Wohnungsübergabe mit zwei Protokollen

Hallo,
ich habe vor einer Woche meine Wohnung an den Vermieter übergeben. Während der Übergabe wurde ein Übergabeprotokoll angefertigt, in welchem entdeckte Mängel aufgelistet waren. Dieses Protokoll wurde von allen beteiligten Parteien unterschrieben. Zusätzlich wurde eine separate Liste geführt, in welcher der Vermieter alle noch zu beseitigenden Schönheitsfehler der Wohnung aufgenommen Bsp.: Reinigen des Kellerschachtes, Farbspritzer an den Sockelleisten, …, welche durch mich auch fristgerecht beseitigt wurden. Diese Liste enthielt auch das Thema Duschabfluss. Da das Wasser nicht einwandfrei ablief, habe ich mich dazu verpflichtet den Abfluss nochmal mit einer Glocke und einem Reiniger zu putzen. Jetzt rief der Vormieter an und verlangt von mir die Kostenübernahme für eine Spezialfirma, da der Abfluss noch „gluckert“ und hier ein Spezialreiniger oder evtl. sogar der Tausch der Abflussrohre erforderlich werden. Muss ich die Kosten dafür tragen, obwohl im unterzeichneten Übergabeprotokoll nichts erwähnt wurde?
Vielen Dank!

Hallo,
tut mir leid, das kann ich nicht sagen.
Ich finde aber, dass man Ihnen noch mal Gelegenheit geben müsste das „Gluckern“ selbst auf andere Weise abzustellen, bevor man eine Firma beauftragt.
Gruß
Mike-Lohfelden

JA - wenn die übernommene Versplichtung nicht erfüllt wurden

Hallo,
es wurde aber im Übernahmeprotokoll schriftlich nichts festgehalten. Es stand lediglich auf einer separaten Putzliste, die nicht unterschrieben wurde. D.h. für mich ist das eigentlich kein Mangel und damit keine Verpflichtung.
Sehe ich das falsch?

JA - wenn die übernommene Versplichtung nicht erfüllt wurden

klingt nicht nach einem „Schönheitsfehler“.

Prinzipiell ist diese Rohrsache, erstmal Vermietersache. Um Dir die Kosten zuzuordnen, muß er Dein Verschulden beweisen.

Da Du keine Schuldanerkennung im Protokoll unterschrieben hast, soweit ich Dich verstanden habe, würde ich nicht bezahlen.

Du kannst die Sache Deiner privaten Haftpflicht geben, auch die Abwehr unberechtigter Forderungen ist meines Wissens Teil der Leistung der privaten Haftpflichtversicherung.

viel Erfolg!

Da Du keine Schuldanerkennung im Protokoll unterschrieben
hast, soweit ich Dich verstanden habe, würde ich nicht
bezahlen.

Richtig. Ich habe dazu nichts unterschrieben.
Außerdem sind verstopfte Rohre meiner Ansicht nach nicht Mietersache, wie du schon sagst.
Der Tip mit der privaten Versicherung ist aber ein guter Hinweis. Vielen Dank dafür!!!

Hallo, ich habe leider keine Ahnung.
ich habe vor einer Woche meine Wohnung an den Vermieter
übergeben. Während der Übergabe wurde ein Übergabeprotokoll
angefertigt, in welchem entdeckte Mängel aufgelistet waren.
Dieses Protokoll wurde von allen beteiligten Parteien
unterschrieben. Zusätzlich wurde eine separate Liste geführt,
in welcher der Vermieter alle noch zu beseitigenden
Schönheitsfehler der Wohnung aufgenommen Bsp.: Reinigen des
Kellerschachtes, Farbspritzer an den Sockelleisten, …, welche
durch mich auch fristgerecht beseitigt wurden. Diese Liste
enthielt auch das Thema Duschabfluss. Da das Wasser nicht
einwandfrei ablief, habe ich mich dazu verpflichtet den
Abfluss nochmal mit einer Glocke und einem Reiniger zu putzen.
Jetzt rief der Vormieter an und verlangt von mir die
Kostenübernahme für eine Spezialfirma, da der Abfluss noch
„gluckert“ und hier ein Spezialreiniger oder evtl. sogar der
Tausch der Abflussrohre erforderlich werden. Muss ich die
Kosten dafür tragen, obwohl im unterzeichneten
Übergabeprotokoll nichts erwähnt wurde?
Vielen Dank!

JA

Hallo und guten Tag,

bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich im folgenden Text lediglich meine Ansicht über Ihr Problem, also nur meine private Meinung zu Ihrer Frage mitteilen kann.
Diese Mitteilung erfolgt ohne Gewähr und auch ohne Anspruch auf eine juristisch korrekte Einschätzung meinerseits. Sie stellt insbesondere in keiner Weise eine juristische Beratung dar.

