Wasserschaden - welche Versicherung?

Hallo, angenommen in einer Mietwohnung gibt es einen Wasserschaden (Rohrbruch) und ein beweglicher Gegenstand (zB Laptop o.ä.) ist kaputt. Daneben ist sonst nichts passiert, lediglich auf den beweglichen Gegenstand hat es getropft. Welche Partei muss für diesen Schaden aufkommen und mit welcher Versicherung? (Also: Mieter mit Hausratsversicherung oder Vermieter mit Gebäudeversicherung etc.?)
Danke! Marc

Halklo,

hier dürfte es sich um die Leitungswasserversicherung handeln. Doch grundsätzlich haftet der Vermieter.

Gruss Günter

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