Hallo, angenommen ein Vermieter, der grundsätzlich am liebsten alle Instandhaltungskosten auf den Mieter abwälzen möchte, sagt nach einem Gespräch, in dem ihn der Mieter auf einen Wasserfleck an der Decke unter dem Badezimmer hinweist, dass der Mieter einen Handwerker bestellen soll, der sich die Sache anschaut. Je nachdem wer den Schaden verursacht hat, der soll dann die Reparatur zahlen. Die Fliesen im Bad über der Wanne sind sehr alt und die Fugen bröckeln, so dass der Mieter davon ausgeht, dass das Wasser beim Duschen durch die Fliesen geht. Ansonsten gibt es einen Duschvorhang, so dass durch „unsachgemäßes Duschen“ eigentlich kein Wasser außerhalb der Wanne kommt.
Da der Vermieter sich schon bei früheren Gelegenheiten erst unter Druck bereit erklärte bauliche Mängel zu beseitigen, befürchtet der Mieter, dass er auf den Kosten für den Handwerker (evt. auch für’s Begutachten) sitzen bleibt mit der Begründung „Ja Sie haben ja schließlich den Handwerker bestellt“ und möchte sich eben vorher absichern. Kann der Mieter den Handwerker bestellen oder muss das der Vermieter machen und genügt es dass der Mieter den Vermieter schriftlich darauf hinweist, dass es den Wasserfleck gibt und dass der langsam größer wird, wenn nichts unternommen wird. Das Problem ist, dass der Vermieter da nicht in die Pötte kommt und es dann noch lange dauern kann, bis etwas geschieht.
Muss der Vermieter auch den Fleck beseitigen, wenn er für den Schaden zuständig ist?
Wie geht der Mieter da am besten vor?
Danke für Antworten.
Gruß, Erik