Weiterzahlung der Miete in 6er WG ohne Mietvertrag

naja mein problem is halt ich bin im april in eine 6er wg eingezogen.
ich habe nie einen vertrag oder ähnliches gesehen. es heißt immer nur das einer von uns ein mieterkonto hat wo seine daten hinterlegt sind. naja und der vertrag wurde in dem sinne mündlich geschlossen das alles damit einverstanden waren das ich einziehe. naja und nun bin ich zum 01.06. wieder raus. weil sich keiner um was kümmert und wir einfach nur ne zweck wg waren oder die es immer noch sind. die wg exestiert schon seid den 70er jahren. dem vermieter is es nur wichtig das das gled jeden monat kommt. es hat auch keiner für nötig gehalten mir eine telefonnummer oder ansprechpartner zu nennen. sind auch keine unterlagen in der wg auffindbar. der weiss auc nicht wer ein und auszieht das sollen die leute unter sich machen. naja habe schon ende april gesagt ich mag ausziehen. es hieß dann 3 monate kündigungsfrist. ich habe seid dem mein zimmer möbeliert stehen gelassen weil ich die nicht mehr brauche. die möbel sind neu. naja nun wohne ich zwar dort nicht mehr versuche irgendwie nachmieten an den mann zu bringen, in dem falle eine 19 jährige mitbewohnerin die dort wohnen bleibt. weil die anderen auch angeblich ausziehen wollen aber keiner mit irgendeinem spricht. die nachmieter werden nicht genommen da sie der jungen dame nicht gefallen. und als ich gestern post abgeholt habe da war mein name von klingelschild ab und vom briefkasten meine post liegt zerrissen im müll. mein zimmer dient als abstellkammer. da ich bei meinem mann eingezogen bin und auch bei ihm monatlich was mit dazu geben möchte könnte ich dies nicht bis august. d ich ja in der wg miete zahlen muss. ich zahle 247 € warm. ich ziehe knapp 50 € ab. da ich ja kein strom wasser wg kasse und alles mitbenutze. so bleibt nur die reine miete fürs zimmer. naja und nun stelle ich mir die frage muss ich weiterhin miete zahlen??? leider is kaum jemand da denn ich ansprechen könnte :frowning:

Hier kann ich leider nicht weiterhelfen

Das ist ganz einfach - kein Vertrag unterschieben - keine Verpflichtungen.
Die EX WG hat sich damit inzwischen einverstanden erklärt, in dem sie dich gelöscht hat - d.h. keine Klingelschild - keine Post.

Also bist du raus aus der Nummer. Da du keine Unterschrift für igendwas geleistet hast und dein Verpflichtung 3-Monate Kündigung eingehalten hast - dist das Themas für dich erldigt in jeder Hinsicht.
Gruss Barbara Natzschka

Naja - das Ganze hört sich ziemlich locker ab.
Wenn es ein mündlicher Vertrag ist und Du nichts unterschrieben hast, und keinem das Recht zum Geld Einzielen aus Deinem Konto erteilt hast - dann - naja: würde ich einfach wegziehen, meinen Kram verschenken - Schlüssel in Beisein von Zeugen den WG-Freaks aushändigen und fertig. Wo kein Vetrag - keine Pflicht.
Naja!

Hallo,

auch ein mündlich geschlossener Vertrag ist ein rechtskräftiger Vertrag. Wieweit allerdings hier eine dreimonatige Kündigungsfrist greift, kann ich Ihnen allerdings nicht beantworten.

Tut mir leid nicht mehr helfen zu können.

Liebe Grüße

mitredenwill

Hallo,
so eine Geschichte höre ich selten. Ich würde nicht mehr zahlen. Wenn kein Vertrag vorliegt ist das ja auch schwer zu beweisen mit der Kündigungsfrist. Mein Rat; Möbel rausholen und verkaufen oder verschenken und nicht mehr an die Chaoten denken…neue Adresse nicht bekanntgeben…
MfG

Hallo,

ich würde zwar gern weiterhelfen aber kenne mich mit Thema WG gar nicht aus. Ich würde da einen Anwalt um Rat bitten.
Liebe Grüße
InFaNiLu

hallo sweetveggi

kann dir zu diesem Thema nicht weiterhelfen, tut mir leid

mfg

Hallo, guten Tag
Sind Sie ohne Mietvertrag eingezogen? Sie sind nicht von Zahlungen frei. In der Kündigungszeit müssen Sie die Kosten für Versicherungen,Grundsteuer, u.s.w. bezahlen.Solange Sie Möbel in der Wohnung haben, Kann das Zimmer nicht vermietet werden.
mit freundlichen Grüßen a.g.

