Wohnungskauf/Makler

Hallo Experten,

ich hoffe, ich bin in diesem Brett richtig, auch wenn es um einen Kauf geht.
Angenommen, eine Wohnungsbesitzerin hat einen Makler beauftragt, um ihre Wohnung zu verkaufen. Jetzt entschließt sie sich allerdings, diese privat zu verkaufen.
Der Maklervertrag verlangt, daß sie deshalb nach Kündigung des Maklers noch 4 Wochen warten muß bis verkauft wird.
Ist das rechtens so? Eigentlich ist das doch, salopp gesagt, ihre Wohnung und sie kann damit machen was sie will?
Sie hat vor, ihrer potentiellen Käuferin die Wohnung mündlich zuzusichern, um sie ihr dann 4 Wochen später zu verkaufen. Gilt diese Zusage dann? Die Käuferin hat nämlich natürlich Angst, daß in der Zwischenzeit noch ein anderer Käufer gefunden wird, der bereit ist mehr zu zahlen. Deshalb überlegt die Käuferin, ob sie in den sauren Apfel beißt und die Wohnung jetzt sofort mit Maklergebühr kauft (immerhin fast 8000 Euro)oder noch 4 Wochen wartet und damit aber vielleicht ein Risiko eingeht?

Über Antworten und Tipps von Euch würde ich mich sehr freuen!

Danke und Gruß,
M.

Hallo Experten,

ich hoffe, ich bin in diesem Brett richtig, auch wenn es um
einen Kauf geht.
Angenommen, eine Wohnungsbesitzerin hat einen Makler
beauftragt, um ihre Wohnung zu verkaufen. Jetzt entschließt
sie sich allerdings, diese privat zu verkaufen.
Der Maklervertrag verlangt, daß sie deshalb nach Kündigung des
Maklers noch 4 Wochen warten muß bis verkauft wird.
Ist das rechtens so? Eigentlich ist das doch, salopp gesagt,
ihre Wohnung und sie kann damit machen was sie will?
Sie hat vor, ihrer potentiellen Käuferin die Wohnung mündlich
zuzusichern, um sie ihr dann 4 Wochen später zu verkaufen.
Gilt diese Zusage dann? Die Käuferin hat nämlich natürlich
Angst, daß in der Zwischenzeit noch ein anderer Käufer
gefunden wird, der bereit ist mehr zu zahlen. Deshalb überlegt
die Käuferin, ob sie in den sauren Apfel beißt und die Wohnung
jetzt sofort mit Maklergebühr kauft (immerhin fast 8000
Euro)oder noch 4 Wochen wartet und damit aber vielleicht ein
Risiko eingeht?

Über Antworten und Tipps von Euch würde ich mich sehr freuen!

Danke und Gruß,

Hallo,

die Verkäuferin sollte sich einmal den Vertrag mit dem Makler durchlesen. Sicher steht dort das Wesentliche.

Gruss Günter

Hallo!
Genau das was ich geschrieben habe steht ja auch im Vertrag. Die Frage ist nur, ob das üblich/rechtens ist.

Gruß,
M.

Hallo,

die Verkäuferin sollte sich einmal den Vertrag mit dem Makler
durchlesen. Sicher steht dort das Wesentliche.

Gruss Günter

Hallo Experten,

ich hoffe, ich bin in diesem Brett richtig, auch wenn es um
einen Kauf geht.
Angenommen, eine Wohnungsbesitzerin hat einen Makler
beauftragt, um ihre Wohnung zu verkaufen. Jetzt entschließt
sie sich allerdings, diese privat zu verkaufen.
Der Maklervertrag verlangt, daß sie deshalb nach Kündigung des
Maklers noch 4 Wochen warten muß bis verkauft wird.
Ist das rechtens so? Eigentlich ist das doch, salopp gesagt,
ihre Wohnung und sie kann damit machen was sie will?
Sie hat vor, ihrer potentiellen Käuferin die Wohnung mündlich
zuzusichern, um sie ihr dann 4 Wochen später zu verkaufen.
Gilt diese Zusage dann? Die Käuferin hat nämlich natürlich
Angst, daß in der Zwischenzeit noch ein anderer Käufer
gefunden wird, der bereit ist mehr zu zahlen. Deshalb überlegt
die Käuferin, ob sie in den sauren Apfel beißt und die Wohnung
jetzt sofort mit Maklergebühr kauft (immerhin fast 8000
Euro)oder noch 4 Wochen wartet und damit aber vielleicht ein
Risiko eingeht?

Über Antworten und Tipps von Euch würde ich mich sehr freuen!

Danke und Gruß,

Hallo,

Du hast ja recht mit dem Einwand, dass Du genau das geschrieben hast. Ja, der Makler darf solche Vereinbarungen treffen.

Die Idee der Vermieterin ist nicht vertragskonform. Kommt der Makler hinter die Verkuafsgespräche während er den Auftrag hatte, kann er auch noch nachweisen, dass die Eigentümern durch diese Aktion ihm einen Auftrag vereitelt hat, haftet die Verkäuferung für en wirtschaftlichen Schaden des Maklers zumindest in der Höhe, in der die Maklerprovision entstanden ist.

Gruss Günter