Hallo zusammen,
es ergibt sich folgender Sachverhalt:
Ehepaar xy übergibt am 31.10.14 die gemietete Wohnung im vertragsgemässen Zustand an den Vermieter. Das Ehepaar hat einen Zeugen dabei, der Vermieter weigert sich ein Uebernahmeprotokoll zu unterzeichnen. Er nimmt die Wohnung nur entgegen.
Drei Wochen später sendet der Vermieter eine „schwammig“ formulierte Aufforderung die
Mängel zu beseitigen. Es werden keine einzelnen Punkte genannt, der Mieter weiss also nicht, welche Mängel er beseitigen soll. Der Mieter bittet den Vermieter um eine Aufstellung der genauen Mängelpunkte, dieser Bitte kommt der Vermieter nicht nach. Des weiteren bekommt der Mieter eine Beseitigungsfrist von „innerhalb der nächsten 7 Tage“ genannt.
Der Schüssel zur Beseitigung der Mängel liegt aber auch noch nicht vor.
Nun folgende Fragen:
- Hätte die schwammig formulierte Aufforderung zur Behebung der Mängel ohne
genaue Benennung der Mängel vor Gericht Bestand? - Wie lange wäre die Beseitigungsfrist? Gibt es hier vom Gesetzgeber Vorgaben?
Vielen Dank für die Antworten.
gruss, a.