Die allgemeine Kündigungsfrist beträgt 3 Monate gegenüber dem VM. Wohl auch gegenüber den anderen Mitbewohnern, wenn nichts anderes geregelt ist.
Danach dürfte die Mietzahlungsverpflichtung noch bis Ende August bestehen, wenn erst jetzt gekündigt wurde.

Im Übrigen ist mir der Text - nicht zuletzt aufgrund fehlender Groß- und Kleinschreibung zu unverständlich geschrieben. Bitte etwas mehr Mühe beim nächsten Mal geben.

Gruß
Sebastian

naja,

das ist nich einfach. wer ist denn Ihr „Vertagspartner“? Mündlich kann ein Vertrag zustande kommen. Dann ist es wichtig zu wissen was vereinbart wurd. Wenn Sie die Wohnung / Zimmer verlassen haben, und diese wird anderweitig von - WEM - genutzt, der Briefkasten nicht mehr beschriftet ist, und der Vertragspartner nicht dafür sorgt, dass Sie die Wohnung nutzen können, würde ich die Zahlungen einstellen.
Das jedoch - ohnen jede Verantwortung für Folgeschäden zu übernehmen.

Gegenüber dem Eigentümer haben Sie scheinbar keine Verpflichtung, also auch kein rechtliches Problem, also kann nur ein Untermietvertrag geschlossen worden sein. Wie oben angesprochen müssen Sie sich an das Vereinbarte halten.

Gruss Fred

Hallo,

da Ihr Klingelschild und das Briefkastenschild entfernt worden sind, können Sie davon ausgehen, dass Ihre Kündigung angenommen wurde. Theoretisch beträgt die Kündigungsfrist drei Monate, d. h. bis Ende Juli. Da Ihnen Ihr Zimmer de facto ab Juni nicht mehr zur Verfügung steht, sehe ich hier eine einseitige fristlose Kündigung von der ‚Gegenseite‘. Ich würde daher ab sofort meine Zahlungen einstellen und erst auf eine schriftliche Auffoderung seitens der Vermeiterseite warten.

Mit der Aufforderung würde ich dann zum Mieterbund gehen und mich beraten lassen.

Na ja!

JA und zwar in voller Höhe! Eigenmächtiger Abzug bedeutet Mietschuldner - dem Eigentümer / Vermieter steht die volle Miete bis zum Ende der gesetzlichen kündigungsfrist zu, egal ob die Wohnung genutzt wird oder nicht. Nebenkoste werden später (meist im Folgejahr wenn dem Vermieter alle Rechnungen vorliegen), abgerechnet. Der vorenthaltene mietzins ist einklag- und mit Titel pfändbar.

Naja, ich glaube nicht, daß Ihre Frage echt ist.

1)Ein mündlicher Vertrag ohne Zeugen ist ungültig.
2)Kein Vertrag „ist ein Vertrag“ wen, einvertnemlich,
regelmäsig, Leistungen empfangen und/oder gewährt
werden.

In deinem Fall: Du hast Miete gezahlt und dort gewohnt.
Daraus resultiert: Du hast/hattest ein Mietverhältnis.
Dieses kannst/musst Du mit, 3 Monatiger Kündigungsfrist, kündigen.
In Ermangelung eines Ansprechpartners, hätte ich die Kündigung an den Kontoinhaber gesendet.
Nat mit der Aufvorderung auf Rückantwort.
Das hinterlassen Deiner Möbel ist nicht unbedingt eine gute Idee gewesen.
Daraus kann man folgern, das Du das Mietverhältnis weiterführen möchtest, respektife, da Du deine Sachen noch da hast, also die Räumlichkeit noch nicht geräunt hast, für die genutzte Fläche weiterhin Miete zahlen wirst.
Solltest Du noch am zahlen sein und „Andere“ stellen Ihre Sachen in Dein Zimmer, erfüllt das den Tatbestand des Hausfriedesbruchs.
Was dich zur sofortigen, fristlosen Kündigung berechtigt.