Wer muss Schaden bezahlen

Hallo, habe in meiner kleinen Mietwohnung einen Wasserschaden. Teppichboden, Schränke, Küchenzeile, Tapete unten… Der vor zwei Jahren vom Wohnungsbesitzer angebrachte Schlauch (für warmes Wasser) unter dem Waschbecken ist gestern während ich nicht zu Hause war, geplatzt. Gummischlauch mit Metallmantel! Kann mir jemand sagen, ob die Versicherung des Vermieters dafür aufkommen muss… Vielen Dank.

Hallo,

da hier kein Verschulden des Vermieters vorliegt, schon mal nicht die Haftpflicht. Dann muss man jetzt zwischen Wohngebäude und Hausrat unterscheiden. Zum Veranschaulichen: Stell Dir vor, Du nimmst das Dach vom Haus und drehst es um, alles was heraus fällt, ist Hausrat.
Wenn der Teppichboden verklebt ist, dann ist auch er der Wohngebäude zuzurechnen, ein Läufer dem Hausrat. Die Küchenzeile war schon in der Wohnung? Wenn nicht dann auch Hausrat. Tapete ist eindeutig Wohngebäude.
Hier also eine Schadenmeldung an die Wohngäude, die der Vermieter abgeschlossen hat und an die Hausrat, die der Mieter abschließen sollte.

MfG

Hallo,
es handelt sich hierbei um den bestimmungswidrigen Austritt von Leitungswasser an den mit Zu-und Ableitungsrohren der Wasserversorgung verbundenen Einrichtungen. Unterscheiden muss man nun, ob Wohngebäudeversicherung oder die Hausratversicherung leistet. Trockung, Tapete und festverleimter Teppichboden (vom Vermieter eingebracht) zahlt die Wohngebäudeversicherung des Vermieters, Schränke, Küchenzeile sofern vom Mieter eingebracht, könnten über die Hausratversicherung reguliert werden.
Viel Erfolg!
allfinanzberater24.de

Vielen Dank, das hilft schon sehr. Lieben Gruß!

auch hier, vielen Dank!

Hallo,

da der Vermieter den Schlauch angebracht hat, muß seine
Haftpflichtversicherung dafür aufkommen. Sollte es Schwierigkeiten geben. Kann der Schaden auch erst von Ihrer Hausratversicherung übernommen werden,die es sich dsann vom Vermieter wiederholt.

Gruß
m.detroit
kundenberaterin der allianz

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Für Dinge, die der Mieter selbst in die Wohnung eingebracht hat (Möbel, Teppiche …), ist die eigene Hausratversicherung zuständig.
Alles mit der Wohnung festverbundene (Böden etc.) geht über die Wohngebäudeversicherung des Eigentümers.

Wenn dem Vermieter ein Verschulden beim Anbringen des Schlauches nachgewiesen werden kann, gibt es noch die Möglichkeit dessen Haftpflicht anzusprechen. Aber: Die Haftpflicht ersetzt immer nur den Zeitwert (Abzug wird vorgenommen, wenn die Sachen älter sind). Die Hausratversicherung ersetzt den Neuwert!

Vielen Dank für deine Antwort, dann sehen wir mal, was er sagt…

Hallo Fiehler. Hier tritt normalerweise Deine eigene Hausratversicherung in Kraft. Diese wird sich dann wahrscheinlich mit der Gebäudeversicherung des Vermieters auseinander setzen. Die Kernfrage ist hier, ob der Schlauch direkt mit dem Wandanschluss verbunden war, oder ob evt. noch ein z.B. Durchlaucherhitzer zwischengeschaltet ist. Die zweite Frage ist: wie kann ein Panzerschlauch bei normalem Wasserdruck nach nur zwei Jahren platzen - oder war er nur undicht??? Viel Glück, Artur Stoffer.

Sehr schwer zu beurteilen. Normal wäre aus meiner Sicht der Vermieter in die Pflicht zu nehmen - wenn er nachweislich den Schlauch angebracht hat. Eine gan anderer Sachverhalt wäre natürlich gegeben, wenn das Platzen durch unsachgemäße Behandlung oder gar Fahrlässigkeit verursacht wurde. Dann wäre sicherlich der Mieter in der Pflicht.

Grundsätzlich gilt bei solchen Schäden, das ein Mieter bei Feststellen eines Schadens zu allem verpflichtet ist, was der Schadensminderung dient. Und er muss den Schaden unverzüglich melden (beim Vermieter).

Hast Du schon mal mit dem Vermieter gesprochen? Ist er nicht ohnehin evtl. bereit, den Schaden über die eigene Versicherung zu regulieren?

Hallo,
normaler Weise übernimmt den Schaden die eigene Hausratversicherung.
Wenn ihr keine habt, dann werdet ihr wahrscheinlich auf dem Schaden sitzen bleiben. Der Vermieter kann dafür nicht haftbar gemacht werden, es sei denn, er hat grob fahrlässig gehandelt und das hat er bei so einem Schlauch sicherlich nicht.
Bevor ihr aber resigniert, würde ich einen Anwalt konsultieren und mir profesionellen Rat holen.

Gruß
Alf