Ein Haus gehört zwei Eigentümern. Eine Person wohnt im Erdgeschoss, die andere Person im ersten Stock. Jedem gehören 50% vom Grundstück und Haus. Es gibt keine Teilungserklärung, sondern lediglich eine Wohnregelung die besagt:
„Herr X bewohnt mit seiner Familie das Erdgeschoss, Frau Y mit ihrer Familie den ersten Stock“.
Mittlerweile sind alle Personen außer einer volljährigen Tochter von Herrn X tot. (Die Tochter hat von X 50% Eigentum geerbt, die anderen 50% gehen an Verwandte, da Frau Y kinderlos blieb)
Ab wann erlischt nun für die Erben von X und von Y das Wohnrecht?
Ich gehe davon aus, das Wohnrecht im Erdgeschoss besteht noch, da die Tochter lebt. Ist das Wohnrecht für die Erben von Y für den ersten Stock erloschen oder bleibt das gekoppelt auch solange bestehen, wie die Erdgeschossregelung bestand hat?