Hallo Zusammen!
Angenommen, Mieter M zieht in eine Wohnung (soll vorkommen). In dieser ist ist die TAE-Dose vorhanden, über den Anschluss selber wird aber nicht weiter gesprochen.
Nun möchte Mieter M einen Telefonanschluss eines lokalen Anbieters wählen und beauftragt diesen. Ein Techniker kommt und stellt eine beschädigte „Steigleitung“ (Mehrfamilienhaus) fest und zieht von dannen.
Der Vermieter wird informiert und sieht die Zuständigkeit bei der Telekom. Hier soll es einen …Vertrag geben, in dem die Zuständigkeit (+Eingentum) vom Vermieter auf die Post/Telekom übergehen.
Die Telekom behauptet allerdings, dass es keinen Vertrag gibt.
Der lokale Telefonabieter kann/darf an der technischen Situation nichts ändern. Der Mieter M ebenfalls nicht.
Was kann der Mieter hier tun?
Muss im Mietvertrag geregelt sein, ob/dass ein funktionierender Anschluss vorhanden ist/war.
Wie kann der Mieter die Zuständigkeit überprüfen lassen?
Danke im Voraus!
Gruß
Samy
PS: Von dem Elektriker des Vermieters wurde mündlich angeboten, er würde eine „Strippe“ für kleines Geld am Wochenende verlegen.
–>Telefon würde funktionieren
–> Kabelbrand -> Haus brennt ab -> Wer haftet, wenn die Leitung von M als Grund indentifiziert werden kann?