Was passiert mit einen gepfändeten Mietkaution bei Eigentümerwechsel ?

Geht die Kaution automatisch an den neuen Besitzer über, oder gibt es andere Varianten ???

Hallo Scampi,
um hier sicher zu gehen, ist das eine Anfrage für einen Anwalt.

Aus meiner Sicht tritt der neue Eigentümer in die Rechte des Vorbesitzers ein.

Da die Kaution Sondervermögen darstellt hat der neue Eigentümer genausowenig wie der vorige Ansprüche an diese Gelder - es sei denn, daß Schäden in der Mietsache auszugleichen sind.

Dies erfolgt jedoch erst mit dem jeweiligen Besitzer, wenn das Mietverhältnis aufgelöst wird.

Insofern ist der neue Eigentümer genauso wie der Vorbesitzer verpflichtet, dafür zu sorgen, daß die Kaution unbeschadet vom alten zum neuen Eigentümer übergeben wird.

Der Kautionsschutz wird besonders gut sichtbar im Sonderfall des Besitzerwechsels durch Versteigerung.

Hier haftet der neue Eigentümer sogar für evt. nicht mehr vorhandene (verschlampte und unterschlagene oder anderweitig verlustig gegangene) Kautionen und muß diese für seinen Mieter wieder auffüllen.

Ich meine, hier muß man keine Sorge haben, daß die Kaution wegen Eigentümerwechsel aufgelöst wird.

Geht die Kaution automatisch an den neuen Besitzer über, oder
gibt es andere Varianten ???

bitte jemand anderen fragen.

Geht die Kaution automatisch an den neuen Besitzer über, oder
gibt es andere Varianten ???