Was passiert, wenn Nachbarn das Treppenhaus blockieren

Hallo, mich interessiert folgender fiktiver Fall:Angenommen, eine Person A lebt in einem Mietshaus und möchte sperrige Möbel durch das Treppenhaus transportieren. Weiterhin nehmen wir an, dass verschiedene Mieter das Treppenhaus als Lagerraum nutzen. Um mal ein paar Beispiele zur Veranschaulichung zu nennen: 2 meter hoher Schuhschrank, Dekorationsartikel, Pflanzen.Die anderen Mieter würden von dem Mieter A, der die sperrigen Möbel durch das Treppenhaus transportieren möchte, per Aushang über sein Vorhaben informiert.Was würde passieren, wenn diese Nachbarn der Bitte, den Rettungsweg wenigstens an einem bestimmten Tag freizuhalten, nicht nachkommen wollen und die Gegenstände durch den Sperrmöbeltransport unabsichtlich beschädigt, zB zerkratzt, würden? Wäre der Mieter A für diese Schäden haftbar?

Hallo!

Aushang reicht sicher nicht. Man muss schon klingeln, dort wo ein Hindernis im Treppenhaus steht.

Im Schadenfall wird man abwägen müssen. War die Beschädigung unvermeidlich, weil es dort so eng war oder weil sein Umzugsgut zu sperrig war und man etwas ungeschickt hantierte ? Schäden am Putz der Wand muss man ja auch vermeiden und ggf. bezahlen.

Das im Treppenhaus keine Möbel stehen dürfen sollte allgemein bekannt sein.
Man hat im Treppenhaus nichts mitgemietet und aus Gründen der Verkehrsicherheit ist es sogar ausdrücklich verboten.
Wie so oft weiß Vermieter/Verwalter sicherlich wieder mal von nichts.

MfG
duck313

Jo, das Dekorationen in einem Treppenhaus stehen ist ja nichts ungewöhnliches. Klarer Fall von wo kein Kläger, da kein Richter.

Aber warum reicht ein Aushang nicht? Beim Sperrmüll reicht so ein Aushang ja auch zur Information der anderen Mietparteien. Was ist, wenn die Mietparteien zerstritten sind und die Kommunikation mit Mieter A vermeiden? Ihm zum Beispiel nicht die Tür öffnen.

Hallo!

Reicht schon, aber es muss doch auch beachtet werden. Also muss der Aushang m.E. lange Zeit vor dem Umzug dort hängen. Weil man den Leuten ja Gelegenheit geben muss, es zu beachten, es überhaupt zu lesen.
Man könnte auch statt Aushang, Info in alle Mieterbriefkästen werfen. Wird vielleicht eher gelesen als Aushang.

Deshalb ja der Hinweis, direkt klingeln an der Tür wo der Schrank daneben steht.

Na gut, wenn keiner da wäre steht man auch nicht viel schlauer da. Zettel an Tür kleben ?

Aber im Grunde muss sich der „Schrankaufsteller“ mögliche Beschädigung zurechnen lassen, wenn er schon die Flurbreite verringert. Mind. am Umzugstag muss man dort klingeln und Bescheid geben.

MfG
duck313

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Gehen wir davon aus, dass die andere Mietpartei dann doch noch den Schrank reingeräumt hat. ^^ Danke für eure Antworten!

Hallo

Was würde passieren,
wenn diese Nachbarn der Bitte, den Rettungsweg wenigstens an
einem bestimmten Tag freizuhalten, nicht nachkommen wollen und
die Gegenstände durch den Sperrmöbeltransport unabsichtlich
beschädigt, zB zerkratzt, würden? Wäre der Mieter A für diese
Schäden haftbar?

Meines Erachtens ja.
Vermutlich wird der Besitzer aber dankend darauf verzichten.

…nachdem man Ihm mitgeteilt hat, den dann aktenkundig gewordenen Vorfall an Vermieter und Feuer- /Gebäudeversicherung weiterzuleiten.

MfG Frank

wenn einer sein fahrrad nicht aus dem weg räumt, wenn ich da lang will und es ihm sage, darf ich dann da drüber fahren?

selbstverständlich ist man für diese schäden verantwortlich.