Letztes Jahr ist mein Mieter ausgezogen. Er hat mit dem Umzug ein Umzugsunternehmen beauftragt. Bei dem Umzug ist eine Lampe im Treppenhaus beschädigt worden. Wir haben den Schaden sofort an unseren Mieter weitergeleitet, dieser hat den Schaden dem Unternehmen mitgeteilt. Nunmehr erhielt ich eine Wohngeldabrechnung, auf der die Kosten für die Instandsetzung der Lampe aufgeführt wurde. Ich habe die Kosten an den Mieter weiterberechnet. Dieser lehnt die Zahlung ab mit dem Hinweis, dass das Umzugsunternehmen dafür haftbar sei. Er habe den Schaden erneut weitergegeben.
Wie ist hier die Rechtslage? Hafte ich für den Schaden gegenüber der Eigentümergemeinschaft? Und wer wäre mir gegenüber haftbar? Der Mieter oder das Umzugsunternehmen? Ist es nicht so, dass der Mieter sich die Kosten bei seinem Umzugsunternehmen „wiederholen“ könnte, mir gegenüber allerdings den Schaden zahlen müsste?