In diesem Jahr wurde in unserer Gemeinde die getrennte Abwassergebühr eingeführt.
Da diese Gebühr nicht vom Wasserverbrauch, sondern von der Größe der überbauten, bzw. versiegelten Fläche, abhängig ist, möchte ich gerne wissen, ob diese Gebühr in Eigentümergemeinschaften nach Miteigentumsanteilen abzurechnen ist. In unserem Fall gibt es außer der Dachfläche keine andere versiegelte Fläche am Grundstück.
Vielen Dank für die Antworten!
Brendon