Wohnungsübergabe

Hallo,

jetzt bin ich endlich ausgezogen, nur bei der Wohnungsübergabe gab es - wie befürchtet - Ärger.
Hier die Vorgeschichte (zum Teil in diesem Forum auch schon mal beschrieben :smile:

Ich habe einen Formular-Mietvertrag, der unvollständig ausgefüllt wurde.
Beim Absatz: „Die Schönheitsreperaturen werden vom Vermieter - Mieter getragen“ wurde es unterlassen, das eine oder andere zu markieren / ankreuzen / durchzustreichen.
Jedoch steht unter „weiteren Veinbarungen“ handschriftlich: „Bei Beendigung des Mietverhältnisses müssen in einwandfreiem Zustand die Teppichböden, Fensterrahmen, Rollos und Heizkörper sein“.

Von Günter wurde mir daraufhin mitgeteilt, daß „einwandfrei“ heißt: ohne Schäden - Schönheitsreparaturen müssen nicht durchgeführt werden.

Dies entspricht offensichtlich nicht der Auffassung meines Vermieters.
Gibt es dazu ein Urteil o.ä., welches ich anbringen könnte?

Die Wohnung haben wir beim Einzug renoviert (vor 8 Jahren) und vor 3 Jahren neu gestrichen etc.

Nun gabs gestern die Wohnungsübergabe und mein Vermieter ließ mich folgendes unterschreiben (was ich auch tat - da ich einfach überfordert war - hoffentlich wars nicht falsch):

„Die Kaution seitens des Vermieters wird einbehalten, bis geklärt ist, wer für die Schönheitsreparaturen aufkommen muß. Terminsetzung: ca. Ende Februar“.
Sonst steht in dem Protokoll neben den Zählerständen nichts weiter drin, insbesondere keine Auflistung von Schäden.

Der Vermieter teilte mir mit, daß er die Wohnung von einem Sachverständigen besichtigen lassen will, um zu klären, ob und was wir noch zu tun haben (an den Teppichböden, Fensterrahmen, Rollos und Heizkörper).

Kann es sein, daß der Sachverständige jetzt noch Schäden auflistet, die wir dann beheben müssen?
Soll ich verlangen, auch einen Sachverständigen hinzuziehen zu können?
Oder soll ich einfach nur mal abwarten, was noch kommt?
Wie ist die Abgrenzung zwischen „Schaden“ und „Schönheitsreperatur“ definiert - gibts einen Link, wo das genau beschrieben ist?

Hilfe, langsam bin ich mit den Nerven echt am Ende - auf Anwalt und Gerichtsverfahren würde ich sehr gerne verzichten, da ich keine Rechtsschutzversicherung habe (und finanziell der Umzug jetzt schon teuer genug war)

Gruß
Claudia

P.S. wir haben leider auch keine Belege (Fotos, etc.), wie die Wohnung bei unserem Einzug aussah…

Hallo,

Ich habe einen Formular-Mietvertrag, der unvollständig
ausgefüllt wurde.
Beim Absatz: „Die Schönheitsreperaturen werden vom Vermieter -
Mieter getragen“ wurde es unterlassen, das eine oder andere zu
markieren / ankreuzen / durchzustreichen.
Jedoch steht unter „weiteren Veinbarungen“ handschriftlich:
„Bei Beendigung des Mietverhältnisses müssen in einwandfreiem
Zustand die Teppichböden, Fensterrahmen, Rollos und Heizkörper
sein“.

Für die Bewertung in „einwandfreien Zustand reicht es völlig aus, wenn ein Nachmieter seine Möbel einstellen kann“. Die obige Klausel sagt nbicht aus, dass zum Ende des Mietverhältnisses Schönheitsreparaturen fällig sind. Ausserdem fehlt es bereits an der Vereinbarung im Mietvertrag, dass der Mieter Schönheitsreparaturen durchführen muss. Dann kann der Vermieter zum Auszug erst recht keine Leistungen verlangen. Es gibt einen ähnlichen Fall, entschieden durch das OLG München WM 85, 62 ).

Von Günter wurde mir daraufhin mitgeteilt, daß „einwandfrei“
heißt: ohne Schäden - Schönheitsreparaturen müssen nicht
durchgeführt werden.

Dies entspricht offensichtlich nicht der Auffassung meines
Vermieters.
Gibt es dazu ein Urteil o.ä., welches ich anbringen könnte?

Die Wohnung haben wir beim Einzug renoviert (vor 8 Jahren) und
vor 3 Jahren neu gestrichen etc.

Ihr habt keine Leistungen zu erbringen.

