Vorzeitig aus dem Mietvertrag aussteigen!

Hallo Zusammen!

Folgender Sachverhalt.

Der Mieter XY hat seinen Mietvertrag zum 31.07.04 fristgerecht gekündigt. (Familie vergrößert sich und der Wohnraum ist nicht mehr ausreichend)Der Mieter hatte bei der Kündigung angegeben bereits zum 01.07.04 ausziehen zu wollen.
Der Vermieter ist eine Hausverwaltung, die diese Wohnung direkt über einen Makler vermietet. (Es besteht ein Vertrag zwischen diesen Parteien, daß jede Wohnung die frei wird nur über diesen Makler vermietet werden darf und der neue Mieter Maklerprovision zahlen muss.) Der Makler hat bereits einige Besichtigungen mit Interessenten durchgeführt ohne einen Nachmieter für das Objekt zu finden.
Der Mieter hat jetzt auf eigene Faust eine Anzeige geschaltet und Besichtigungen durchgeführt. Dabei gab es einen solventen Interessenten der diese Wohnung gerne zum 01.07.04 mieten möchte.
Der Mieter versuchte diesen möglichen Nachmieter beim Vermieter vorzuschlagen, dieser aber lehnt diesen Mieter mit dem Hinweis ab, daß ich diesen Mieter an den Immobilienmakler vermitteln muss und nur über diesen ein Mietvertrag zustande kommt, da dieser Vermögensverhälntnisse prüft etc… Der jetzige Mieter hat in seiner Wohnungsanzeige die Wohnung als Provisionsfrei aufgegeben.
Ist der Mieter jetzt verpflichtet seinen möglichen Nachmieter an den Makler zu vermitteln, oder reicht es, wenn dieser dem Vermieter direkt vorgeschlagen wird? Kann der Mieter dann zum 01.07.04 aus dem Vertrag raus, auch wenn der Vermieter den möglichen Mieter ablehnt.

Vielen Dank schonmal an Alle, die etwas zu diesem Sachverhalt sagen können.

Gruß
Limam

hi,

ich tippe mal, daß es auf den mievertrag ankommt …
steht darin, daß der vermieter/eigentümer einen nachmieter (vom mieter gebracht) akzeptiert? wenn nicht, dann bleibt die gesetzliche kündigungsfrist, oder der nachmieter wendet sich eben an den makler (und zahlt provision)

lg, pit

Hallo,

Frage ist nicht zu beantworten. Wie lange dauerte das Mietverhältnis ? Ist ggfls. Nachmieterstellung im Mietvertrag vereinbart und hat der Vermieter einer solche zugestimmt ? Wann wurde gekündigt, damit die Kündigung zum 31.07.2004 wirksam ist.

Der Mieter XY hat seinen Mietvertrag zum 31.07.04 fristgerecht
gekündigt. (Familie vergrößert sich und der Wohnraum ist nicht
mehr ausreichend)Der Mieter hatte bei der Kündigung angegeben
bereits zum 01.07.04 ausziehen zu wollen.
Der Vermieter ist eine Hausverwaltung, die diese Wohnung
direkt über einen Makler vermietet.

Der Vertrag zwischen Hausverwaltung und Makler hat Dich nicht zu interesieren.

(Es besteht ein Vertrag

zwischen diesen Parteien, daß jede Wohnung die frei wird nur
über diesen Makler vermietet werden darf und der neue Mieter
Maklerprovision zahlen muss.) Der Makler hat bereits einige
Besichtigungen mit Interessenten durchgeführt ohne einen
Nachmieter für das Objekt zu finden.
Der Mieter hat jetzt auf eigene Faust eine Anzeige geschaltet
und Besichtigungen durchgeführt. Dabei gab es einen solventen
Interessenten der diese Wohnung gerne zum 01.07.04 mieten
möchte.

Wenn Dir ein Nachmieter schriftlich genehmigt wurde, dieser Nachmieter wirtschaftlich in der Lage ist, die Miete aufzubringen, hast Du die Voraussetzungen erfüllt. Wenn der Vermieter durch Verträge mit Dritten versucht eine rechtzeitige Vemietung zu verhindern, weil der Dritte sich an Interessenten bereichern soll, ist dies das Problem des Vermieters. Prüfe mal nach, welche persönliche Beziehung der Makler zur Hausverwaltung hat.

