Wohnung kleiner als angegeben

Hallo,

wenn ein Vermieter im Mietvertrag angeben würde, dass eine Wohnung ca. 70 Quadratmeter hat und diese nach Abmessung 7 Quadratmeter von der ca.-Angabe im Mietvertrag abweicht, nach unten versteht sich, was könnte man da machen? Der Balkon hat ca. 7 Quadratmeter. Kann der zu 100 % mit als Wohnfläche einberechnet werden?
Zudem wird es in der Wohnung eng, wenn man zu zweit drin wohnt. Dann gibt es das Problem der Wäschetrocknung. Das kann dann nicht mehr in der Wohnung gemacht werden. Was muss ein Vermieter mit anbieten in der Mietsache?

Besten Gruß
Doris

Hallo Doris,

nach meiner bisherigen Kenntnis darf eine Wohnung um bis zu 10 % von der angegebenen Fläche abweichen, wenn diese nicht verbindlich, sondern als „ca.“ angegeben ist. Dass Richter das für den Mieter aber auch negativer sehen können, siehst du hier:

http://www.bmgev.de/mietrecht/urteile/mietminderung/…

Der Balkon hat ca. 7 Quadratmeter. Kann der zu 100 % mit als Wohnfläche
einberechnet werden?

Nein, nur zu 50 %.

Zudem wird es in der Wohnung eng, wenn man zu zweit drin wohnt.

Das wusstest du aber doch vorher?! Das hängt doch nicht von der Messung, sondern von deinem Eindruck bei der Besichtigung und deinen Ansprüchen ab. Es gibt Leute, die würden sich noch zu fünft oder mehr auf der Fläche pudelwohl fühlen.

Dann gibt es das Problem der Wäschetrocknung. Das kann dann nicht mehr in der Wohnung gemacht werden.

Das hängt doch nicht von der Fläche ab?! Wäschetrockung in einer Wohnung ist zudem immer kritisch.

Was muss ein Vermieter mit anbieten in der Mietsache?

Das was in der Wohnungsbeschreibung drin steht.

Gruß
Peter

Hallo;

Hier Infos zum Thema messen (damit es auch genau ist):

http://www.mieterbund.de/recht/mietrecht_aktuell/mie…

Generell: Keine Mietminderung:

http://www.mieterbund.de/recht/mietrecht_aktuell/mie…

Ausnahme: Einschränkung in Nutzung der WOhnung bzw. mehr als 10% abweichend:

http://www.mieterbund.de/recht/mietrecht_aktuell/mie…

Grüße,

AP, die sich z.Zt. auf Wohungssuche befindet

Hallo,

wie weit der Balkon zur Wohnfläche dazu gerechnet wird, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab. In der Regel wird er mit 25 bis 50 % zu der Wohnfläche dazu gerechnet.

Der Vermieter ist nicht dazu verpflichtet, eine Möglichkeit zum Wäschetrocknen zur Verfügung zu stellen. Der Mieter besichtigt die Wohnung und weiss, was auf ihn zukommt und ob die Wohnung für zwei Personen geeignet ist.

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