Hallo,
bitte entschuldige meine knappe Antwort.
Schau zB bitte hier unter Punkt 6. Versicherungen:
http://www.mieterverein-hamburg.de/mieterverein-merk…
Zum Hausmeister: Es dürfen nur Kosten umgelegt werden, die a) grundsätzlich umlegbar sind b) die Übernahme vereinbart wurde und c) diese Kosten tatsächlich entstehen. Wenn ein Hausmeister keine Kosten verursacht, dürfen auch keine solche berechnet bzw. umgelegt werden. Gehe ich Recht in der Annahme, dass der Vermieter für seine „Verwaltungsaufgaben“ Hausmeisterkosten abrechnet? Falls nicht klar ist, welche Kosten das sind: Der Mieter hat immer das Recht, die Rechnungen zu prüfen, die er bezahlen muss…
Ich habe gerade gesehen, dass im o.g. Link auch noch „Prüfungsschritte“ enthalten sind. Danach kannst Du ja grob gehen.
Gruß
Andreas