Was sollen wir machen? Vermieter macht nichts

Hallo,

wir wohnen in einem Mietshaus mit 130m² und unser Vermieter direkt nebenan.

In unsere Küche gehen seit ca. August 2013 3 Steckdosen nicht, desweiteren möge ich gehört zu haben das es öfters in der Verteilerdose knirscht und knistert. Bin kein Fachmann, aber ich kann es mir nur denken.

Wir haben des den Vermieter schon alle 4 Wochen gesagt das die Steckdosen nicht funktionieren.
Nur werden immer Vertröstet. Der Vermieter hat ein Elektriker unter der Hand, der alles für ihn macht.

Was können wir jetzt machen?? Mein Vater sagte man nimmt sich eine Firma und die Rechnung geht an den Vermieter. Es besteht absolute Brandgefahr meinte mein Vater.

Aber kann ich das denn einfach so machen?? Wie gehe ich das jetzt an?

Danke im Vorraus

Den Vermieter nur mündlich über den Mangel zu informieren, reicht nicht ganz aus. Solche und auch andere „Schäden“ an der Mietsache sollten immer schriftlich gemacht werden. Je nach Größe/Schwere des Mangels eine Frist setzen, 14 Tage müssten reichen. Gleichzeitig ankündigen, dass bei Verstreichen der Frist, ein Fachmann beauftragt wird und die Rechnung von der Miete abgezogen wird.

Hallo!

mal losgelöst vom geschilderten Fall.

Was macht man wenn es aktute Problem in einer Mietwohnung gibt ?
Gut, man meldet den Schaden immer dem Vermieter und drängt auf Abhilfe.
Wenn der sich aber nicht rührt?

Manche Probleme/Fehler/Mängel dulden keinen Aufschub.
Niemand muss mit offenkundig vor sich hin schmurgelnden Steckdosen leben.
Natürlich besteht dort nicht nur Brandgefahr(schlimm genug!), es besteht u.U. Lebensgefahr, wenn man die Dosen nutzt.

Stichwort Eigenvornahme.

Man lässt den Mangel selbst auf eigene Kosten beheben und zieht es später von der Mietzahlung ab.
Die Rechnung einfach weiterreichen kann man zwar machen, aber man ist rechtlich selbst der Auftraggeber und muss diesen Handwerker letztlich auch selbst bezahlen.

MfG
duck313

Hallo druck313,

zu deiner losgelösten Frage

Wenn der Vermieter den Wohnungsmangel nach Aufforderung und Fristsetzung nicht beseitigt:

Der Mieter kann den Mangel selbst beheben oder beheben lassen, und die Aufwendungen dafür vom Vermieter verlangen (§ 536 a BGB Schadens- und Aufwendungsersatzanspruch des Mieters wegen eines Mangels ).

Gruß
BHShuber

Vermieter schriftlich auffordern mit Fristsetzung.Kündigen Sie in dem Schreiben an,dass Sie ansonsten die Elektroarbeiten selbst in Auftrag geben und dann die Miete kürzen würden.

Wenn Du es wirklich für gefährlich hältst es also ein NOTFALL ist, so kann du auch einen Handwerker bestellen und es von der Miete abziehen- wenn noch etwas Zeit ist so solltest Du deinen Vermieter schriftlich per Einschreiben-Rückschein informieren und eine kurzfristigen Termin setzen.

Gruß connection