Wer zahlt neuen Kühlschrank?

Im Mietvertrag steht,daß der Kühlschrank Eigentum des Vermieters ist.Der hat jedoch seine verwaltungstätigkeit schon zu Neujahr 2010 beendet und es an mit allen Rechten und Pflichten an seine Mitarbeiterin übergeben.

Der Kühlschrank ist locker 15?Jahre alt und schluckt Strom ohne Ende und kühlt zu heftig.Reparatur wäre wahrscheinlich teurer als ein preiswertes neues Gerät.

Muß der Mieter ein neues gerät bezahlen oder kommt der (neue)Vermieter dafür auf?

Lieben Gruß,David

Moin,

der Mieter ist ja nicht verpflichtet, den Kühlschrank zu nutzen; er kann immer auf eigene Kosten einen anderen, eigenen Kühlschrank anschaffen und betreiben. Allerdings darf er nicht das Eigentum des Vermieters ungefragt und ungebeten entsorgen. Umgekehrt ist der Vermieter nicht verpflichtet einen Ersatz für ein funktionierendes Gerät bereitzustellen.

Gruß,
Ingo