Hallo,
wenn ein Vermieter im Mietvertrag angeben würde, dass eine Wohnung ca. 70 Quadratmeter hat und diese nach Abmessung 7 Quadratmeter von der ca.-Angabe im Mietvertrag abweicht, nach unten versteht sich, was könnte man da machen? Der Balkon hat ca. 7 Quadratmeter. Kann der zu 100 % mit als Wohnfläche einberechnet werden?
Zudem wird es in der Wohnung eng, wenn man zu zweit drin wohnt. Dann gibt es das Problem der Wäschetrocknung. Das kann dann nicht mehr in der Wohnung gemacht werden. Was muss ein Vermieter mit anbieten in der Mietsache?
Besten Gruß
Doris