Der Mieter versuchte diesen möglichen Nachmieter beim
Vermieter vorzuschlagen, dieser aber lehnt diesen Mieter mit
dem Hinweis ab, daß ich diesen Mieter an den Immobilienmakler
vermitteln muss und nur über diesen ein Mietvertrag zustande
kommt, da dieser Vermögensverhälntnisse prüft etc… Der
jetzige Mieter hat in seiner Wohnungsanzeige die Wohnung als
Provisionsfrei aufgegeben.

Dre Vermieter muss selbst tätig werden.

Ist der Mieter jetzt verpflichtet seinen möglichen Nachmieter
an den Makler zu vermitteln, oder reicht es, wenn dieser dem
Vermieter direkt vorgeschlagen wird? Kann der Mieter dann zum
01.07.04 aus dem Vertrag raus, auch wenn der Vermieter den
möglichen Mieter ablehnt.

Ich würde empfehlen hier einen Mieterverein aufzusuchen, damit von dort aus der Hausverwaltung über diese Praktiken ein Schreiben zugeleitet werden kann. Aus meiner Sicht ist dies auch ein sittenwidriges Geschäft, weil der Vermieter die Vermietung einer Wohnung mit einem Auftrag an einen Dritten verbindet. Dies ist ein Kopplungsgeschäft, das auch meiner Sicht nicht erlaubt ist.

Gruss Günter

Sollte im Mietvertrag nichs anderes stehen, bleibt es bei der Kündigung zum 31.7.
Und in der Regel gibt es keine Nachmieterklausel im Mietvertrag.

Alles andere kann und muss dir egal sein. Denn sonst begibst du dich leicht in den Bereich der üblen Nachrede usw.

Du hast Deine Rechte und Pflichten - und die Mieterrechte sind in Deutschland schon weltweit die besten.

Also halt mal inne und lasse andere Leute ihre Gechäfte machen.

Hallo,

ich kann hier Deiner Meinung nicht zustimmen. In etwa zehn der mehr als 30 Mietvertragsformulares ist tatsächlich die Nachmieterstellung eingetragen. Darum geht es aber auch nicht. Bislang ist hier im Brett vom fragenden User nur erklärt, dass er fristgerecht gekündigt hat. Mag richtig sein. Nur eine Anfrage wann und auf wann gekündigt wurde und ob mit dem Vermieter schriftlich die Nachmieterstellung bereits zum 01.07.04 vereinbart wurde, kam bis heute keine Antwort. Wir sind usn wohl einig, wenn schriftlich keine Zusage erfolgt ist, hat der Mieter eine miserable Position. Ist eine Zusage vorhanden, kann der Vermieter nicht verlangen, dass über einen Makler die Abwicklung erfolgt. In solchen Fällen ist ohnehin eine Klärung des Umfeldes immer für einen Mieter notwendig, auch für den der einzieht. Denn hier beginnt möglicherweie das Zusammenspiel zwischen befreundeten oder verwandten Vermietern, Hausverwaltern und Maklern, die sich ausgeklüngelt haben, wie sie die Mieter abzocken könnne.

Die Behauptung, dass DE die weitaus besten Mietrrechte hat, halte ich für ein völlig überzogenes Gerücht. Dass soviele Urteile gegen Vermieter fallen liegt doch nicht am Vorteil der Mieter sondern an der Raffgier einzelner Vermieter, die sich und deren Makler derart in den Mieteverträgen vergaloppiert haben, dass schon für Laien erkennbar Unrecht im Vertrag besteht. Da man aber nach dem Motto, „das ist meine Haus und meine Wohnung, also spiele ich auch den Rambo“ in solchen Fällen vorgegangen ist, konnte man nur auf die Schnautze fallen. Dann ist das Mietrecht schuld.

Etwa 90 % der mir vorliegenden Mietverträge sind mindestens in einer Position falsch, widersprüchlich zu anderen Vereinbarungen oder gar rechtswidrig. Um nun mal Vermieter zu schützen. Mehr als 50 % der Mietverträge der Vermieter sind okay, der Großteil der von Maklern erstellten Verträgen haben erheblichen Mängel, Mietverträge von einigen Hausverwaltungen sind schlichtweg eine Zumutung für Mieter und Vermieter. Ich spreche hier von dem Umfeld, in dem ich tätig bin. Dies kann in anderen Regionen besser sein.

