Hallo,
jetzt bin ich endlich ausgezogen, nur bei der Wohnungsübergabe gab es - wie befürchtet - Ärger.
Hier die Vorgeschichte (zum Teil in diesem Forum auch schon mal beschrieben
Ich habe einen Formular-Mietvertrag, der unvollständig ausgefüllt wurde.
Beim Absatz: „Die Schönheitsreperaturen werden vom Vermieter - Mieter getragen“ wurde es unterlassen, das eine oder andere zu markieren / ankreuzen / durchzustreichen.
Jedoch steht unter „weiteren Veinbarungen“ handschriftlich: „Bei Beendigung des Mietverhältnisses müssen in einwandfreiem Zustand die Teppichböden, Fensterrahmen, Rollos und Heizkörper sein“.
Von Günter wurde mir daraufhin mitgeteilt, daß „einwandfrei“ heißt: ohne Schäden - Schönheitsreparaturen müssen nicht durchgeführt werden.
Dies entspricht offensichtlich nicht der Auffassung meines Vermieters.
Gibt es dazu ein Urteil o.ä., welches ich anbringen könnte?
Die Wohnung haben wir beim Einzug renoviert (vor 8 Jahren) und vor 3 Jahren neu gestrichen etc.
Nun gabs gestern die Wohnungsübergabe und mein Vermieter ließ mich folgendes unterschreiben (was ich auch tat - da ich einfach überfordert war - hoffentlich wars nicht falsch):
„Die Kaution seitens des Vermieters wird einbehalten, bis geklärt ist, wer für die Schönheitsreparaturen aufkommen muß. Terminsetzung: ca. Ende Februar“.
Sonst steht in dem Protokoll neben den Zählerständen nichts weiter drin, insbesondere keine Auflistung von Schäden.
Der Vermieter teilte mir mit, daß er die Wohnung von einem Sachverständigen besichtigen lassen will, um zu klären, ob und was wir noch zu tun haben (an den Teppichböden, Fensterrahmen, Rollos und Heizkörper).
Kann es sein, daß der Sachverständige jetzt noch Schäden auflistet, die wir dann beheben müssen?
Soll ich verlangen, auch einen Sachverständigen hinzuziehen zu können?
Oder soll ich einfach nur mal abwarten, was noch kommt?
Wie ist die Abgrenzung zwischen „Schaden“ und „Schönheitsreperatur“ definiert - gibts einen Link, wo das genau beschrieben ist?
Hilfe, langsam bin ich mit den Nerven echt am Ende - auf Anwalt und Gerichtsverfahren würde ich sehr gerne verzichten, da ich keine Rechtsschutzversicherung habe (und finanziell der Umzug jetzt schon teuer genug war)
Gruß
Claudia
P.S. wir haben leider auch keine Belege (Fotos, etc.), wie die Wohnung bei unserem Einzug aussah…