Hallo,
die Küche verblieb also in der Wohnung und wurde vom
Nachmieter bisher genutzt? Ansonsten hätte die Küche ja bei
Auszug mitgenommen werden müssen.
Korrekt, verblieb in der Wohnung und wurde ganz normal
genutzt.
Naja, ich besichtige eine Wohnung mit Küche, ich schließe einen Mietvertrag ab und bei Einzug stelle ich fest, dass der Vormieter seine Küche entweder vergessen hat oder sie dem Vermieter verkauft/geschenkt hat und sie jetzt zur Wohnung gehört. Da ich eine Küche brauche und meine eigene nicht einbauen kann, benutze ich halt notgedungen so lange die vorhandene.
Wurde denn mündlich eine Vereinbarung getroffen?
Nein, es gab keinen Telefon- oder Schriftverkehr zwischen
Vormieter und Mieter.
Dann besteht auch kein Vertragsverhältnis zwischen beiden.
Der Makler informierte den aktuellen
Mieter auch erst nach Unterzeichnung sämtlicher Unterlagen
über den Wunsch des Vormieters nach Ablöse.
Aha, und die Maklerrechnung ist wohl trotzdem schon in voller Höhe bezahlt, obwohl der seine Arbeit (absichtlich) nicht richtig/vollständig gemacht hat?
- Kann der Mieter verlangen, dass der Vormieter die Küche auf
eigene Kosten entfernt, um eine eigene Küche einzubauen?
Ja.
Warum jetzt nach 4 Monaten? Warum blieb die Küche denn
zunächst drin?
Damit sich der Vormieter drauf rausreden kann, dass der Nachmieter durch schlüssiges Verhalten (Benutzung ohne Mängelrüge an den Vermieter) der Übernahme zugestimmt hat. Hat er vielleicht - aber nicht gegen Geldzahlung.
Der Mieter weiß, dass die Küche nicht Bestandteil des
Mietverhältnisses ist, ist sich aber nicht im Klaren darüber,
ob es Sachbeschädigung wäre, wenn er die Küche einfach selbst
entsorgen würde, um seine eigene Wunschküche einzubauen.
Demnach lag es nahe, nichts zu ändern bis klar ist, was mit
der aktuellen Küche geschehen soll.
Richtig. Entsorgen ist falsch, ausbauen lassen ist richtig. Allerdings sollte die „Wunschküche“ dann schon parat stehen, sonst wird’s ungemütlich bei den üblichen Lieferzeiten.
Gruß
smalbop