Hallo Jamin,
bitte zur Klarstellung. Ist es ein Zeitmietvertrag oder eine unbefristeter Vertrag, der zum 31.07.2004 gekündigt wurde. Da der Vermieter offiziell keine Zustimmung zur Nachmieterstellung vereinbart hat, sodnern auf den Makler verweist, lässt man Dich derzeit wohl suchen, wird ab vor dem 31.07.2004 nicht in die Reihe kommern sondern lässt Dich noch die Kosten der Wohnungssuche für einen nahcmieterr übernehmen. Wir haben noch sechs Wochen, dass ist Deine Kündigung nach Deinen Angaben ohnhin wirksam. Der Vermieter täuscht Dich und der Makler hält Dich hin. Angesichts der sechs Wochen hast Du keine Chance hier wirksam dagegen vorzugehen. Wenn es daher kein Zeitmietvertrag ist, dann stelle weitere Suchen ein und spare Dir das Geld. Und in diesem Fall zur Wohnungsübergabe einen Fachmann mitnehmen. Auf keinen Fall alleine gehen.
eine Vereinbarung mit dem Vermieter hat der Mieter nicht
vereinbart.
Die Kündigung zum 31.07.04 war fristgerecht und wurde durch
den Vermieter bestätigt. Der Mieter hatte nochmals ein
Gespräch mit dem Vermieter bezüglich des vorgeschlagenen
Nachmieters. Hier kam wieder der Verweis auf den Makler. Eine
Rücksprache mit dem Makler ergab, daß er anbot von einem
möglichen Nachmieter der über den Mieter kommt nur eine
Monatsmiete Provision zu vereinbaren. Lt. Makler gibt es keine
Möglichkeit einen Mietvertrag ohne den Makler abzuschliessen,
da er das alleinige Vermietungsrecht mit dem Eigentümer
vereinbart hat und die Mietverträge und Bonitätsabfragen
direkt durch den Makler gemacht werden.
Grundsätzlich gehen den Mieter sittenwidrige Verträge zu Lasten der Mieter zwischen Makler und Vermieter nichts an. Diese Verträge sind sittenwidrig, weil sie schon bei Abschluss, ohne dass der Mieter informiert wird, ihn vorsätzlich gesetzlich garantierter Rechte abschneiden. Aus der Praxis ergibt sich für mich eien Frage. Hast Du auch Maklerprovision bezahlt und hast Du hierfür eine Rechnung erhalten oder hat der Makler bar kassiert. Hat er bar kassiert erhebt sich die Frage, ob Du eine Quittung hast. Wenn ja, dann das Finanzamt um Aufklärung bitten. Wenn nein, dem Finanzamt den Vorgang schildern. Im Übrigen müssen heute ein Makler auf der Rechnung die Umsatzsteuerkennziffer angeben. Im Übrigen liegt hier ein verbotenes Kopplungsgeschäft vor.
Ich kann an dieser
Stelle auch die Antwort von Hr. Sabbe nicht verstehen, warum
hier üble Nachrede unterstellt wird.
Ist es auch nicht. User Sabbe ist nach der ViKa Hausverwalter. Aus der Praxis höre ich solche Hinweise bei rd 30 % der Hausverwalter, wenn man Auskünfte verlangt und Abrechnungen anzweifelt oder gar Aufklärung über Positionen verlangt, die unkar sind.
Es geht hier lediglich um
ein Problem was dargestellt wird. Niemand möchte dem Vermieter
etwas absprechen. Folgenden Artikel konnte ich im INternet
finden. Wie kann dies gedeutet werden oder ist dieser Artikel
inhaltlich richtig?
„Die Sache mit dem Nachmieter
Entgegen der allgemeinen verbreiteten Meinung kann man durch
Stellung von drei Nachmietern nicht Kündigungsfristen oder
Zeitmietverträge umgehen. Dies ist nur dann der Fall, wenn
Mietverträge dem Mieter durch die sogenannte Nachmieterklausel
dieses Recht explizit zugestehen.
Ohne eine derartige Klausel müssen Kündigungsfristen sowie
Zeitmietverträge eingehalten werden! Lässt sich der Vermieter
dennoch auf eine Nachmieterstellung ein, geschieht dies aus
Kulanz oder anderen Beweggründen, nicht etwa, weil der
Vermieter es muss.
Natürlich sieht auch hier das Gesetz Ausnahmen vor. In einigen
wenigen Fällen muss der Vermieter Nachmieter auch ohne
Nachmieterklausel akzeptieren. Laut Rechtsprechung gilt das
für folgende Fälle:
• Der Mieter muss aus beruflichen Gründen in eine andere Stadt
ziehen
• Der Mieter muss aus gesundheitlichen Gründen umziehen,
insbesondere in Alters- oder Pflegeheime
• Die Wohnung wird aufgrund von Nachwuchs zu klein
• Bei Heirat des Mieters, wenn die Wohnung für zwei Personen
nicht geeignet ist
Der Nachmieter muss lediglich vorgeschlagen, nicht auch
präsentiert werden. Der Nachmieter muss geeignet sein, d.h. er
muss bereit sein, in den laufenden Vertrag einzutreten und
objektiv in der Lage sein, die Miete zu zahlen.
Ist der vorgeschlagene Nachmieter geeignet, wird das
Mietverhältnis mit dem ursprünglichem Mieter beendet. Ob der
Vermieter den Vertrag dann wirklich mit dem vorgeschlagenen
Nachmieter schließt, ist unerheblich .“
Das Problem, das Du hast ist so. In sechs Wochen ist Dein Mietverhältnis ohnehin beendet. Wir haben nun den 19.06.2004. Ein Vertragsabschluss zum 01.07.2004 ist unwahrscheinlich. Für die verbleibende Zit hast Du keinen Rechtsanspruch, dass rechtzeitig entschieden wird.
Gruss Günter