Gruss Günter

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Hallo Günter,

eine Vereinbarung mit dem Vermieter hat der Mieter nicht vereinbart.
Die Kündigung zum 31.07.04 war fristgerecht und wurde durch den Vermieter bestätigt. Der Mieter hatte nochmals ein Gespräch mit dem Vermieter bezüglich des vorgeschlagenen Nachmieters. Hier kam wieder der Verweis auf den Makler. Eine Rücksprache mit dem Makler ergab, daß er anbot von einem möglichen Nachmieter der über den Mieter kommt nur eine Monatsmiete Provision zu vereinbaren. Lt. Makler gibt es keine Möglichkeit einen Mietvertrag ohne den Makler abzuschliessen, da er das alleinige Vermietungsrecht mit dem Eigentümer vereinbart hat und die Mietverträge und Bonitätsabfragen direkt durch den Makler gemacht werden. Ich kann an dieser Stelle auch die Antwort von Hr. Sabbe nicht verstehen, warum hier üble Nachrede unterstellt wird. Es geht hier lediglich um ein Problem was dargestellt wird. Niemand möchte dem Vermieter etwas absprechen. Folgenden Artikel konnte ich im INternet finden. Wie kann dies gedeutet werden oder ist dieser Artikel inhaltlich richtig?
„Die Sache mit dem Nachmieter
Entgegen der allgemeinen verbreiteten Meinung kann man durch Stellung von drei Nachmietern nicht Kündigungsfristen oder Zeitmietverträge umgehen. Dies ist nur dann der Fall, wenn Mietverträge dem Mieter durch die sogenannte Nachmieterklausel dieses Recht explizit zugestehen.
Ohne eine derartige Klausel müssen Kündigungsfristen sowie Zeitmietverträge eingehalten werden! Lässt sich der Vermieter dennoch auf eine Nachmieterstellung ein, geschieht dies aus Kulanz oder anderen Beweggründen, nicht etwa, weil der Vermieter es muss.
Natürlich sieht auch hier das Gesetz Ausnahmen vor. In einigen wenigen Fällen muss der Vermieter Nachmieter auch ohne Nachmieterklausel akzeptieren. Laut Rechtsprechung gilt das für folgende Fälle:
• Der Mieter muss aus beruflichen Gründen in eine andere Stadt ziehen
• Der Mieter muss aus gesundheitlichen Gründen umziehen, insbesondere in Alters- oder Pflegeheime
• Die Wohnung wird aufgrund von Nachwuchs zu klein
• Bei Heirat des Mieters, wenn die Wohnung für zwei Personen nicht geeignet ist
Der Nachmieter muss lediglich vorgeschlagen, nicht auch präsentiert werden. Der Nachmieter muss geeignet sein, d.h. er muss bereit sein, in den laufenden Vertrag einzutreten und objektiv in der Lage sein, die Miete zu zahlen.
Ist der vorgeschlagene Nachmieter geeignet, wird das Mietverhältnis mit dem ursprünglichem Mieter beendet. Ob der Vermieter den Vertrag dann wirklich mit dem vorgeschlagenen Nachmieter schließt, ist unerheblich .“

Danke & Gruß
Abdelkader Limam

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Hallo Jamin,

bitte zur Klarstellung. Ist es ein Zeitmietvertrag oder eine unbefristeter Vertrag, der zum 31.07.2004 gekündigt wurde. Da der Vermieter offiziell keine Zustimmung zur Nachmieterstellung vereinbart hat, sodnern auf den Makler verweist, lässt man Dich derzeit wohl suchen, wird ab vor dem 31.07.2004 nicht in die Reihe kommern sondern lässt Dich noch die Kosten der Wohnungssuche für einen nahcmieterr übernehmen. Wir haben noch sechs Wochen, dass ist Deine Kündigung nach Deinen Angaben ohnhin wirksam. Der Vermieter täuscht Dich und der Makler hält Dich hin. Angesichts der sechs Wochen hast Du keine Chance hier wirksam dagegen vorzugehen. Wenn es daher kein Zeitmietvertrag ist, dann stelle weitere Suchen ein und spare Dir das Geld. Und in diesem Fall zur Wohnungsübergabe einen Fachmann mitnehmen. Auf keinen Fall alleine gehen.

eine Vereinbarung mit dem Vermieter hat der Mieter nicht
vereinbart.
Die Kündigung zum 31.07.04 war fristgerecht und wurde durch
den Vermieter bestätigt. Der Mieter hatte nochmals ein
Gespräch mit dem Vermieter bezüglich des vorgeschlagenen
Nachmieters. Hier kam wieder der Verweis auf den Makler. Eine
Rücksprache mit dem Makler ergab, daß er anbot von einem
möglichen Nachmieter der über den Mieter kommt nur eine
Monatsmiete Provision zu vereinbaren. Lt. Makler gibt es keine
Möglichkeit einen Mietvertrag ohne den Makler abzuschliessen,
da er das alleinige Vermietungsrecht mit dem Eigentümer
vereinbart hat und die Mietverträge und Bonitätsabfragen
direkt durch den Makler gemacht werden.

