Was mach, wenn mein Vermieter sich weigert mir eine Quittung für die monatliche Miete auszustellen?

Ich bin gerade zwecks Berufs in eine andere Stadt (möblierte Wohnung) gezogen. Nun ist die erste Miete fällig und wie sich herausstellte weigert sich mein Vermieter mir eine Quittung für die Miete auszustellen. Er möchte das Geld in Bar und einen schriftlichen Mietvertrag gibts es auch nicht. Mein großes Problem dabei ist, wenn ich keinen Nachweis über die getätigten Mietzahlungen habe, kann ich das nicht beim Finanzamt einreichen. Denn es handelt sich hier um eine doppelte Haushaltsführung und die ist ja komplett von der Steuerabsetzbar. Was mach, wenn mein Vermieter sich weiterhin weigert mir einen Nachweis für die Mietzahlungen auszustellen?

Hallo YogaMogli,
für mich stellt sich das Ganze so dar: Ihr Vermieter will seine Mieteinkünfte nicht ordnungsgemäß versteuern. Wenn Sie die DOPPELTE HAUSFÜHRUNG bei Ihrem Finanzamt geltend machen, läuft er Gefahr durch eine Kontrollmitteilung aufzufliegen.
Beharren Sie auf eine Quittung, werden Sie mit Sicherheit eine etwas angespannte Mietsituation haben!
Zwingen können Sie ihn aber nicht! An Ihrer Stelle würde ich den MIETERSCHUTZ-BUND einschalten. Den finden Sie in jeder größeren Stadt!

Moin!
Nun, hier handelt es sich nicht um ein Mieter-/Vermieterproblem, sondern um den Strafbestand der Steuerhinterziehung seitens des Vermieters.
Ich würde dem Vermieter schriftlich per Einschreiben eben genau das vorwerfen und die zu zahlende Miete nur auf sein Konto überweisen.
Das hat natürlich zur Folge, daß ich mir dann gleich eine neue Wohnung suchen kann.
Wenn der Vermieter sein Verhalten nicht spontan ändert und meinem Wunsch nach einer Quittung nachkommt, würde ich ihn sofort beim Finanzamt anzeigen und mir eine neune Bleibe suchen.
Denn ich kann Steuerbetrug nicht unterstützen und würde deshalb auch Unannehmlichkeiten für mich in Kauf nehmen !
Viel Glück!
Gruß
MK

Evtl. eigenes Mietbüchlein anlegen und jeweils mtl. den
Vermieter unterzeichnen lassen. Wenn dies aber wg. der
Entfernung des Vermieters zur Wohnung unpraktisch ist,
sich tel. die Bankverbindung (Kto. plus BLZ)durchgeben
lassen und überweisen - die Kontoauszüge sind dann ein
ZAHLUNGSNACHWEIS ggüb. dem Finanzamt. Wenn Sie als
Mieter aus Beweissicherungsgründen (auch wg. der
Möblierung) einen schriftlichen Vertrag wünschen, tut
der Vermieter dies dann ja auch für sich zu
Beweiszwecken - es genügt ja ein Zettel mit dem
Nötigsten…Mfg F. G.

ich würde einen Quittungsblock kaufen und das Formular ausfüllen - leg ihm das bei Zahlung vor - gib ihm erst das Geld, wenn er unterschrieben hat!

Wenn er sich weigert, zeig ihn doch beim Amt an oder melde Deinen 2. Wohnsitz bei ihm an, dann werden die schon merken, dass er Mieteinnahmen hat, die er nicht versteuern möchte!

Mieterschutzbund, um Gottes willen. Das ist ja eine Kriegserklaerung.

Entweder A du suchst dir eine andere Wohnung oder B du ueberweist die Miete ( weil du gerade kein Bar Geld hast ) , dann hast du den Beleg oder C du rechnest dir das mal mit dem Steuerprogramm WISO aus. Die paar Euro Steuernachlass rechnen sich sowieso nicht! Der Aerger mit dem Vermieter wird dich mehr kosten.

Das soll jetzt ein Witz sein: Deinem Vermieter empfehle ich dir die Miete um die dann zu zahlenden Steuern anzuheben, sagen wir 100 Euro mehr Miete jeden Monat ? Oder anders gesagt, die Quittung kostet dann 100 Euro. Hahahahahaha