Wie wird eine Mietkürzung vorgenommen

Wenn man zu einer Mietkürzung berechtigt ist, wie wird diese dann vorgenommen?

Die Mietminderung (§ 536 BGB) bemisst sich nach der Bruttomiete.

Dann ist zu prüfen, für welchen Zeitraum der Mieter im Gebrauch der Mietsache eingeschränkt war. Beispiel: das Badezimmer wird im Zeitraum von 1 Woche komplett saniert, so dass es nicht genutzt werden kann: Mietminderung für eine Woche 100 % - Bruttomiete 1000 Euro / 4 Wochen = 250 Euro pro Woche. Mietminderung für diesen Monat also 250 Euro, der Mieter zahlt für den betreffenden Monat 750 Euro Miete).

Vielen dank Frau Weber!
und ein schönes Wochenende allen!

Hallo

Die Mietminderung (§ 536 BGB) bemisst sich nach der
Bruttomiete.

Dann ist zu prüfen, für welchen Zeitraum der Mieter im
Gebrauch der Mietsache eingeschränkt war.

genauer nach der Anzahl der Tage

Beispiel: das
Badezimmer wird im Zeitraum von 1 Woche komplett saniert, so
dass es nicht genutzt werden kann: Mietminderung für eine
Woche 100 % - Bruttomiete 1000 Euro / 4 Wochen = 250 Euro pro
Woche. Mietminderung für diesen Monat also 250 Euro, der
Mieter zahlt für den betreffenden Monat 750 Euro Miete).

nur, wenn kein Ersatzbad bzw. WC gestellt wurde oder anderweitig die 100% nicht zutreffen

Die Berechnung oben gilt wohl nur für einen Feb. ohne Schaltjahr. Für einen Monat mit 31 Tagen käme

1000/31*7=225,81 € Abzug, also 774,19 € Miete, heraus.

Ein kleiner ab er feiner Unterschied…

vlg MC