Wie kann ich die Mietverträge unterscheiden?

Zitat:

„Hallo,
1tens gilt:
Seit Inkrafttreten der Mietrechtsreform
am 01. 09.2001 kann ein
Wohnungsmietvertrag nur noch bei
Vorliegen eines gesetzlichen
Befristungsgrundes, z. B. Eigenbedarf
des Vermieters befristet werden. Wird
der Mietvertrag ohne Vorliegen eines
solchen Befristungsgrundes befristet,
gilt er als auf unbestimmte Zeit
geschlossen (§ 575 Abs. 1 S. 2 BGB).
Aber:
Wird ein Kündigungsverzicht individuell
vereinbart, d. h. wird dessen Dauer
ausgehandelt, ist er uneingeschränkt
wirksam (BGH, Urteil v. 22.12 .2003,
VIII ZR 81/03 , WuM 2004, 157).
Man muss also wissen, was hier
vereinbart wurde. Ein Zeitmietvertrag?
Dieser wäre heutzutage ungültig.
Ein befristeter Vertrag bzw. ein Vertrag
in dem gegenseitig die Kündigung
ausgeschlossen wird ist weiter gültig.
Es gibt hier keine Möglichkeit, früher
aus dem Vertrag rauszukommen (von
einigen wenigen Härtefällen einmal
abgesehen). Man kann lediglich
folgendes versuchen:
Man ersucht beim VM darum den
Vertrag vorzeitig aufzulösen und bietet
an, einen Nachmieter zu suchen.
Man ersucht den VM darum, für die
Restdauer des Vertrages einen
Untermieter zu akzeptieren.
Nur wenn der VM bei dem zweiten
Punkt ablehnt, hat der Mieter einen
Grund zur Kündigung! (BGB § 540,
Absatz 1)
Sagt er zu, kann man natürlich einen
Untermieter suchen ist aber für die
Restmietdauer verantwortlich (BGB §
540, Absatz 2) .
Gruß
Nita“

Woher weiß ich nun, ob ich einen zeitmietvertrag oder den anderen miettyp habe? Meine Wohnung ist eigentlich für zwei Jahre. Kündigung ist laut Vertrag erst zum 31.08.12 möglich und falls nicht, verlängert sich der Vertrag sonst automatisch.

Danke schonmal :smile:

ohne inaugenscheinnahme in den mv kann keine pauschalauskunft erteilt werden

Hallo, ich bin nicht Nita

Hallo :smile:

Also in meinem Vertrag steht drin, dass beide Seiten nicht vor dem 31.07.12 kündigen können. Dann ist es ein beiderseitiges verzichten und kein heutzutage ungültiger zeitmietvertrag, oder doch?

wenn das, was in deinem vertrag geschrieben steht eine individualvereinbarung ist (ob das so ist, musste der komplette vertrag in augenschein genommen sein), dann darst du erst ab 1.8.12 zum 31.10.12 kündigen. mit zeitvertrag hat das hier nix zu tun.

Hi du hast den mit der ausgeschlossenen Kündigung.
mfg Peter