zu laut. ging sie sauer wieder hoch und meinte sie rufe die polzei.
ein paar tage darauf meinte sie, sie habe bei der polzei keinen erreicht.

zudem haschisch geruch:
einmal stand sie auch vor meiner türe und beschwere sich über ständig hoch steigendend dampf in ihre whg.
darauf hin erklärte ich ihr das ich am kochen war und meine nudeln verkocht sind. ich bat sie herein um sie davon das sie sich davon überzeugen konnte und zeigete ihr den nudel topf.

ich wohne in einem blockhoch haus in einer block siedlung in dem der haschisch geruch so ziehmlich aus jeder 3ten
whg stamen könnte.
ich rauche selbst kein cannabis aber der mieter unter mir kifft. wie soll ich das den klar stellen ohne jemanden anzu schwärzen?

wielang ist die dauer das ich einen wiederspruch spreiben kann?

wie soll der aussehen bzw be inhalten? habe keine guten deutsch und rechts kenntnisse.

wäre sehr sehr denkbar für eure hilfe.
vielen dank
mfg

Guten Abend,
nachdem ich die s.g. Abmahnungen
gesehen habe, welche nicht im Originalzustand waren, zus.-geklebt, und die jeweiligen Texte soweit lesen konnte, empfehle ich hier einen Anwalt zu konsultieren. Als WEG - Verwalter ist mir Rechtsberatung untersagt. Leider kann ich hier nicht mehr weiterhelfen, da es hier auch um Streitigkeiten handelt.