Wohnungsbegehung

Hallo, angenommen ein Vermieter möchte sein vermietetes Haus besichtigen weil der Verdacht auf Verschmutzung durch Hundehaltung besteht. Hat er das Recht dazu und wenn ja wie lange müsste er sich wegen eines Termines hinhalten lassen? Wie sieht das allgemein mit der Hundehaltung aus, wenn z.B. der Hund den ganzen Tag allein wäre und nur morgens und abends für seine Geschäfte auf ein sehr kleines Grundstück gelassen wird?
Wäre dies nicht Tierquälerei?
Danke

Hallo, angenommen ein Vermieter möchte sein vermietetes Haus
besichtigen weil der Verdacht auf Verschmutzung durch
Hundehaltung besteht. Hat er das Recht dazu und wenn ja wie
lange müsste er sich wegen eines Termines hinhalten lassen?
Wie sieht das allgemein mit der Hundehaltung aus, wenn z.B.
der Hund den ganzen Tag allein wäre und nur morgens und abends
für seine Geschäfte auf ein sehr kleines Grundstück gelassen
wird?
Wäre dies nicht Tierquälerei?

Nein, scheint keine zu sein.

Hallo,

es ist Tierhaltung erlaubt. Der Vermieter hat keinen Grund wegen der von ihm genehmigten Tierhaltung ein Besichtigungsrecht zu fordern. Der Verdacht reicht nicht aus. Der Vermieter muss konkrete Gründe schriftlich nennen und auch begründen können.

Gruss Günter