Vormieter verlangt nach 4 Monaten Ablöse für EBK

Hallo,

Folgende Situation stellt sich dar:

Es wurde ein Mietverhältnis geschlossen, in dem die Einbauküche nicht Bestandteil des Mietverhältnisses ist.

4 Monate und zwei Wochen später verlangt der Vormieter 300-500 Euro Ablöse für die EBK, angeblicher Kaufpreis: 1.400 Euro, Kaufdatum unbekannt, Zustand der Küche eher moderat.

  • In welcher Höhe hat der Vormieter einen Anspruch auf Ablöse, muss er dafür Rechnungen vorlegen oder genügt die mündliche Aussage?
  • Kann der Mieter verlangen, dass der Vormieter die Küche auf eigene Kosten entfernt, um eine eigene Küche einzubauen?

Hallo,

Folgende Situation stellt sich dar:

Es wurde ein Mietverhältnis geschlossen, in dem die
Einbauküche nicht Bestandteil des Mietverhältnisses ist.

4 Monate und zwei Wochen später verlangt der Vormieter 300-500
Euro Ablöse für die EBK

die Küche verblieb also in der Wohnung und wurde vom Nachmieter bisher genutzt? Ansonsten hätte die Küche ja bei Auszug mitgenommen werden müssen.

Wurde denn mündlich eine Vereinbarung getroffen?

  • In welcher Höhe hat der Vormieter einen Anspruch auf Ablöse,
    muss er dafür Rechnungen vorlegen oder genügt die mündliche
    Aussage?

Der Preis der Küche ist Verhandlungssache.

  • Kann der Mieter verlangen, dass der Vormieter die Küche auf
    eigene Kosten entfernt, um eine eigene Küche einzubauen?

Warum jetzt nach 4 Monaten? Warum blieb die Küche denn zunächst drin?

TM

Hallo,

die Küche verblieb also in der Wohnung und wurde vom
Nachmieter bisher genutzt? Ansonsten hätte die Küche ja bei
Auszug mitgenommen werden müssen.

Korrekt, verblieb in der Wohnung und wurde ganz normal genutzt.

Wurde denn mündlich eine Vereinbarung getroffen?

Nein, es gab keinen Telefon- oder Schriftverkehr zwischen Vormieter und Mieter. Der Makler informierte den aktuellen Mieter auch erst nach Unterzeichnung sämtlicher Unterlagen über den Wunsch des Vormieters nach Ablöse.

  • Kann der Mieter verlangen, dass der Vormieter die Küche auf
    eigene Kosten entfernt, um eine eigene Küche einzubauen?

Warum jetzt nach 4 Monaten? Warum blieb die Küche denn
zunächst drin?

Der Mieter weiß, dass die Küche nicht Bestandteil des Mietverhältnisses ist, ist sich aber nicht im Klaren darüber, ob es Sachbeschädigung wäre, wenn er die Küche einfach selbst entsorgen würde, um seine eigene Wunschküche einzubauen. Demnach lag es nahe, nichts zu ändern bis klar ist, was mit der aktuellen Küche geschehen soll.

Hallo,

die Küche verblieb also in der Wohnung und wurde vom
Nachmieter bisher genutzt? Ansonsten hätte die Küche ja bei
Auszug mitgenommen werden müssen.

Korrekt, verblieb in der Wohnung und wurde ganz normal
genutzt.

Naja, ich besichtige eine Wohnung mit Küche, ich schließe einen Mietvertrag ab und bei Einzug stelle ich fest, dass der Vormieter seine Küche entweder vergessen hat oder sie dem Vermieter verkauft/geschenkt hat und sie jetzt zur Wohnung gehört. Da ich eine Küche brauche und meine eigene nicht einbauen kann, benutze ich halt notgedungen so lange die vorhandene.

Wurde denn mündlich eine Vereinbarung getroffen?

Nein, es gab keinen Telefon- oder Schriftverkehr zwischen
Vormieter und Mieter.

Dann besteht auch kein Vertragsverhältnis zwischen beiden.

Der Makler informierte den aktuellen
Mieter auch erst nach Unterzeichnung sämtlicher Unterlagen
über den Wunsch des Vormieters nach Ablöse.

Aha, und die Maklerrechnung ist wohl trotzdem schon in voller Höhe bezahlt, obwohl der seine Arbeit (absichtlich) nicht richtig/vollständig gemacht hat?

