Wie viel Mietminderung wegen Schimmel-Keller

Der Vermieter wurde bereits mehrfach über nasse Außenwände und Schimmel im Keller aufmerksam gemacht. Laut Immobilienverwaltung soll ein Handwerker Kontakt aufnehmen, dies ist jedoch nach mehreren Wochen nicht geschehen.
Einige eingelagerte Möbel/ Umzugskartons mussten, wegen des Schimmelbefalls, bereits entsorgt werden.
Der Kellerraum steht im Mietvertrag, ist aber in diesem „nassen“ Zustand nicht voll zu nutzen, ein Ausweichkeller sei nicht verfügbar.
Nun die Frage:

  • Um wie viel Prozent kann ich die Kalt-Miete mindern?
  • und wenn die Miete gemindert wurde kann der Vermieter verlangen das der Kellerraum
    komplett geräumt wird? (Eingelagert noch Reifen Werkzeug…)

danke schon mal…
Peppy

Hallo,

Der Vermieter wurde bereits mehrfach über nasse Außenwände und
Schimmel im Keller aufmerksam gemacht. Laut
Immobilienverwaltung soll ein Handwerker Kontakt aufnehmen,
dies ist jedoch nach mehreren Wochen nicht geschehen.
Einige eingelagerte Möbel/ Umzugskartons mussten, wegen des
Schimmelbefalls, bereits entsorgt werden.
Der Kellerraum steht im Mietvertrag, ist aber in diesem
„nassen“ Zustand nicht voll zu nutzen, ein Ausweichkeller sei
nicht verfügbar.
Nun die Frage:

  • Um wie viel Prozent kann ich die Kalt-Miete mindern?
  • und wenn die Miete gemindert wurde kann der Vermieter
    verlangen das der Kellerraum
    komplett geräumt wird? (Eingelagert noch Reifen Werkzeug…)

das Problem ist das Keller nicht unbedingt trocken sein müssen.
Ich wäre auhc mit der Gegenseite vorsichtig, nicht selten haben Hausverwaltungen sehr gut informiert grössere mit eigenen Anwälten.
Man sollte zunächst eine schriftliche Anzeige vornhemen und eine Frist zur Besserung stellen.

danke schon mal…
Peppy

Grüße

Die Verwaltung wurde telefonisch sowie schriftlich kontaktiert.
Der Kellerraum steht mir laut Mietvertrag zu, ich kann ihn wegen der Feuchtigkeit/Schimmel aber nicht nutzen! Papier oder Möbel bekommen einen Wasserschaden oder Schimmeln und bei Metallischen Gegenständen ist es auch nur eine Frage der Zeit.
Muss ich also die Volle Miete zahlen obwohl ich nicht alle Räume nutzen kann?

Guten Tag,

Ja,den du musst dem Vermieter Zeit und Gelegenheit geben die Sache zu klären.Am besten schriftlich mit Frist von 14Tagen. Sollte dann keine Reaktion seitens des Vermieters kommen würde ich ihn abmahnen und ihm eine weiter Frist von einer Woche geben sich mit dir in Verbindung zu setzen da sonst eine Mietminderung eintritt.

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ok, danke
damit kann ich was anfangen.

Hi,

ein schöner Tipp:

Ja,den du musst dem Vermieter Zeit und Gelegenheit geben die
Sache zu klären.Am besten schriftlich mit Frist von 14Tagen.
Sollte dann keine Reaktion seitens des Vermieters kommen würde
ich ihn abmahnen und ihm eine weiter Frist von einer Woche
geben sich mit dir in Verbindung zu setzen da sonst eine
Mietminderung eintritt.

Wie steht es denn mit dem Argument, dass der Keller bei Vertragsabschluß ebenfalls schon so war wie er nun ist?

Mängel, die bei Vertragsabschluss vorhanden waren können nicht beanstandet werden. Diese konnte der M vorher sehen und damit ist der M dann einverstanden wenn er den MV unterschreibt.

vlg MC

PS:
Ein Keller wurde bei Altbauten feucht konsruiert, weil es früher keinen Kühlschrank gab un die Bewohner ihre Vorräte kühl hieten.
Schimmel war allerdings nicht eingeplant.