Hallo,
kurze Frage - angenommen ein Haus hat 3 Wohnungen und ist komplett an 3 Mietparteien vermietet. Der Vermieter kommt nun auf die Idee, den Gartenzaun erneuern zu lassen (einige Stellen werden komplett ausgetauscht, bei anderen Latten ersetzt, die der Vermieter als nicht mehr so schön betrachtet - da eine lange Grundstücksgrenze vorliegt ist dies eine teure Sache). Hätte eigentlich nicht bedarft, aber ist ja sein gutes Recht - nur: kann er die Kosten dafür den Mietern aufbrummen?
In den Mietverträgen steht: „Für Art und Umfang der Betriebskosten ist die Anlage 3 zu § 27 Abs. 1 Zweite Berechnungsverordnung in ihrer jeweils geltenden Fassung maßgebend“.
Hierzu gehört wohl auch die Gartenpflege und der Vermieter legt auch jedes Jahr die Kosten für den Gärtner auf die Parteien jeweils anteilig um (der Garten kann von allen Parteien genutzt werden).
Ob allerdings eine Erneuerung des Zaunes zur „Pflege“ gehört?
Wie seht Ihr das?
Danke
und viele Grüße
Frank