Vorzeitiges Mietende

Hallo,
angenommen jemand hat die Wohnung gekündigt und muss bis zum 28.02.2004 normalerweise die Miete zahlen, möchte aber so früh wie möglich aus der Wohnung.
Der Vermieter hat nun jemanden gefunden, der die Wohnung schon am 30.12.2004 beziehen möchte und hat auch schon einen Mietvertrag mit der neuen Mieterin abgeschlossen, nachdem er mit der alten Mieterin abgeklärt hat, dass diese die Wohnung am 29.12.2004 räumt und diese dann frei ist.
Der Vermieter möchte aber auf der sicheren Seite sein, da dies alles nur telefonisch vereinbart war und die alte Mieterin nicht so zuverlässig ist und hat den vereinbarten Auszugstermin nochmal schriftl. festgehalten u. per Einwurf-Einschreiben an die alte Mieterin geschickt.
Ist er dann auf der sicheren Seite?
Was ist wenn die alte Mieterin nun doch noch auf die Idee kommt, dass sie doch bis zum 28.02.2004 drinbleiben möchte?
Die neune Mieterin hat ihre Wohnung nämlich zum 01.01.05 gekündigt und muss die Wohnung am 30.12.2004 beziehen.
Für eine kurze Antwort wäre ich dankbar.
Gruß
Laura Düren

Hallo,
angenommen jemand hat die Wohnung gekündigt und muss bis zum
28.02.2004 normalerweise die Miete zahlen, möchte aber so früh
wie möglich aus der Wohnung.
Der Vermieter hat nun jemanden gefunden, der die Wohnung schon
am 30.12.2004 beziehen möchte und hat auch schon einen
Mietvertrag mit der neuen Mieterin abgeschlossen, nachdem er
mit der alten Mieterin abgeklärt hat, dass diese die Wohnung
am 29.12.2004 räumt und diese dann frei ist.
Der Vermieter möchte aber auf der sicheren Seite sein, da dies
alles nur telefonisch vereinbart war und die alte Mieterin
nicht so zuverlässig ist und hat den vereinbarten
Auszugstermin nochmal schriftl. festgehalten u. per
Einwurf-Einschreiben an die alte Mieterin geschickt.
Ist er dann auf der sicheren Seite?

Nein, er kann nur hofen, dass die alte Mieterin auch wirklich - wie zugesagt - auszieht.

Was ist wenn die alte Mieterin nun doch noch auf die Idee
kommt, dass sie doch bis zum 28.02.2004 drinbleiben möchte?

Dann macht sie sich möglicherweise schadenersatzpflichtig, wenn der neue Mieter sich vorpübergehend mit eienr Notwohnung behelfen muss.

Die neune Mieterin hat ihre Wohnung nämlich zum 01.01.05
gekündigt und muss die Wohnung am 30.12.2004 beziehen.
Für eine kurze Antwort wäre ich dankbar.

Gruss Günter

Hallo Günter,
danke für die Antwort, aber an welchen Auszugstermin (bezügl. Schadenersatz) hat sich die alte Mieterin denn nun zu halten? An den telef. vereinbarten (u. schriftl. bestätigten) 29.12.2004 oder an den lt. Mietvertrag?
Gruß
Laura

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo laura,

ganz klar. Wenn die alte Mieterin einen Auszug zum 31.12.2004 zusagt und dann nicht auszieht ist sie haftbar.

Gruiss Günter

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]