Der Vermieter wurde bereits mehrfach über nasse Außenwände und Schimmel im Keller aufmerksam gemacht. Laut Immobilienverwaltung soll ein Handwerker Kontakt aufnehmen, dies ist jedoch nach mehreren Wochen nicht geschehen.
Einige eingelagerte Möbel/ Umzugskartons mussten, wegen des Schimmelbefalls, bereits entsorgt werden.
Der Kellerraum steht im Mietvertrag, ist aber in diesem „nassen“ Zustand nicht voll zu nutzen, ein Ausweichkeller sei nicht verfügbar.
Nun die Frage:
- Um wie viel Prozent kann ich die Kalt-Miete mindern?
- und wenn die Miete gemindert wurde kann der Vermieter verlangen das der Kellerraum
komplett geräumt wird? (Eingelagert noch Reifen Werkzeug…)
danke schon mal…
Peppy