Wohnungsübergabe

Hallo zusammen,

angenommen ein Mieter kündigt seine Wohnung zum 31.05., die Übergabe der Wohnung erfolgt an den vom Vermieter beauftragten Makler am 12.04. ohne Mängel.
Ist ein Übergabeprotokoll von Ende Mai, indem die Wohnung vom Makler an den Vermieter übergeben wird und auf dem der Mieter nicht unterschrieben hat, überhaupt rechtens? Zumal nun Mängel aufgeführt werden.
Eine Quelle wäre hilfreich.

Danke
Tomas

nicht exakt die antwort auf die frage, aber zumindest kann der vermieter auch nachträglich festgestellte mängel noch beheben lassen. zumindest in einem gewissen zeitraum.

nicht exakt die antwort auf die frage, aber zumindest kann der
vermieter auch nachträglich festgestellte mängel noch beheben
lassen. zumindest in einem gewissen zeitraum.

Zumal bei der Wohnungsübergabe fahrlässigerweise auf ein schriftl. Übergabeprotokoll verzichtet wurde und die vom VM jetzt festgestellten Schäden im Zweifel dem Vormieter zuzurechnen sind.

G imager

Und falls er das „ohne Mängel“ doch schriftlich hat, ist es doch wie beim TÜV: eine zum Zeitpunkt der Prüfung bescheinigte Mängelfreiheit heißt nicht, dass es nach einem Monat nicht doch (zunächst versteckte) Mängel gibt, die zu beheben sind :smile:
G imager

Guten Tag,

also ein Übergabeprotokoll existiert ja für die Übergabe vom Mieter an den vom Vermieter beauftragten Makler. Und wenn die Wohnung übergeben ist, einschl. der Schlüssel, dann hat der Mieter doch überhaupt keinen Zugriff mehr auf die Mietsache. Zur Erklärung: es handelt sich bei den nachträglich festgestellten Mängeln um angebliche Mängel, die den Garten betrafen. Anderthalb Monate nach Übergabe der Wohnung kann der Mieter doch nicht mehr für den Garten verantwortlich gemacht werden, wo doch bei der Übergabe „Mängelfreiheit“ bescheinigt wurde.
Gruß
Tomas