Wohnungsabnahme

Ich habe von einem Fall gehört, bei dem die Abnahme der Wohnung nach Renovierung erfolgen sollte und zwar durch die ausführende Malerfirma, da der Mieter (bzw. Mieter verstorben, die Tochter wohnt 600 km entfernt.) Vermieter ist nun 3 x nicht erschienen, trotz Terminvereinbarung. Firma hat ihren Sitz auch 50 km entfernt und macht jetzt keine Abnahme mehr.

Ist durch das nicht Erscheinen des Vermieters die Wohnungsübergabe somit erledigt und sie schickt oder läßt den Schlüssel im Briefkasten?

Es ist eilig!
Danke…

Vorweg: Der Vermieter hat keine Pflicht zur Ab nahme - aber zur An nahme der Mietsache.

Der Mieter ist gem. § 546 BGB nach Mietende zur Rückgabe der Mietsache verpflichtet.
http://dejure.org/gesetze/BGB/546.html
Dass er seine Pflicht ordnungsgemäß erfüllt hat (Mietsache in vertragsgemäßem Zustand) bzw. erfüllen wollte, liegt im Streitfall in der Beweispflicht des Mieters.
Erscheint der Vermieter trotz Terminvereinbarung nicht, dann befindet sich m.E. nun der Vermieter in Annahmeverzug > siehe z.B.
http://www.juraforum.de/forum/t160035/s.html
http://www.brennecke-partner.de/default.php?ID=153&N…
http://dejure.org/gesetze/BGB/293.html

Hier sollte wohl die Malerfirma als Bevollmächtige der Mieterin bzw. deren Rechtsnachfolgerin (Tochter) die Mietsache an den Vermieter zurückgeben?

Soweit die Mieterin/Rechtsnachfolgerin den ordnungsgemäßen Zustand der Mietsache sowie die erfolgten und vermieterseits nicht eingehaltenen Terminvereinbarungen beweisen kann, spricht m.E. nichts dagegen, die Schlüssel per Einschreiben an den Vermieter zu senden.
z.B. „Da Sie 3 mit Ihnen vereinbarte Termin zur Rückgabe der Mietsache jeweils nicht eingehalten haben …“

Falls noch nicht erfolgt, wäre allerdings eine Abnahme und allgem. Zustandskontrolle durch Malerfirma und Tochter (Auftragnehmer und Auftraggeber) - und am besten noch einen neutralen Zeugen - ratsam.

Ich habe von einem Fall gehört, bei dem die Abnahme der
Wohnung nach Renovierung erfolgen sollte und zwar durch die
ausführende Malerfirma, da der Mieter (bzw. Mieter verstorben,
die Tochter wohnt 600 km entfernt.) Vermieter ist nun 3 x
nicht erschienen, trotz Terminvereinbarung. Firma hat ihren
Sitz auch 50 km entfernt und macht jetzt keine Abnahme mehr.

Ist durch das nicht Erscheinen des Vermieters die
Wohnungsübergabe somit erledigt und sie schickt oder läßt den
Schlüssel im Briefkasten?

es geht hier sicherlich um die abnhame der renovierung, nicht um zählerständer der heizkörper, wasserzähler???

die malerfirma hat renoviert und der vermieter hat nicht abgenommen und der auftraggeber der malerfirma, offensichtlich die 600km entfernte tochter, hat die arbeit auch nicht abgenommen. sehr verzwickte sache.

die ausführende firma übergibt ihre arbeit normalerweise an den auftraggeber. die frima hat hier alles getan, wenn die tochter nicht abnehmen kommt, wars das. die tochter hatte für ihre vertretung den vermieter bestellt, welcher aber auch nicht wollte.
die malerfirma, wäre gut beraten ihre arbeiten zu dokumentieren (fotos, zeugen) damit nachher keine mängelrüge erfolgt.

die tochter hat die renovierte wohnung an den vermieter zu übergeben (nicht die malerfirma) die tochter hat sich hier von der malerfirma vertreten lassen.

die schlüssel sollten mit nachweis übergeben werden, notfalls per einschreiben rückschein an den vermieter.