Wann übernimmt Versicherung Unterkunftskosten ?

Welche Voraussetzungen müssen vorliegen damit eine Hausratversicherung die Kosten einer anderweitigen Unterbringung (Hotel Ferienwohnung) übernimmt ? Wenn z.B. aufgrund der Sanierung eines Wasserschadens das einzige Bad einer Wohnung nicht nutzbar ist - wäre das ein Grund ?

Hallo

Wenn z.B. aufgrund der Sanierung eines Wasserschadens das einzige Bad einer Wohnung nicht nutzbar ist - wäre das ein Grund ?

Sicher nicht, denn es gibt auch noch Haushalte OHNE Bad.

Und das es ne Wanne oder ein Waschbecken wegspült, auf Grund eines Wasserschadens, dann ist nicht nur das Bad unbewohnbar!

Schadenbeispiel:
Wasserschaden und das Parkett muss raus um den Boden darunter trocken zu legen.
Hier ist ein Hotel angebracht, wenn Hotelkosten in der Hausratversicherung mit abgesichert sind.

VG René

Hallo,

Und das es ne Wanne oder ein Waschbecken wegspült, auf Grund
eines Wasserschadens, dann ist nicht nur das Bad
unbewohnbar!

Ich denke, hier ist nicht gemeint, dass die Wanne fehlt, sondern dass das Badezimmer wegen Renovierungsarbeiten unbenutzbar ist. Und damit vermutlich sogar incl. Toilette. Im Zweifel einfach mal bei der Versicherung anrufen.
Allerdings ist die Hausratversicherung imho gar nicht zuständig, die versichert doch nur das bewegliche Gut im Haushalt. Hier sollte eigentlich der Vermieter zuständig sein (wenn er für den Schaden verantwortlich ist) bzw. seine Hausversicherung (wenn er eine hat). Oder wer halt sonst Verursacher ist.
Gruß
loderunner (ianal)

Gebäudehaftpflicht übernimmt keine Hotelkosten
Halli,hallo,lieber Loderunner,

also für entstehende Hotelkosten tritt nur die eigene(wenn mit vereinbart)Hausrat ein.

Genau wie für beschädigte Möbel.

Also unbedingt mit eigener Versicherung Kostenübernahme für Hotel klären.

der liebe Peter

Eine Haftpflichtversicherung übernimmt die Haftung für versicherte Schäden Dritter. Da der Dritte im angenommenen Fall nicht mehr in der Wohnung wohnen kann (was nachzuweisen wäre) bezahlt die Gebäudehaftpflicht natürlich auch eine anderweitige Unterbringung.

vnA

Gebäudehaftpflicht ist keine Privathaftpflicht
Lieber von-nix-Ahnung,

das darfste hier nicht verwechseln.

Gebäudehaftplicht zahlt dem Vermieter NUR:

Erneuerung Tapeten, vermietete Küchen oder Bodenbeläge, Trocknungsarbeiten,Mietausfall usw.

Hausrat zahlt dem Mieter sämtliche Beschädigungen am privaten Haushalt wie

eigener Bodenbelag oder eigene Küche,Möbel,Kleidung usw.
Hotelkosten werden nur übernommen, wenn dieses mitversichert wurde.

Habs erlebt, dass die Hausratversicherung des geschädigten Mieters für die Hötelkosten nicht aufgekommen ist, weil die Versicherung nicht dynamisch angepasst war und somit eine Unterversicherung bestanden hat.(Versicherung ca. 20 Jahre, 50 m²,aber nur 15.000 Euro)

Aus KULANZ hat die Wohnungsgenossenschaft diese Kosten aber übernommen.

Hat der Mieter keine Hausratversicherung, dann bleibt er also komplett auf seinen Schaden sitzen.

Der Vermieter ist GESETZLICH auch nicht verpflichtet, dem Mieter Schäden am Privateigentum zu erstatten.

AUSSER man kann dem Vermieter grobe Fahrlässigkeit nachweisen.

der liebe Peter

Hallo,.

Der Vermieter ist GESETZLICH auch nicht verpflichtet, dem
Mieter Schäden am Privateigentum zu erstatten.

hast Du dafür eine Quelle? Ich hab das irgendwie anders gehört.
Gruß
loderunner (ianal)

Ein Fehler ist natürlich in meinem Post:
Es gibt keine Gebäudehaftpflicht.
Es gibt eine Gebäude-Versicherung (GV). Zusätzlich mit Elementar- und Leitungswasserschadenabdeckung wenn man es möchte (und bezahlt)
Diese Versicherung zahlt nur die Schäden am Gebäude, nicht die Schäden am Inhalt.
Dann gibt es noch die Haftpflichtversicherung. Privathaftpflicht (PH) für alles was ich verursache. Tierhalterhaftpflicht, KFZ-Haftpflicht, Gewässerhaftpflicht und noch viele mehr. Darunter ist auch die Vermieterhaftpflicht (VH) für vermietete Objekte. Diese Haftpflicht zahlt ALLE Schäden an Dritte (Mieter) die durch das Objekt verursacht wurden. Aber nur sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Vermieters nachgewiesen wird.
Beispiel:
Wohnung brennt, Ursache nicht feststellbar.
GV zahlt Fußboden, Wände, Decke, Elektro, Sanitär etc.
(GV zahlt nicht Möbel des Bewohners, und auch kein Hotel.)
PH zahlt nichts
VH zahlt nichts
Hausratversicherung HV (soweit vorhanden) zahlt Mieterschäden

Wohnung brennt, Brandstiftung Mieter
GV zahlt, (treibt Schadensumme bei Täter ein)
PH nichts
VH nichts
HV nichts

Wohnung brennt, Brandstiftung Täter nicht ermittelt
GV zahlt
PH nichts
VH nichts
HV zahlt

Wohnung brennt, Brandstiftung Täter Vermieter
GV zahlt nicht
PH nichts
VH nichts
HV zahlt

Wohnung brennt, Vermieter hat an Elektroanlage manipuliert (zB. Schwarzarbeiter beschäftigt) oder seine gesetzliche Überprüfungspflicht der E-Anlage nicht durchgeführt.
GV zahlt nicht
PH zahlt nicht
VH zahlt, holt sich Schaden beim Vermieter zurück
HV zahlt

Hinweis: Unter Umständen deckt die PH die VH ab, so weit bekannt bei selbst bewohntem Zweifamilienhaus (hier aber unbedingt bei der Versicherung nachfragen).

vnA

Habe leider keine Gesetzesquelle, aber
dafür jahrelange Erfahrung und Streit mit Rechtsverdrehern,Mietern und Versicherungsmaklern.

Ich finde von-nix-Ahnung hat es auch sehr gut(hab es nach drei mal lesen verstanden :–) aufgezeigt.

Auch wem ohne Schuld ein Schaden in seiner Wohnung entsteht und dann keine Hausratversicherung abgeschlossen wurde, der hat auch ein extrem großes Risiko am Ende seinen Schaden selber zahlen zu müssen.

der liebe Peter