Wasserschaden

Hallo! Wer weiss, welche Versicherung für den Schaden zuständig ist, wenn ein Dach oder eine Wand in einem gewerblichen Raum (Lager, Verkaufsraum, Büro, o.ä.) undicht wird mit der Zeit. Vielen Dank für Infos! von Marianna2

Hallo! Wer weiss, welche Versicherung für den Schaden
zuständig ist, wenn ein Dach oder eine Wand in einem
gewerblichen Raum (Lager, Verkaufsraum, Büro, o.ä.) undicht
wird mit der Zeit.

Hallo Marianna2,
zunächst ist der Eigentümer zuständig. Dazu gehört auch, das kein Wasser von aussen eindringt.
Nun zur Frage einer Versicherung. Das wäre schon aussergewöhnlich, hätte der Eigentümer/Vermieter eine Versicherung gesucht und gefunden, die ein solches „normales“ Risiko abdeckt. So etwas fällt idR in die Rubrik „normale Alterung“ des Gebäudes.
Es sei denn, die Undichtheit besteht seit einem Sturm, bei dem zB Dachteile beschädigt wurden. Dann würde normalerweise die Gebäudeversicherung greifen. Diesen Schaden hätte der Versicherungsnehmer umgehend - nach dem Schadenseintritt - der Versicherung melden müssen.
Gruß
Karl

Vielen Dank für Infos! von Marianna2

Vielen Dank für die superschnelle Antwort! Ich muss noch mal fragen, weil ich mich falsch ausgedrückt hatte - tut mir leid.
Ich meinte den Schaden, der durch das eindringende Wasser an Gegenständen, Waren, jedenfalls Eigentum des Mieters, entsteht, wenn es sich um „normale Alterung“ des Gebäudes (also das undichte Dach) handelt und der Schaden nicht sofort entdeckt werden konnte (Lager, das man nicht ständig aufsucht)
Vielen Dank schon mal!
Marianna2

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Vielen Dank für die superschnelle Antwort! Ich muss noch mal
fragen, weil ich mich falsch ausgedrückt hatte - tut mir leid.
Ich meinte den Schaden, der durch das eindringende Wasser an
Gegenständen, Waren, jedenfalls Eigentum des Mieters,
entsteht, wenn es sich um „normale Alterung“ des Gebäudes
(also das undichte Dach) handelt und der Schaden nicht sofort
entdeckt werden konnte (Lager, das man nicht ständig aufsucht)

Durch die Fehlerhaftigkeit der vermieteten Sache (hier Lager mit Wassereintritt) haftet der Vermieter dafür. Auch wenn der Vermieter die Undichtigkeit nicht erkennen konnte: Die Alterung der „Hütte“ ist schließlich sein Betriebsrisiko.
Gruß
Karl

sawadee krab,

bei einem Wasserschaden erstattet die Gebaudeversicherung des Vermieters nur Kosten fur Instandsetzung des Gebaudes (Tapeten,Fliesen,Trocknung,Mietausfall usw.)

Fur Schaden die den Mieter entstanden sind, gibt es die Hausratversicherung ( Mobel, Hausrat, ggf. Hotelkosten usw.)

Der Mieter hat NUR Anspruch auf Erstattung durch Vermieter, wenn er nachweisen kann, dass der Mangel dem Vermieter bereits bekannt war und notwendige Reparaturarbeiten nicht veranlasst hat.

der liebe Urlauber Peter Peschel