Liebe Tamara,
auf deine Anfrage hatte ich dir am gleichen Tag bereits geantwortet. Warum sie dir nicht zugegangen ist, weiß ich nicht. Deshalb heute noch einmal. Zuerst das Negative.
Bei einem abgeschlossenen Zeitmietvertrag gibt es weder für den Vermieter noch für den Mieter eine Möglichkeit, den Vertrag vorzeitig zu kündigen. Du bist verpflichtet, Miete zu zahlen, egal, ob du in der Wohnung wohnst oder nicht.
Es gibt jedoch die Möglichkeit des Mietaufhebungsvertrages. Du kannst versuchen, eine derartige Übereinkunft zu treffen. Dazu solltest du einen Nachmieter stellen. Aus Beweisgründen empfiehlt es sich, den Aufhebungsvertrag schriftlich abzuschließen. Eine mündliche Vereinbarung ist zwar wirksam, aber schwer zu beweisen. Text wäre:
Die unterzeichneten Parteien sind sich darüber einig, dass das Mietverhältnis zwischen …(Vermieter) und … (Mieter) über die Wohnung im Hause …(Ort, Straße, Etage) a. … (Tag, Monat, Jahr beendet ist.
Unterschrift Vermieter und Unterschrift Mieter.
Ist der Vermieter nicht bereit, einen Aufhebungsvertrag abzuschließen, kannst du dich auf ein berechtigtes Interesse an der vorzeitigen Beendigung des Mietverhältnissses berufen. Wenn du also einen Nachmieter findest, der bereit ist, die Konditionen des von dir abgeschlossenen Mietvertrages zu übernehmen. Du kannst dich auf ein besonderes Interesse an der Nachmieterstellung beziehen. Der Gesetzgeber hat für Härtefälle Ausnahmen zugelassen. Dies ist: Der Mieter muss aus beruflichen Gründen in eine andere Stadt ziehen. In diesem Fall hast du ein Recht darauf, einen Nachmieter zu stellen. Wie du diesen suchst, bleibt dir überlassen. Die Vermieterin kann dir keine Vorschriften machen. Du kannst dich auch bereiterklären, dem Nachmieter einen Teil zur Miete zuzuzahlen, wenn dieser nicht bereit ist, die volle geforderte Miethöhe zu bezahlen. Es ist nicht erforderlich, dass du mehrere Nachmieter vorschlägst. Der von dir vorgeschlagene Nachmieter muss sich beim Vermieter melden und bereiterklären, einen Mietvertrag abzuschließen. Der Vermieter darf den Nachmieter nur ablehnen, wenn dafür wichtige Gründe in der Person oder den wirtschaftlichen Verhältnissen vorliegen.
Wichtig für dich! Lehnt der Vermieter den Nachmieter ab, ist der Mieter so zu stellen, als ob das Mietverhältnis durch das Eintreten des Nachmieters in den Mietvertrag beendet worden wäre… Auch wenn sich der Vermieter ohne triftigen Grund weigert, einen Nachmieter zu akzeptieren, kommst du vorzeitig aus dem Zeitmietvertrag heraus. Du musst ab dem Tag keine Miete mehr bezahlen, zu dem der Nachmieter die Wohnung angemietet hätte. Der Vermieter hat jedoch eine Überlegungsfrist von drei Monaten.
Falls du keinen Nachmieter finden solltest, so kannst du den Vermieter fragen, ob er einem Untermietvertrag zustimmt. Versagt der Vermieter ohne scherwiegende Gründe das Einvertändnis, hast du die Möglichkeit mit einer Frist von drei Monaten zu kündigen.
Zum Schluss noch ein wichtiger Hinweis.es ist unzulässig, eine Bearbeitungs- oder Verwaltungsgebühr in Höhe von 300 Euro zu verlangen. Diese Kosten musst du nicht bezahlen. Außerdem hast du das Recht der Mietkürzung, weil der im Mietvertrag angegebene Kellerraum dir nicht zur Verfügung gestellt wurde.
Dein Problem ist insgesamt nicht einfach. Wenn du nicht weiterkommst, würde ich empfehlen, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Bitte sag mir, ob diese Antwort jetzt angekommen ist.
LG
Ingrid = Zwillingsjungfrau