Was bezahlt man für den Keller?

Hallo! Ich bräuchte Hilfe!

Kann mir jemand bitte erklären, wer hat Recht.

Ich bin gerade eingezogen und in meinem Mietvertrag steht, dass zu der Wohnung einen Kellerraum gehört. Der Makler hat mir auch so gesagt. Es hat aber sich jetzt festgestellt, dass es keinen gibt (und gab schon immer keinen, hat mir der Hausmeister gesagt).

Kann ich verlangen, dass die Summe für den Keller von der Miete abgezogen wird?

Vielen Dank
Alicia

Sie könnten zum einen vom Mietvertrag zurücktreten , zum anderen den Mangel abstellen lassen , was bei einem Keller wahrscheinlich schwierig wird…oder aber mit dem Vermieter einen Mietabschlag aushandeln.Wieviel Keller wert ist , muss man wohl je nach Größe und Nutzbarkeit verhandeln.Gefühlt würde ich denken so um die 5-10% der Nettomiete.

Hallo, auf jeden Fall würde ich diesen Fakt beim Hauseigentümer monieren. Ich glaube aber nicht, dass der Keller in die Quadratmeter der Wohnung einberechnet ist. Im Zweifelsfall mal nachmessen.

Eklis64

Sie können vom Vermieter verlagnen, dass Ihnen der vertraglich zugeichter Keller auch zur Verfügung gestellt wird. Ansonsten stellen Sie dem Vermeiter in Aussicht einen solchen Raum anderweitig anzumieten und ihm die Kosten dafür und für gelegentliche Fahrten dorthin und zurück von der Miete abzuziehen! Ein mtl. Betrag i.H. von € 60 z.B. für die ersatzweise Anmietung einer nahegelegenen Garage wäre durchaus denkbar!

Hallo,guten Tag
SagenSie sie werden die Miete mindern weil ein Keller nicht dabei ist.Wenn man es genau nimmt ist es Betrug.
Sie werden Zufrieden sein.
Mit freundlichen Grüßen a.g.

Hallo Alicia, Du kannst die Einhaltung des Mietvertrages verlangen. Ohne Kellerraum fehlt der Wohnung eine mietvertraglich zugesicherte Eigenschaft. Fordere den Vm auf, einen (abschließbaren) Ersatzlagerraum im Haus bereitzustellen, wo Du Deine Sachen lagern kannst. Kann er dies nicht, muß er Dir einen finanziellen Ausgleich schaffen, da Du dann durch Lagerung in der Wohnung weniger Wohnfläche und weniger Wohnqualität hast. Ich denke, daß dann etwa 10% Mietminderung an der Kaltmiete realistisch sind.-
Eines verstehe ich nicht: wieso hat sich das erst jetzt herausgestellt? Das „merkt“ man doch bei Einzug, daß man keinen Keller hat?- Also: unverzüglich, schriftlich einen Lagerraum fordern (könnte notfalls auch eine Garage am Haus sein).- Gruß, Achim