Hallo,
hat der Mieter einer Wohnung ein irgendwie geartetes Vorzugsrecht zur Miete einer zur Wohnung gehörenden Garage? Die besagte Garage sei zu einem Zeitpunkt des Wohnungsleerstandes an einen anderen Mieter des gleichen Wohnobjektes vermietet worden. Dieser ist somit nun Mieter zweier Garagen, der die zu der von ihm gemieteten Wohnung gehört sowie der, die zu der von dem ersten Mieter bewohnten Wohnung gehört. Somit bleibt dem ersten Mieter die dringend benötigte Garage im eigenen Hof verwehrt. Kann er sich auf irgend etwas berufen, dass den Vermieter zwingt, den Mietvertrag mit dem anderen Mieter zu kündigen und ihm die Garage zu vermieten?
Gruß
Jochen