Werbung am Fenster 'Nachmieter Gesucht'

Mal angenommen, eine Wohnung ist gekündigt und die Kündigungsfrist beträgt 6 Monate und der Mieter darf einen Nachmieter stellen, um eher aus dem Mietvertrag rauszukommen und deshalb hängt er Schilder ins Fenster: Zu vermieten, Tel. …!!! Nun aber sagt der Vermieter, da er einen Makler beauftragt hat die Wohnung zu vermitteln und deshalt seien die Schilder gegen die Arbeit vom Makler und sie sind deshalb aus dem Fenster zu entfernen. Der Mieter dürfte durch Anzeigen einen Nachmieter stellen, aber nicht durch Werbung im Fenster!!!

Der Mieter zahlt aber noch 2 Monate Miete, darf er nicht ins Fenster hängen was er will, schießlich zahlt er ja die Miete noch???

Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen
Petra

M.e. Nein

Johannes

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]