Wer zahlt Umzugsschäden?

Letztes Jahr ist mein Mieter ausgezogen. Er hat mit dem Umzug ein Umzugsunternehmen beauftragt. Bei dem Umzug ist eine Lampe im Treppenhaus beschädigt worden. Wir haben den Schaden sofort an unseren Mieter weitergeleitet, dieser hat den Schaden dem Unternehmen mitgeteilt. Nunmehr erhielt ich eine Wohngeldabrechnung, auf der die Kosten für die Instandsetzung der Lampe aufgeführt wurde. Ich habe die Kosten an den Mieter weiterberechnet. Dieser lehnt die Zahlung ab mit dem Hinweis, dass das Umzugsunternehmen dafür haftbar sei. Er habe den Schaden erneut weitergegeben.

Wie ist hier die Rechtslage? Hafte ich für den Schaden gegenüber der Eigentümergemeinschaft? Und wer wäre mir gegenüber haftbar? Der Mieter oder das Umzugsunternehmen? Ist es nicht so, dass der Mieter sich die Kosten bei seinem Umzugsunternehmen „wiederholen“ könnte, mir gegenüber allerdings den Schaden zahlen müsste?

Hallo Milla76,
ich kann deine Frage als Bausavhverständiger nicht beantworten. Stelle sie bitte einem Juristen.
Grüße Hubert

Hallo,

eigentlich müßte der Eigentümer dem Mieter die entstandenen Schäden in Rechnung stellen und dieser diese Schadenersatzansprüche bei dem Umzugsunternehmen einfordern. Diese wiederum würde den Schaden Ihrer Betriebshaftpflichtversicherung melden, die dann den Schaden reguliert.

Es ist aber bei kleineren Schäden durchaus üblich, dass die Umzugsspedition den Geschädigten bittet, die Rechnung gleich auf Namen der Spedition auszustellen.
Dann wird der Schaden schneller bezahlt und die Spedition hat die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs.

Nachdem zwischen Ihnen als Eigentümer und dem Umzugsunternehmen kein Rechtsverhältnis besteht ist nach meiner Auffassung Ihre Vorgehensweise richtig, sich zunächst an den Mieter zu wenden.

Da ich keine Rechtsberatung anbieten kann, wäre die genaue Rechtslage jedoch mit einem Anwalt zu klären. Die Hausverwaltung sollte jedoch mit solchen Fällen auch vertraut sein, evtl. kann auch der Verein für Haus- und Wohnungseigentümer Haus & Grund weiterhelfen.

Ich hoffe, hiermit weitergeholfen zu haben.

Johannes Wörle

www.ihr-umzugsexperte.de

Guten Tag, die Rechtslage ist im wesentlichen so, wie von Ihnen beschrieben. Oft allerdings mangelt es an der Konsequenz und Informationsfülle, die die Beteiligten weitergeben. Jeder versucht möglichst abzuwimmeln…mfG-versifa-

Hallo
Meines Wissens ist Ihr ehemaliger Mieter ihr Ansprechpartner.Bei uns ist es immer so der Mieter leitet nach ordnugsmäßiger Meldung den Schaden an das Umzugsunternehmen weiter und bekommt das Geld.Alle Firmen müssen eine Haftfluchtversicherung haben und die übernehmen die Kosten.Meistens wird sich mit dem Auftraggeber gütlich geeinigt und die meisten Firmen machen keine Probleme.

Das ist nicht mein Fachgebiet, bitte einen RechtsanwaltIn einschalten.

Hallo Milla76,
ich meine der Mieter ist dafür verantwortlich, bin aber kein Jurist, das muss man mit Sicherheit wissen,also ich kann nicht wirklich helfen
Gruß
p