Grundsätzlich gehen den Mieter sittenwidrige Verträge zu Lasten der Mieter zwischen Makler und Vermieter nichts an. Diese Verträge sind sittenwidrig, weil sie schon bei Abschluss, ohne dass der Mieter informiert wird, ihn vorsätzlich gesetzlich garantierter Rechte abschneiden. Aus der Praxis ergibt sich für mich eien Frage. Hast Du auch Maklerprovision bezahlt und hast Du hierfür eine Rechnung erhalten oder hat der Makler bar kassiert. Hat er bar kassiert erhebt sich die Frage, ob Du eine Quittung hast. Wenn ja, dann das Finanzamt um Aufklärung bitten. Wenn nein, dem Finanzamt den Vorgang schildern. Im Übrigen müssen heute ein Makler auf der Rechnung die Umsatzsteuerkennziffer angeben. Im Übrigen liegt hier ein verbotenes Kopplungsgeschäft vor.

Ich kann an dieser

Stelle auch die Antwort von Hr. Sabbe nicht verstehen, warum
hier üble Nachrede unterstellt wird.

Ist es auch nicht. User Sabbe ist nach der ViKa Hausverwalter. Aus der Praxis höre ich solche Hinweise bei rd 30 % der Hausverwalter, wenn man Auskünfte verlangt und Abrechnungen anzweifelt oder gar Aufklärung über Positionen verlangt, die unkar sind.

Es geht hier lediglich um

ein Problem was dargestellt wird. Niemand möchte dem Vermieter
etwas absprechen. Folgenden Artikel konnte ich im INternet
finden. Wie kann dies gedeutet werden oder ist dieser Artikel
inhaltlich richtig?
„Die Sache mit dem Nachmieter
Entgegen der allgemeinen verbreiteten Meinung kann man durch
Stellung von drei Nachmietern nicht Kündigungsfristen oder
Zeitmietverträge umgehen. Dies ist nur dann der Fall, wenn
Mietverträge dem Mieter durch die sogenannte Nachmieterklausel
dieses Recht explizit zugestehen.
Ohne eine derartige Klausel müssen Kündigungsfristen sowie
Zeitmietverträge eingehalten werden! Lässt sich der Vermieter
dennoch auf eine Nachmieterstellung ein, geschieht dies aus
Kulanz oder anderen Beweggründen, nicht etwa, weil der
Vermieter es muss.
Natürlich sieht auch hier das Gesetz Ausnahmen vor. In einigen
wenigen Fällen muss der Vermieter Nachmieter auch ohne
Nachmieterklausel akzeptieren. Laut Rechtsprechung gilt das
für folgende Fälle:
• Der Mieter muss aus beruflichen Gründen in eine andere Stadt
ziehen
• Der Mieter muss aus gesundheitlichen Gründen umziehen,
insbesondere in Alters- oder Pflegeheime
• Die Wohnung wird aufgrund von Nachwuchs zu klein
• Bei Heirat des Mieters, wenn die Wohnung für zwei Personen
nicht geeignet ist
Der Nachmieter muss lediglich vorgeschlagen, nicht auch
präsentiert werden. Der Nachmieter muss geeignet sein, d.h. er
muss bereit sein, in den laufenden Vertrag einzutreten und
objektiv in der Lage sein, die Miete zu zahlen.
Ist der vorgeschlagene Nachmieter geeignet, wird das
Mietverhältnis mit dem ursprünglichem Mieter beendet. Ob der
Vermieter den Vertrag dann wirklich mit dem vorgeschlagenen
Nachmieter schließt, ist unerheblich .“

Das Problem, das Du hast ist so. In sechs Wochen ist Dein Mietverhältnis ohnehin beendet. Wir haben nun den 19.06.2004. Ein Vertragsabschluss zum 01.07.2004 ist unwahrscheinlich. Für die verbleibende Zit hast Du keinen Rechtsanspruch, dass rechtzeitig entschieden wird.

Gruss Günter