Folgender Fall…
Eine Familie zieht in eine große Wohnung wo eine Einbauküche mit Boiler vorhanden ist.
Kurze Zeit später ereignet sich in dieser Wohnung ein Wasserschaden durch einen geplatzten Boiler in der Küche. Die ganze Wohnung stand unter Wasser und auch die darunter liegende Wohnung wurde in Mitleidenschaft gezogen. Die Familie selbst hatte nun auch selbst große Schäden an den Einrichtungsgegenständen wie Teppiche und Möbel.
Die Schäden in der darunter liegenden Wohnung wurden von der Vermieterin anstandslos übernommen, jedoch wurde gesagt das die eigenen Schäden nicht übernommen würden.
Es stellte sich aber heraus, das der Boiler in der Küche falsch angeschlossen war und somit die Schuld durchaus bei der Vermieterin lag.
Wer muß nun die entstandenen Kosten für Feuerwehr und Einrichtungsgegenstände der Familie aufkommen?
Der Boiler gehört ja nun nachweislich zum Mietgegenstand…
Muß die Familie sich einen Anwalt nehmen um die eigenen Forderungen durchzusetzen?