Wohnungskündigung

Hallo,
wenn man am 01. eines Monats in eine Wohnung eingezogen ist und immer am 15. die Miete zahlt, zu welchem Datum muss man dann kündigen?

Die Kündigung ist zum 01. ausgeschrieben, zahlt man dann nur noch die halbe Miete?

Was tut man wenn der Vermieter die Kaution einbehält, obwohl keine Schäden da sind?

Und ist es normal, das man Heizkosten hat obwohl man nicht geheizt hat (Warmwasser kommt durch den Durchlauferhitzer)?

Danke im Vorraus…

wenn man am 01. eines Monats in eine Wohnung eingezogen ist
und immer am 15. die Miete zahlt, zu welchem Datum muss man
dann kündigen?

Im Normalfall hat man einen schriftlichen Mietvertrag, in welchem ein Datum steht.

Was tut man wenn der Vermieter die Kaution einbehält, obwohl
keine Schäden da sind?

Ihn fragen, was das soll?

Und ist es normal, das man Heizkosten hat obwohl man nicht
geheizt hat (Warmwasser kommt durch den Durchlauferhitzer)?

Das kommt darauf an, was Du unter „normal“ verstehst. Wurde wirklich GAR NICHT geheizt? Genau wie beim Strom gibt es auch bei der Heizung Allgemeinanlagen, also z.B. eine Heizung im Treppenhaus. Hier wird der Verbrauch auf alle Mieter umgelegt. Oder sollte es sehr kalt in einer Wohnung sein, greift der Frostschutz an der Heizung. Dann regelt das Thermostat auf, obwohl es auf 0 steht.

Und ist es normal, das man Heizkosten hat obwohl man nicht
geheizt hat (Warmwasser kommt durch den Durchlauferhitzer)?

Das kommt darauf an, was Du unter „normal“ verstehst. Wurde
wirklich GAR NICHT geheizt? Genau wie beim Strom gibt es auch
bei der Heizung Allgemeinanlagen, also z.B. eine Heizung im
Treppenhaus. Hier wird der Verbrauch auf alle Mieter umgelegt.
Oder sollte es sehr kalt in einer Wohnung sein, greift der
Frostschutz an der Heizung. Dann regelt das Thermostat auf,
obwohl es auf 0 steht.

Die Heizkosten beinhalten nicht nur das verbrauchte Öl/Gas, sondern auch Lieferkosten, Wartungskosten der Anlage Anteile pro Person bzw pro Quadratmeter Prozentual… also kann es schon sein, dass man auch zahlen muss wenn man nie geheizt hat.

Die Kaution bzw ein Teil der Kaution darf er solange einbehalten, bis die Gesamtabrechnung der Nebenkosten abgeschlossen ist. Höchstes 6 Monate. Du kannst also mindestens die Hälfte oder mehr von der Kaution zurück verlangen, aber ein Teil der kaution darf er bis zur Abrechnung einbehalten.

Hallo,

wenn man am 01. eines Monats in eine Wohnung eingezogen ist
und immer am 15. die Miete zahlt, zu welchem Datum muss man
dann kündigen?

Kündigungen sind grundsätzlich zum Monatsende möglich. Abweichende Vereinbarungen mit dem Vermieter sind erlaubt. Der Mietvertragsbeginn und der Zeitpunkt der Mietzahlung sind nicht zu beachten.

Die Kündigung ist zum 01. ausgeschrieben, zahlt man dann nur
noch die halbe Miete?

Wenn zum Monatsende gekündigt wird, ist die Miete bis zum Monatsende zu zahlen. Ausnahmne: Der Mieter zieht nicht rechtzeitig aus. Dann muss er zumindest die anteiligen Tage an Miete zahlen.

Was tut man wenn der Vermieter die Kaution einbehält, obwohl
keine Schäden da sind?

Zuerst eimal kann der VM die Kaution bis zu sechs Monaten zurückhalten oder Aufrechnung mit Heiz- und Betriebskosten erklären. Maßgeblich über den Einbehalt sind bisher erforderliche Nachzahlungen und die Höhe der Kaution. Hat der Mieter drei Monatsmieten Kaution gezahlt und ist zu erwarten, dass die Nachforderung gering ausfällt, was z.B. 2007 gegenüber 2006 der Fall sein dürfte, kann der Mieter einen Teil der Kaution verlangen.

Und ist es normal, das man Heizkosten hat obwohl man nicht
geheizt hat (Warmwasser kommt durch den Durchlauferhitzer)?

Grundkosten sind immer zu zahlen.

Gruss Günter