Nun gabs gestern die Wohnungsübergabe und mein Vermieter ließ
mich folgendes unterschreiben (was ich auch tat - da ich
einfach überfordert war - hoffentlich wars nicht falsch):

„Die Kaution seitens des Vermieters wird einbehalten, bis
geklärt ist, wer für die Schönheitsreparaturen
aufkommen muß. Terminsetzung: ca. Ende Februar“.
Sonst steht in dem Protokoll neben den Zählerständen nichts
weiter drin, insbesondere keine Auflistung von Schäden.

Kann es sein, dass Dein Vermieter die Kaution nicht mehr hat ? Oder knan es sein, dass er erst ab März die Wohnung wieder vermietet und auf Deine Kosten nun im Februar in der Wohnung arbeitet ? Suche unbedingt einen Mieterverein oder einen Anwalt auf. Hier ist etwas faul. Dein Vermieter will von Dir dei Februar-Miete kassieren. Solange Du aber zahlen musst, hat er in der Wohnung ohne Deine Zustimmung nichts zu suchen, auch ein Nachmieter hat vor dem 29.02.2004 nichts zu suchen.

Der Vermieter teilte mir mit, daß er die Wohnung von einem
Sachverständigen besichtigen lassen will, um zu klären, ob und
was wir noch zu tun haben (an den Teppichböden, Fensterrahmen,
Rollos und Heizkörper).

Das ist unerheblich. Wer soll als Sachverständiger tätig werden ?

Kann es sein, daß der Sachverständige jetzt noch Schäden
auflistet, die wir dann beheben müssen?

Kommt auf die persönlcihen Beziehungen an. Denn mit Sicherheit wird kein Sachverständiger tätig werden, sondern irgend ein Handwerksmeister,

Soll ich verlangen, auch einen Sachverständigen hinzuziehen zu
können?

Wenn es einen Sachverständigen gibt, der korrekt arbeitet, wird er Dich zur Begutachtung einladen. Alles andere sind meist Gefälligkeitsgutachten. Hier verlange ich dann grundsätzlich die Erlaubnis, Gutachten erstellen zu dürfen.

Oder soll ich einfach nur mal abwarten, was noch kommt?
Wie ist die Abgrenzung zwischen „Schaden“ und
„Schönheitsreperatur“ definiert - gibts einen Link, wo das
genau beschrieben ist?

Schaden ist jeder Mangel, der nicht durch die normale Abnutzung entstanden ist.

Hilfe, langsam bin ich mit den Nerven echt am Ende - auf
Anwalt und Gerichtsverfahren würde ich sehr gerne verzichten,
da ich keine Rechtsschutzversicherung habe (und finanziell der
Umzug jetzt schon teuer genug war)

Wende Dich am Ort an einen Mieterverein.

Gruss Günter

Hallo Günter,

Für die Bewertung in „einwandfreien Zustand reicht es völlig
aus, wenn ein Nachmieter seine Möbel einstellen kann“. Die
obige Klausel sagt nbicht aus, dass zum Ende des
Mietverhältnisses Schönheitsreparaturen fällig sind. Ausserdem
fehlt es bereits an der Vereinbarung im Mietvertrag, dass der
Mieter Schönheitsreparaturen durchführen muss. Dann kann der
Vermieter zum Auszug erst recht keine Leistungen verlangen. Es
gibt einen ähnlichen Fall, entschieden durch das OLG München
WM 85, 62 ).

Danke für das Urteil, das werde ich mir merken bzw. besorgen.

Nun gabs gestern die Wohnungsübergabe und mein Vermieter ließ
mich folgendes unterschreiben (was ich auch tat - da ich
einfach überfordert war - hoffentlich wars nicht falsch):

„Die Kaution seitens des Vermieters wird einbehalten, bis
geklärt ist, wer für die Schönheitsreparaturen
aufkommen muß. Terminsetzung: ca. Ende Februar“.
Sonst steht in dem Protokoll neben den Zählerständen nichts
weiter drin, insbesondere keine Auflistung von Schäden.

Kann es sein, dass Dein Vermieter die Kaution nicht mehr hat ?
Oder knan es sein, dass er erst ab März die Wohnung wieder
vermietet und auf Deine Kosten nun im Februar in der Wohnung
arbeitet ? Suche unbedingt einen Mieterverein oder einen
Anwalt auf. Hier ist etwas faul. Dein Vermieter will von Dir
dei Februar-Miete kassieren. Solange Du aber zahlen musst, hat
er in der Wohnung ohne Deine Zustimmung nichts zu suchen, auch
ein Nachmieter hat vor dem 29.02.2004 nichts zu suchen.

