Wasserschaden durch defektes Rohr im Keller

Hallo Zusammen,

folgende Frage/Sachverhalt:

Im Keller unserer Mietwohnung ist ein Abfluss- oder Wasserrohr defekt gewesen.
Das austretende Wasser ist auf Möbel, die im Keller lagerten, getropft und hat diese aufgeweicht und aufquellen lassen.
Wer muss für diesen Schaden haften?
Kann man ggü. dem Vermieter/der Hausverwaltung Schadensersatzansprüche geltend machen?

irgendwas nach §536a?

§823 Abs.1 gilt ja nur bei Verletzung von Nebenpflichten? (Vorsatz oder Fahrlässigkeit) und das dürfte hier ja nicht gegeben sein?

Vielen Dank für eure Antworten!

Vielen Dank für eure Antworten.

Hi,

das wird wohl seine Haftpflicht ersetzen müssen, da die Gefahr ja von seinem Haus ausging.

MfG
Stephan

Hallöchen, Rilli,
muss mich bei dir entschuldigen, dass ich so spät antworte. Ich war im Krankenhaus und bin erst gestern entlassen worden. Doch möchte ich auf jeden Fall zu deiner Frage antworten.

Es ist selbstverständlich, dass du den Schaden beim Vermieter/Hausverwaltung melden kannst und ersetzt bekommst. Der Vermieter muss den Schaden und die Ursache beseitigen. Der von dir gemietete Keller ist Bestandteil des Mietvertrages. Falls der Schaden noch nicht repariert ist, musst du den Vermieter unter Fristsetzung auffordern, das Rohr innerhalb einer bestimmten Frist zu reparieren. Gleichzeitig musst du den an deinen Möbeln entstandenen Schaden beziffern. Du musst aber bedenken, dass du den Zeitwert der Möbel berechnest,Du kannst aber auch entweder Aufarbeitung oder die Kosten für einen Neukauf verlangen. Auch hier solltest du eine Frist zur Zahlung setzen.

Wenn der Vermieter sich weigern sollte, kannst du die Miete um die von dir geforderte Summe kürzen, und zwar so lange, bis der entstandene Schaden ausgeglichen ist. Da die Sachlage hier eindeutig ist, kannst du als Druckmittel auch ankündigen, dass du bis zum Ausgleich der von dir geforderten Schadensersatzsumme von Deinem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machst und die Miete so lange zurückbehälst, bis der Dir entstandene Schaden ausgeglichen ist.

Ich drücke dir die Daumen, und hoffe sehr darauf, dass du dich mit dem Vermieter ohne großen Streit wirst einigen können.

Beste Grüße
Ingrid

Hallo,
wie das mit dem Abflussrohr ist, weiß ich nicht genau. Das hängt etwas von der Versicherung des Hauseigentümers ab. Soweit ich das kenne, ist für einen Leitungswasserschaden, nicht aus einem undichten Ventil, die Gebäudevers. des Hauseigentümers Ersatzpflichtig.
Es macht auf jeden Fall Sinn, die Schadenstelle genau ausfindig zu machen und den Reparateur zu fragen, wo die Schadenstelle war ind was er repariert hat. Mit dieser Information sollte man sich dann mit dem Hauseigentümer in Verbundung setzen und dessen Gebäudevers. um Ersatz bitten.

Mit freundlichem Gruuß, Hubert Steiger.

PS. Konnte erst jetzt reagieren weil ein Taar Tage Urlaub waren

Wasserschaden durch defektes Rohr im Keller
Vielen Dank an Alle!

Es war laut Techniker das Frischwasserleitungsrohr, welches durchgerostet war.
Ich werde die Hausverwaltung kontaktieren und Sie auffordern den Schaden über ihre Gebäudeversicherung zu regulieren.
Ich melde mich dann noch einmal mit dem Ergebnis, damit es auch für nachfolgende Fälle hilfreich sein kann :smile:

Grüße!