Hallöchen, Rilli,
muss mich bei dir entschuldigen, dass ich so spät antworte. Ich war im Krankenhaus und bin erst gestern entlassen worden. Doch möchte ich auf jeden Fall zu deiner Frage antworten.
Es ist selbstverständlich, dass du den Schaden beim Vermieter/Hausverwaltung melden kannst und ersetzt bekommst. Der Vermieter muss den Schaden und die Ursache beseitigen. Der von dir gemietete Keller ist Bestandteil des Mietvertrages. Falls der Schaden noch nicht repariert ist, musst du den Vermieter unter Fristsetzung auffordern, das Rohr innerhalb einer bestimmten Frist zu reparieren. Gleichzeitig musst du den an deinen Möbeln entstandenen Schaden beziffern. Du musst aber bedenken, dass du den Zeitwert der Möbel berechnest,Du kannst aber auch entweder Aufarbeitung oder die Kosten für einen Neukauf verlangen. Auch hier solltest du eine Frist zur Zahlung setzen.
Wenn der Vermieter sich weigern sollte, kannst du die Miete um die von dir geforderte Summe kürzen, und zwar so lange, bis der entstandene Schaden ausgeglichen ist. Da die Sachlage hier eindeutig ist, kannst du als Druckmittel auch ankündigen, dass du bis zum Ausgleich der von dir geforderten Schadensersatzsumme von Deinem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machst und die Miete so lange zurückbehälst, bis der Dir entstandene Schaden ausgeglichen ist.
Ich drücke dir die Daumen, und hoffe sehr darauf, dass du dich mit dem Vermieter ohne großen Streit wirst einigen können.
Beste Grüße
Ingrid