Wohnung zum mietbeginn unbewohnbar

Angenommen, man mietet zum 15.01. eine Wohnung gemietet.
Nun wurde bei der Wohnungsübergabe bzw. durch den Heizungsbauer, der die Gastherme und erklären und in Gebrauch nehmen sollte festgestellt, dass der Abfluß vestopf ist und scheinbar schon lange Abwasser aus dem Abflußrohr in die Küche läuft. Der Bosen war ganz nass und unter dem verlegten PVC zentimerterhoher Schimmel im ganzen Raum. Die Wohnung kann auf keinen Fall am 15. bezogen werden. Der Bautrockner wir sicherlich viele Tage laufen müssen, dann muss man den Schimmel beseitigen. Was kann man tun? Die Küche sollte in der nächsten Woche aufgebaut werden. Man könnte bei den Eltern schlafen, fahre dann aber fast 100 km zur Arbeit. Was kann man hier geltend machen???

Auch ein nettes Hallo,

Angenommen, man mietet zum 15.01. eine Wohnung gemietet.
Nun wurde bei der Wohnungsübergabe

***erfolgte denn die Wohnungsübergabe, nachdem die Mängel sichtbar waren und hat sich der Vermieter hinsichtlich der Schäden geäußert??

bzw. durch den

Heizungsbauer, der die Gastherme und erklären und in Gebrauch
nehmen sollte festgestellt, dass der Abfluß vestopf ist und
scheinbar schon lange Abwasser aus dem Abflußrohr in die Küche
läuft. Der Bosen war ganz nass und unter dem verlegten PVC
zentimerterhoher Schimmel im ganzen Raum. Die Wohnung kann auf
keinen Fall am 15. bezogen werden. Der Bautrockner wir
sicherlich viele Tage laufen müssen, dann muss man den
Schimmel beseitigen. Was kann man tun?

***austrocknen lassen.

Die Küche sollte in der

nächsten Woche aufgebaut werden.

***Man könnte den Einbau der Küche verschieben.

Man könnte bei den Eltern

schlafen, fahre dann aber fast 100 km zur Arbeit. Was kann man
hier geltend machen???

***Schadensersatz

Ein Geschädigter hat auch eine Schadensminderungspflicht.
Statt jeden Tag 200 km zu fahren könnte man z.B. ein Angebot des Vermieters für eine Ersatzwohnung oder ein Platz in einer Pension akzeptieren. Dafür müsste man aber auch mal mit dem Vermieter reden.

vnA

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