Wenn ich nach weniger als 2 Jahren ausziehe,

… muss ich dann renovieren?

Ich habe knapp 2 Jahre in meiner Wohnung gewohnt und ziehe jetzt um. Der Mietvertrag ist so einer vom Block wo drin steht, dass Schönheitsreparaturen vom Mieter zu bezahlen sind. Die Wohnung war nicht frisch renoviert als ich eingezogen bin. Muss ich jetzt renovieren oder eine Renovierung bezahlen?

Hallo,
je nachdem wie die Wohnung aussieht !! Ich hätte ja das in den Mietvertrag schreiben lassen, daß die Wohnung nicht frisch renoviert worden ist.Es kommt natürlich noch auf den genauen Wortlaut der Schönheitsreparaturen an !! ( siehe BGH ).

Mit freundlichen Grüßen

nein Du musst nicht renovieren !!

und auch keine Renovierung bezahlen.

Hallo ni-po,ich denke nein,diese Floskeln sind meiner
Meinung unwirksam.Wenn Du aber ganz sicher gehen willst
dann wende Dich an die NRW-Verbraucherzentrale.Sie wird Dir kompetente Auskunft geben.Mit freundlichen Grüßen
karlhans35

Hallo, das ist keine technische sondern eine rechtliche Frage, die ich leider nicht beantworten kann. Gruß GEK

Die ewige Streitfrage…
…und die Antwort ist ‚Ja‘ und ‚Nein‘
In Deinem Fall - aus der Ferne betrachtet (nach Deinen Angaben ‚Standardmietvertrag‘, ‚Wohnung war bei Einzug nicht renoviert‘, ‚nur zwei Jahre dort gewohnt‘) eher nein, aber Vertrag unterschrieben ist Vertrag unterschrieben, und jetzt beginnt der Streit mit dem Vermieter. Also das Gespräch suchen, mit dem Vermieter reden. Scheinbar gab es eine Aufforderung bei Auszug die Wohnung zu streichen (Wände?, Türen?, Heizkörper?, also was genau)?
Ich würde an Deiner Stelle mit dem Mietvertrag zum örtlichen Mieterverein gehen, Beitrag ist relativ gering.
Kann Dir nicht wirklich weiterhelfen.
Gruß,
F.R.G

Hallo,
du bist jetzt sicher der 10. der mich in den letzten Tagen nach Mietrechtssachen fragt. Ich bin KEIN Experte für Mietrecht. Ich könnte was zur technischen bzw. handwerklichen Durchführung der Renovierung beitragen - für Mietrechtsfragen gibt es andere Experten.
Sorry
Christian

Hallo !
Es stellt sich die Frage ob Du die Wohnung vom
Vermieter so übernommen hast oder von den Vormietern
die Wohnung übernommen hast und abgemacht hast das Du
die Wohnung so übernimmst.
Wenn Du die Wohnung vom Vermieter so übernommen hast,
denke ich, brauchst Du nur Löcher zuspachteln und die
Wohnung Besenrein übergeben.

Gruß
Klaus Würfel

Hallo
danke für dein Vertrauen aber Rechtsfragen kann ich dir nicht hinreichend kompetent beantworten. Sorry
Christian

Man muss schon den genauen Text des Mietvertrags bezüglich der Schönheitsreparaturen kennen um zu sehen, ob die Klauseln wirksam sind und wozu sie Dich verpflichten.

Gruss
bns

Kukuck,

nein

der späte Peter