Wann darf der Vermieter die Kaution einbehalten?

Hallo zusammen.
Darf der Vermieter die Kaution einbehalten, wenn Schäden an die selbst montierten papier-jalousien und am laminat aufgetreten sind?
die jalousien sowie der laminat sind nicht im Mietvertrag aufgeführt und wurden somit nicht mitgemietet. Sie lagen beim Umzug, ja, aber es wurde nie erwähnt, dass sie den Vermieter gehören. Im Gegenteil: der Vermieter sagte, er hätte den laminat gelegt.

Danke im Vorraus.
Frohe Ostern :smile:

Verzeihung. Der ex-Mieter meinte, er hätte den Boden gelegt. :smile:
Nicht der Vermieter.

Hallo,

nun, die Frage ist etwas unverständlich…

Vorab: selbstverständlich ist nicht jedes Detail einer Mietsache auch im Mietvertrag aufgeführt, sonst hätte der ja tausende von Seiten…

Rein theoretisch müsste dann ja auch das Eckventil Deines Waschbeckens aufgeführt sein.

Der Vermieter hat den Laminat gelegt, so verstehe ich das, dann hat er im Falle von Schäden, die über normale Abnutzung hinaus gehen auch das Recht, dass Du die Schäden bezahlst. Damit das abgesichert ist, behält er die Kaution ein, völlig normal.

Die Jalousien hast Du anscheinend selbst montiert, dann muss Du sie auch demontieren.
Tust Du das nicht und ein potentieller Nachmieter will das nicht, dann läßt der Vermieter diese auf Deine Kosten entfernen. Auch da hat er das Recht, die Kaution einzubehalten.

Der Vermieter kann die Kaution auch 6 Monate einbehalten, zumindest teilweise.
Nebenkostenabrechnung und versteckte Mängel sind die Gründe dafür…ist nun mal Gesetz. Das allerdings ist ein kompliziertes Feld und so banal natürlich nicht unbedingt richtig.

Ich fürchte, das klappt nicht, was Du vor hast :smile:

Gruß

Es wäre nun unverhältnismäßig, eine seitenlange Inventarliste zu erstellen, um hier Rechtssicherheit zu erlangen: Sämtliche bei Besichtigung und Anmietung vorhandene Ausstattung ist daher grds. mitgemietet es sei denn, es wäre ausdrücklich etwas anderes bestimmt (Übernahme durch Vormieter).

Zweifellos ist der beschädigte, nicht abgenutzte Bodenbelag instandzusetzen und das Rollo zu reparieren, selbst wenn das vermieterseits gestellte durch euch selbst bereits einmal ausgetauscht wurde :smile:

Insofern hat der VM eine Rückbehaltungsrecht, um die nach fruchtloser Fristsetzung geschuldete Mängelbeseitigung davon in Auftrag zu geben :open_mouth:

G imager

Huhu,

Wer den Boden nun verlegt hat ist relativ uninteressant, dieser wurde mitvermietet (Gemietet wie gesehen). wie der Boden ins Eigentum des Vermieters übergegangen ist, ob per Vereinbarung mit der vormieter oder Konkludent kann den jetzigen Mieter egal sein.