Wasserschaden in Mietwohnung

Angenommen, in einer Mietwohnung ist durch Rohrbruch an der Warmwasserbereitungsanlage, die dem Vermieter gehört, ein Wasserschaden entstanden. Welche Versicherung würde für Schäden am Laninatboden und an Schränken in der Mietwohnung bzw. für Schäden in der daruntergelegenen Wohnung aufkommen, die Hausratversicherung des Mieters oder die ???-Versicherung des Vermieters?

Vielen Dank für Eure Mühe!
Gruß Kedi

Hallo,
die gebäudeversicherung des vermieters für den Laminatboden und die Schäden an den Wänden und Decken der Nachbarwohnung. für die Schränke und andere Möbelstücke des Mieters seine Hausratversicherung. Diese würde gegebenenfalls den Vermieter in Regreß nehmen, wenn Verschulden gegeben ist.

Gruß
Barbara

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