Die Kaution liegt auf einem Kautions-Sparbuch, welches er mir bei der Übergabe gezeigt hat. Sollte also noch da sein. Über eine Februar-Miete wurde gar nicht gesprochen, nachdem ich zum 31.1. gekündigt hatte. Er ließ mich zwar am 1.2. noch nachputzen, doch ich glaube nicht, daß er deswegen für den ganzen Februar noch Miete erwartet - ich habe jedenfalls meinen Dauerauftrag bereits gekündigt. (Werde aber natürlich meinen Kontoauszug daraufhin nochmals nachprüfen, nicht dass die Miete trotzdem nochmal überwiesen wird).
Wann er wieder weitervermietet weiß ich überhaupt nicht - eigentlich will er die Wohnung ja auch verkaufen…

Der Vermieter teilte mir mit, daß er die Wohnung von einem
Sachverständigen besichtigen lassen will, um zu klären, ob und
was wir noch zu tun haben (an den Teppichböden, Fensterrahmen,
Rollos und Heizkörper).

Das ist unerheblich. Wer soll als Sachverständiger tätig
werden ?

Keine Ahnung? Muß er mir das mitteilen? Meiner Meinung nach zählt doch, was Schäden betrifft, nur der Tag der Übergabe?

Kann es sein, daß der Sachverständige jetzt noch Schäden
auflistet, die wir dann beheben müssen?

Kommt auf die persönlcihen Beziehungen an. Denn mit Sicherheit
wird kein Sachverständiger tätig werden, sondern irgend ein
Handwerksmeister,

Soll ich verlangen, auch einen Sachverständigen hinzuziehen zu
können?

Wenn es einen Sachverständigen gibt, der korrekt arbeitet,
wird er Dich zur Begutachtung einladen. Alles andere sind
meist Gefälligkeitsgutachten. Hier verlange ich dann
grundsätzlich die Erlaubnis, Gutachten erstellen zu dürfen.

Sollte ich, wenn ich dazu eingeladen werde, auch einen Gutachter mitnehmen (z.B. vom Mieterverein) ?

Wie ist die Abgrenzung zwischen „Schaden“ und
„Schönheitsreperatur“ definiert - gibts einen Link, wo das
genau beschrieben ist?

Schaden ist jeder Mangel, der nicht durch die normale
Abnutzung entstanden ist.

Dann wären also teilweise überstrichene Fensterrahmen Schäden?
(leider können wir nicht nachweisen, dass der Vormieter hier schlampig war…)

Wende Dich am Ort an einen Mieterverein.

Werde ich jetzt wohl wirklich machen müssen, oder soll ich damit besser warten, bis ich Bescheid vom Vermieter bekomme, was sein „Sachverständiger“ gesagt hat? Denn ich hoffe immer noch, dass alles noch gut ausgeht…

Gruß
Claudia

Hallo Claudia,

Für die Bewertung in „einwandfreien Zustand reicht es völlig
aus, wenn ein Nachmieter seine Möbel einstellen kann“. Die
obige Klausel sagt nbicht aus, dass zum Ende des
Mietverhältnisses Schönheitsreparaturen fällig sind. Ausserdem
fehlt es bereits an der Vereinbarung im Mietvertrag, dass der
Mieter Schönheitsreparaturen durchführen muss. Dann kann der
Vermieter zum Auszug erst recht keine Leistungen verlangen. Es
gibt einen ähnlichen Fall, entschieden durch das OLG München
WM 85, 62 ).

Danke für das Urteil, das werde ich mir merken bzw. besorgen.

Nun gabs gestern die Wohnungsübergabe und mein Vermieter ließ
mich folgendes unterschreiben (was ich auch tat - da ich
einfach überfordert war - hoffentlich wars nicht falsch):

„Die Kaution seitens des Vermieters wird einbehalten, bis
geklärt ist, wer für die Schönheitsreparaturen
aufkommen muß. Terminsetzung: ca. Ende Februar“.
Sonst steht in dem Protokoll neben den Zählerständen nichts
weiter drin, insbesondere keine Auflistung von Schäden.

Kann es sein, dass Dein Vermieter die Kaution nicht mehr hat ?
Oder knan es sein, dass er erst ab März die Wohnung wieder
vermietet und auf Deine Kosten nun im Februar in der Wohnung
arbeitet ? Suche unbedingt einen Mieterverein oder einen
Anwalt auf. Hier ist etwas faul. Dein Vermieter will von Dir
dei Februar-Miete kassieren. Solange Du aber zahlen musst, hat
er in der Wohnung ohne Deine Zustimmung nichts zu suchen, auch
ein Nachmieter hat vor dem 29.02.2004 nichts zu suchen.