  • Kann der Mieter verlangen, dass der Vormieter die Küche auf
    eigene Kosten entfernt, um eine eigene Küche einzubauen?

Ja.

Warum jetzt nach 4 Monaten? Warum blieb die Küche denn
zunächst drin?

Damit sich der Vormieter drauf rausreden kann, dass der Nachmieter durch schlüssiges Verhalten (Benutzung ohne Mängelrüge an den Vermieter) der Übernahme zugestimmt hat. Hat er vielleicht - aber nicht gegen Geldzahlung.

Der Mieter weiß, dass die Küche nicht Bestandteil des
Mietverhältnisses ist, ist sich aber nicht im Klaren darüber,
ob es Sachbeschädigung wäre, wenn er die Küche einfach selbst
entsorgen würde, um seine eigene Wunschküche einzubauen.
Demnach lag es nahe, nichts zu ändern bis klar ist, was mit
der aktuellen Küche geschehen soll.

Richtig. Entsorgen ist falsch, ausbauen lassen ist richtig. Allerdings sollte die „Wunschküche“ dann schon parat stehen, sonst wird’s ungemütlich bei den üblichen Lieferzeiten.

Gruß
smalbop

Vielen Dank für die umfang- und hilfreiche Antwort.

Die Maklerrechnung ist natürlich bereits bezahlt, der Makler selbst scheint in diesem Fall nur die Vermittler-Rolle zu übernehmen, damit Mieter und Vormieter das „unter sich“ klären. Das mit der Mängelrüge ist mir neu, Danke auch für diese Information. Wird sicher interessant, wies weitergeht.

Hallo,

was mir noch einfällt:

Der jetzige Mieter sollte sicherstellen, dass die Küche wirklich dem Vormieter gehört (schriftliche Bestätigung des Vermieters oder vielleicht ist das im Mietvertrag eindeutig erwähnt). Denn bisher ist es eine unbelegte Behauptung des Vormieters, dass ihm die Küche gehört und ein Anfordern, Dulden der Entfernen durch den jetzigen Mieter könnte - sofern die Küche einem Dritten (Vermieter oder jemandem unbekannten) gehört - Sachbeschädigung sein.

IANAL und Gruß,

Bombadil2

Hallo,

Warum jetzt nach 4 Monaten? Warum blieb die Küche denn
zunächst drin?

Damit sich der Vormieter drauf rausreden kann, dass der
Nachmieter durch schlüssiges Verhalten (Benutzung ohne
Mängelrüge an den Vermieter) der Übernahme zugestimmt hat. Hat
er vielleicht - aber nicht gegen Geldzahlung.

so sehe ich das auch.
Wenn da nicht der Makler wäre der ja wusste, dass der Vormieter eine Ablöse möchte und dies dem neuen Mieter - wenn auch verspätet - auch mitteilte. Leidiges Beweisproblem, denke ich. Kommt im Ernstfall wohl auch darauf an, was der Makler aussagt und ob der jetzige Mieter auch Zeugen hat, ob eine Ablöse ausgeschlossen wurde. Bisschen unglücklich halt, wenn der jetzige Mieter 4 Monate nicht aktiv wurde, obwohl ihm klar war, dass beim Verbleib der Küche eine Ablöse gewünscht wird.

TM

Hallo,

Nein, es gab keinen Telefon- oder Schriftverkehr zwischen
Vormieter und Mieter. Der Makler informierte den aktuellen
Mieter auch erst nach Unterzeichnung sämtlicher Unterlagen
über den Wunsch des Vormieters nach Ablöse.

da schließe ich mich smalbops Meinung an, dass dann kein Vertrag zu Stande kam. Unglücklich ist natürlich die Tatsache, dass die Küche genutzt wurde und der jetzige Mieter erst auf die Forderung des Vormieters auf Ablöse aktiv wurde.

Demnach lag es nahe, nichts zu ändern bis klar ist, was mit
der aktuellen Küche geschehen soll.

Nunja, da kann man geteilter Meinung sein. Wenn ich weiß, dass der Vormieter eine Küche da ließ und eine Ablöse dafür will, hätte ich Kontakt aufgenommen. Sei es, um mitzuteilen, dass man die Küche nicht will, oder um über den Preis zu verhandeln.

