Ein Hund der in einer Tierarztpraxis übernachtet, befreit sich aus seiner Box (in die er vom TA gesperrt wurde) und zerstört u. a. persönliche Dinge einer Helferin .
Wer muss sich zwecks Schadenersatz an die Besitzer des Hundes wenden? Praxisinhaber oder Helferin?
Vielen Dank im voraus