Wartung Gastherme - Betriebskosten?

Hallo,

Der Vermieter/die Hausverwaltung beauftrage Sanitärfirma zur jährlichen Wartung der Gastherme in den Räumen des Mieters. Nun ging dem Mieter die Rechnung für diese Wartungsarbeit zu.

Ist dies unter folgenden Bedingungen/Mietvertrag rechtens???

§1 Betriebskosten
(1)Betriebskosten sind die Kosten, die dem Eigentümer oder Erbbauberechtigten durch das Eigentum oder Erbbaurecht am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen. Sach- und Arbeitsleistungen des Eigentümers oder erbbauberechtigten dürfen mit dem Betrag angesetzt werden, der für eine gleichwertige Leistung eines Dritten, insbesondere eines Unternehmens, angesetzt werden können; die Umsatzsteuer des Dritten darf nicht angesetzt werden.

(2) zu den Betriebskosten gehören nicht:

  1. die Kosten der zur Verwaltung des Gebäudes erforderlichen Arbeitskräfte und Einrichtungen, die Kosten der Aufsicht, der Wert der vom Vermieter persönlich geleisteten Verwaltungsarbeit, die Kosten für die gesetzlichen oder freiwilligen Prüfungen des Jahresabschlusses und die Kosten für die Geschäftsführung (Verwaltungskosten)
  2. die Kosten, die während der Nutzungsdauer zur Erhaltung des bestimmungsmäßigen Gebrauchs aufgewendet werden müssen, um die durch Abnutzung, Alterung und Witterungseinwirkung entstehenden baulichen und sonstigen Mängel ordnungsgemäß zu beseitigen (Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten).

§ 2 Aufstellung der Betriebskosten
Betriebskosten im Sinne von § 1 sind:

  1. Laufende öffentliche Lasten des Grundstücks…

  2. Die Kosten der Wasserversorgung…

  3. Die Kosten der Entwässerung

  4. Die Kosten der Heizungsanlage
    a) Des Betriebs der zentralen Heizungsanlage einschließlich der Abgasanlage, hierzu gehören die Kisten der verbrauchten Brennstoffe und ihre Lieferung, die Kosten des Betriebsstrom, die Kosten der Bedingung, Überwachung und Pflege der Anlage, der regemäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit einschließlich der Einstellung durch eine Fachkraft, der Reinigung der Anlage und des Betriebsraums, die Kosten der Messung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, die Kosten der Anmietung oder anderer Arten der Gebrauchsüberlassung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung sowie die Kosten der Verwendung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung einschließlich der Kosten der Eichung sowie der Kosten der Berechnung und Aufteilung
    Oder
    b) Der Betrieb der zentralen Brennstoffversorgungsanlage, hierzu gehören die Kosten der verbrauchten Brennstoffe und ihrer Lieferung, die Kosten des Betriebsstroms und die Kosten der Überwachung sowie die Kosten der Reinigung der Anlage und des Betriebsraums
    Oder
    c) Der eigenständig gewerblichen Lieferung von Wärme, auch aus Anlagen im Sinne des Buchstaben a, hierzu gehören das Entgelt für die Wärmelieferung und die Kosten des Betriebs der zugehörigen Hausanlagen entsprechend Buchstabe a
    Oder
    d) Die Reinigung und Wartung von Etagenheizungen und Gaseinzelfeuerstätten, hierzu gehören die Kosten der Beseitigung von Wasserablagerungen und Verbrennungsrückständen in der Anlage, die Kosten der regelmäßigen Prüfung der Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit und der damit zusammenhängenden Einstelllung durch eine Fachkraft sowie die Kosten der Messung nach dem Bundes-Immissionsgesetz.

Der Vermieter/die Hausverwaltung beauftrage Sanitärfirma zur
jährlichen Wartung der Gastherme in den Räumen des Mieters.
Nun ging dem Mieter die Rechnung für diese Wartungsarbeit zu.

Ist dies unter folgenden Bedingungen/Mietvertrag rechtens?

a) Des Betriebs der zentralen Heizungsanlage einschließlich
der Abgasanlage, hierzu gehören die […]Überwachung und Pflege der Anlage,
der regemäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft und
Betriebssicherheit einschließlich der Einstellung durch eine
Fachkraft, der Reinigung der Anlage und des Betriebsraums, …

muss ich noch irgendwas dazu sagen?

:wink: Ja, vielleicht das das die positive/negative Antwort auf meine Frage ist :wink:

Danke schön

Man muss Reparaturen von Wartungen und Kontrollen unterscheiden.

Kontrolle und Wartung der Heizung sind umlagefähige Betriebskosten (Mieter zahlen).

Eine Reparatur wäre es nicht (Vermieter zahlt).

Bei Wartungsverträgen, die eine Pauschale für Wartung und Instandsetzung vorsehen, ist Ärger vorprogrammiert. Denn dann muss man einen Ansatz finden, welcher Teil der Pauschale auf die Mieter umgelegt werden kann.