Eine Möglichkeit wäre, den Vormieter schriftlich mit Fristsetzung (lieber etwas längere Frist setzen) aufzufordern seine Küche abzuholen, bzw. mitzuteilen, ob sie entsorgt werden kann, bzw. dass sie entsorgt wird, wenn sie bis zur Fristsetzung nicht abgeholt wird. Solange die Küche z.B im Keller deponieren. Mit der Entsorgung wäre ich persönlich allerdings vorsichtig, solange keine eindeutige Aussage des Eigentümers vorliegt.
http://dejure.org/gesetze/BGB/959.html

Das mit Besitz (= ungleich) und Eigentum ist ein bissl kompliziert:
http://www.humboldtverein.de/lernhilfe/1171210569002…
http://de.wikibooks.org/wiki/Examensrepetitorium_Jur…

Wenn der Vormieter der Meinung ist, dass er ein Recht auf die Ablöse hat, wird er das bestimmt mitteilen, oder es flatter gleich ein Brief vom Anwalt ins Haus.

TM

1 Like

Wenn da nicht der Makler wäre der ja wusste, dass der
Vormieter eine Ablöse möchte und dies dem neuen Mieter - wenn
auch verspätet - auch mitteilte. Leidiges Beweisproblem, denke
ich. Kommt im Ernstfall wohl auch darauf an, was der Makler
aussagt und ob der jetzige Mieter auch Zeugen hat, ob eine
Ablöse ausgeschlossen wurde.

Naja, ich würde darauf hinweisen, dass man dem Makler mitgeteilt hat, dass man die Küche nur ablösefrei übernimmt, so hat man sich ja dann auch hinterher verhalten.
Dass soll mal jemand vor Gericht nachweisen, dass man was anderes im Sinn hatte und vor Gericht steht dann Aussage gegen Aussage.
Aber BITTE keine Meineid! Aber wer weiß schon was man beiläufig so sagt. Und dann auch noch nach X Monaten.

Also ich würde den Vormieter genau darauf hinweisen:
a) Küche wird nur ablösefrei übernommen
b) Sollte er plötzlich damit nicht einverstanden sein, soll er sie bitte binnen 4 Wochen abholen.
c) Wenn man die Küche doch will kann man fairerweise ein Friedensangebot machen und 250€ bezahlen.

Hallo,

dein Vertragspartner ist NICHT der Vormieter sondern der Makler! Mit dem Vormieter hast du nix zu tun und schon garnichts zu regeln. Die Küche hätte vor Vermietung an dich spätestens also vom Makler entfernt werden müssen. Es liegt also in deiner Kulanz überhaupt die Küche herauszugeben. Für eine Finanzielle Regelung bist du nicht verpflichtet. Außer es stünde in deinem Mietvertrag z.B. unter besondere Vereinbarungen. Lasse den Typen der von dir Geld haben will doch ruhig Klagen. Du kannst dich getrost zurücklehnen. Dir passiert nichts.

mfG.
Lutz

Hallo,

dein Vertragspartner ist NICHT der Vormieter sondern der
Makler!

Ich hätte jetzt drauf gewettet, dass der Vertragspartner der Vermieter wäre. So kann man sich irren.
Oder auch nicht?

Lasse den Typen der von dir Geld haben will
doch ruhig Klagen. Du kannst dich getrost zurücklehnen. Dir
passiert nichts.

Mutig. Ich hätte jetzt gedacht, wenn es um die Herausgabe der Küche geht, um ein Beschädigung durch die Benutzung o.ä. könnte es durchaus eine Klagemöglichkeit für den Besitzer der Küche geben. Gut, dass Du hiermit ggf. die Kosten übernehmen willst.
Gruß
loderunner (ianal)

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Hallo,
hättest vielleicht ein wenig weiter unten lesen sollen.
Da steht:

„Nein, es gab keinen Telefon- oder Schriftverkehr zwischen Vormieter und Mieter. Der Makler informierte den aktuellen Mieter auch erst nach Unterzeichnung sämtlicher Unterlagen über den Wunsch des Vormieters nach Ablöse“.

mfG.
Lutz

Nach heutig erstmaligem Kontakt zwischen aktuellem Mieter und Vormieter wurden folgende zwei Optionen besprochen:

  1. Einigung auf eine Ablöse von 250 Euro bei fortwährendem Verbleib der Küche in der Wohnung.
  2. Abholung der Küche durch den Vormieter innerhalb der nächsten vier Wochen.