Die Kaution liegt auf einem Kautions-Sparbuch, welches er mir
bei der Übergabe gezeigt hat. Sollte also noch da sein. Über
eine Februar-Miete wurde gar nicht gesprochen, nachdem ich zum
31.1. gekündigt hatte. Er ließ mich zwar am 1.2. noch
nachputzen, doch ich glaube nicht, daß er deswegen für den
ganzen Februar noch Miete erwartet - ich habe jedenfalls
meinen Dauerauftrag bereits gekündigt. (Werde aber natürlich
meinen Kontoauszug daraufhin nochmals nachprüfen, nicht dass
die Miete trotzdem nochmal überwiesen wird).
Wann er wieder weitervermietet weiß ich überhaupt nicht -
eigentlich will er die Wohnung ja auch verkaufen…

Wenn Du keinen Schlüssel hast, kann er von Dir trotzdem die Miete für Februar wollen oder mit der Kaution verrechnen, wenn er einen „Gutachter“ findet, der ihm bestätigt, dass die Wohnung sich in keinem ordnungsgemässen Zustand befindet. Er wird sich auf die Unterschrift ggfls berufen, dass Du ihm durch Deine Unterschrift bestätigt hast, dass die Wohnung nicht in ordnungsgemässen Zustand übergeben wurde. Also ich befürchte, dass Dein Vermieter hier noch Probleme bei der Kaution machen wird. Zumindest kenne ich so meine „Pappenheiemr“ bei dieser Handlung.

Der Vermieter teilte mir mit, daß er die Wohnung von einem
Sachverständigen besichtigen lassen will, um zu klären, ob und
was wir noch zu tun haben (an den Teppichböden, Fensterrahmen,
Rollos und Heizkörper).

Das ist unerheblich. Wer soll als Sachverständiger tätig
werden ?

Keine Ahnung? Muß er mir das mitteilen? Meiner Meinung nach
zählt doch, was Schäden betrifft, nur der Tag der Übergabe?

Du hast gemailt, dass nichts im Schreiben steht, aber Du hast unterschrieben, dass der Zustand der Wohnung durch einen Dritten geprüft werden soll. Damit hast Du - zumindest verbal - dem Vermnieter jede Möglichkeit der Willkür gegeben.

Kann es sein, daß der Sachverständige jetzt noch Schäden
auflistet, die wir dann beheben müssen?

Kommt auf die persönlcihen Beziehungen an. Denn mit Sicherheit
wird kein Sachverständiger tätig werden, sondern irgend ein
Handwerksmeister,

Soll ich verlangen, auch einen Sachverständigen hinzuziehen zu
können?

Wenn es einen Sachverständigen gibt, der korrekt arbeitet,
wird er Dich zur Begutachtung einladen. Alles andere sind
meist Gefälligkeitsgutachten. Hier verlange ich dann
grundsätzlich die Erlaubnis, Gutachten erstellen zu dürfen.

Sollte ich, wenn ich dazu eingeladen werde, auch einen
Gutachter mitnehmen (z.B. vom Mieterverein) ?

Sinnvoll, ja

Wie ist die Abgrenzung zwischen „Schaden“ und
„Schönheitsreperatur“ definiert - gibts einen Link, wo das
genau beschrieben ist?

Schaden ist jeder Mangel, der nicht durch die normale
Abnutzung entstanden ist.

Dann wären also teilweise überstrichene Fensterrahmen Schäden?
(leider können wir nicht nachweisen, dass der Vormieter hier
schlampig war…)

Wenn es nicht ordnungsgemäss ist, also Schlieren bestehen, Absplitterungen oder unterschiedlich sichtbar Farbantragungen, ist es nicht ordnungsgemäss. D adas haus aber verkauft werdne soll, der Vermieter solche Spiele treibt, ist es ratsam, den Mieterverein aufzusuchen und Dich beraten zu lassen. Der „gute Mann“ will zum Hausverkauf hinzu verdienen. Mehr will er nicht.

Wende Dich am Ort an einen Mieterverein.

Werde ich jetzt wohl wirklich machen müssen, oder soll ich
damit besser warten, bis ich Bescheid vom Vermieter bekomme,
was sein „Sachverständiger“ gesagt hat? Denn ich hoffe immer
noch, dass alles noch gut ausgeht…

Nein, lasse Dich umgehend beraten.

Gruss Günter

Vielen Dank mal wieder, owT. Claudia
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