Wie wird die Niederschlagswassergebühr abgerechnet

In diesem Jahr wurde in unserer Gemeinde die getrennte Abwassergebühr eingeführt.
Da diese Gebühr nicht vom Wasserverbrauch, sondern von der Größe der überbauten, bzw. versiegelten Fläche, abhängig ist, möchte ich gerne wissen, ob diese Gebühr in Eigentümergemeinschaften nach Miteigentumsanteilen abzurechnen ist. In unserem Fall gibt es außer der Dachfläche keine andere versiegelte Fläche am Grundstück.

Vielen Dank für die Antworten!

Brendon

Hallo,

es tut mir leid, aber dazu kann ich Ihnen leider keine verbindliche Antwort geben. Eigentumsverwaltung ist in diesem Fall doch um Einiges anders als die „normale Vermietung“.

Ich denke, es wird sich einen geeigneten Antwortgeber hier finden.

MfG

Maximilian123

Das ist eine spannende Frage! Bei uns gibt es diese Gebühr noch nicht, die Einführung ist aber geplant. Ich würde die Kosten auch nach Miteigentumsanteilen umlegen. Das ist wohl am gerechtesten. Die Gebühr hat ja nichts mit dem Wasserverbrauch zu tun, nur mit dem Regen und den befestigten/bebauten Flächen.
PS Wird eigentlich die „normale“ Abwassergebühr geringer, wenn die Regenwassergebühr eingeführt wird? Oder macht das jede Kommune, wie sie will? Ich habe mal gelesen, dass durch die gesplittete Abwassergebühr Bewohner von Mehrfamilienhäusern oft Geld sparen, während z.B. Supermärkte mit großen Parkplätzen und geringem Wasserverbrauch viel mehr zahlen müssen als vorher.

Hallo,

und trotzdem vielen Dank!
Ja, ich habe noch einige andere Antworten erhalten.

MfG Brendon

Hallo,

bei uns ändert sich die Abrechnung wie folgt:

Bisher „Abwassergebühr nach Frischwassermaßstab“:
221m3 x 2,53€/m3 = 559,13€/Jahr

Ab 2011 „Schmutzwassergebühr“:
221m3 x 1,90€/m3 = 419.90€/Jahr

  • „Niederschlagswassergebühr“:
    273m2 x 0,75€/m2 = 204,75 €/Jahr
    Summe: = 624,65€/Jahr

273m2 sind bei uns die bebaute/versiegelte Fläche (Haus und eine Treppe). - So zahlen wir jetzt ca. 65 € mehr, und in meinem Bekanntenkreis habe ich noch Niemanden gefunden, der jetzt weniger als früher bezahlen muss.
Sicherlich wird es für Supermärkte o.ähnl. noch teurer!

Ja, ich denke eine Abrechnung nach Miteigentumsanteilen ist das Gerechteste!

MfG
Brendon

Hallo Brendon,
Niederschlagswasser ist grundsätzlich, wenn nichts anderes mit Mehrheit in der Versammlung der Wohnungseigentümer beschlossen wird, nach MEA abzurechnen.

MfG
Hartmut Eger, Dipl.Verwaltungswirt
Freier Sachverständiger für Wohnungswirtschaft

Hallo Herr Eger,

herzlichen Dank für Ihre Antwort!!

MfG
Brendon