Aus meiner Sicht kommt es im vorliegenden Fall darauf an, ob im Übergabeprotokoll ein Mangel am Abfluss der Dusche festgehalten wurde, der durch Ihre Schuld entstanden ist und ob sie dieses Verschulden eingeräumt haben. Sollte der Abfluss z. B. bereits bei Ihrem Einzug gluckernde Geräusche gemacht haben, kann Ihr Vermieter Ihnen gegenüber keine Ansprüche geltend machen.

Außerdem erscheint es mir von Bedeutung zu sein, welche Zusage Sie (unter Zeugen) gegenüber dem Vermieter gemacht haben.
Wenn Sie nur zugesagt haben, den Abfluss ordentlich zu reinigen und dafür zu sorgen, dass das Wasser wieder einwandfrei abläuft, so haben Sie ja Ihre Zusage erfüllt. (natürlich vorausgesetzt, dass das Wasser tatsächlich wieder normal abläuft)

Andererseits kann der Vermieter verlangen, dass der Abfluss beim Auszug ordentlich funktioniert, sofern dies beim Einzug ebenfalls gegeben war.
Wenn eine Rohrreinigungs-Fachfirma eine Abfluss-Verstopfung beseitigt, lässt sich sehr häufig ziemlich genau feststellen, welche Ursache die Rohrverstopfung hatte.
So führt z. B. das Ausgießen von heißen, fetthaltigen Flüssigkeiten im Küchenbereich sehr oft zu Rohrverstopfungen, da das Fett beim Abkühlen im Abflussrohr fest wird.
Dies dürfte bei einer Dusche aber eher unwahrscheinlich sein, meistens sind die Ursachen für eine Abflussbehinderng jedoch nicht dem Vermieter anzulasten, es sei denn, dass der Abfluss beispielsweise durch falsche Bauart zu klein dimensioniert ist.
Diesen Nachweis zu führen, dürfte aber ziemlich schwer fallen.
Schlagen Sie Ihrem ehemaligen Vermieter doch einfach eine Nachbesserung vor, wenn der Abfluss nocht nicht richtig funktioniert. Verwenden Sie ein geeignetes Reinigungsmittel („Rohrfrei“ „Drano“ oder ähnliches) und versuchen Sie eventuell mittels einer Reinigungsspirale den Ablauf des Wassers wieder herzustellen.
Einer Kostenübernahme für eine aufwendige Sanierung, die Ihr Vermieter in Auftrag geben will, würde ich keinesfalls zustimmen. Es spricht nichts dagegen, dass Sie den Mangel (sofern es sich überhaupt um einen Mangel handelt, denn nach meiner Auffassung stellt es gar keinen Mangel dar, wenn ein Abfluss gluckernde Geräusche macht) in Eigenleistung beseitigen.

Mit freundlichen Grüßen

Hallo,
ich habe vor einer Woche meine Wohnung an den Vermieter
übergeben. Während der Übergabe wurde ein Übergabeprotokoll
angefertigt, in welchem entdeckte Mängel aufgelistet waren…
durch mich auch fristgerecht beseitigt wurden. Diese Liste enthielt auch das Thema Duschabfluss. Da das Wasser nicht einwandfrei ablief, habe ich mich dazu verpflichtet den Abfluss nochmal mit einer Glocke und einem Reiniger zu putzen.
Jetzt rief der Vormieter an und verlangt von mir die
Kostenübernahme für eine Spezialfirma, da der Abfluss noch
„gluckert“ und hier ein Spezialreiniger oder evtl. sogar der
Tausch der Abflussrohre erforderlich werden. Muss ich die
Kosten dafür tragen, obwohl im unterzeichneten
Übergabeprotokoll nichts erwähnt wurde?
Vielen Dank!

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Erlaubt ist die Behandlung abstrakter Fragen.
Bitte stelle deshalb keine Fragen zu persönlichen Fällen (in ich-Form).

Ausführliche Informationen unter http://www.wer-weiss-was.de/app/faqs/classic?entries…

Hallo,
kurz und schmerzlos, NEIN, es ist nicht Deine Verantwortung. Das sind ggf. bauliche Maßnahmen, die hier getätigt werden müssten und diese sind nicht Deine Aufgabe. Einen Abfluss zu reinigen (z.B. mit einem Reinigungsmittel) ist zumutbar, alles andere darüber hinaus nicht. Es ist lediglich zu beachten, dass bei fahrlässiger Handlung die Kosten weitergegeben werden können.
Gruss Daylighter

Der Mieter ist für freie Abflussrohre von seiner Wohnung, also Toilette, Waschbecken, Dusche etc. bis zum Hauptrohr verantwortlich.
Sollte das Haupt-Abflußr0ohr, das also senkrecht durch das Haus führt, verstopft sein, ist es Sache des Vermieters.

LG Ulla

Hallo,

also meiner Meinung nach mußt Du Dich darum nicht mehr kümmern. Du hast alle auf der Liste aufgeführten Mängel fristgerecht ausgeführt und das wars dann. Da muß sich der neue Mieter an den Vermieter wenden…

LG
Sabine Kruse

Hallo,

vielleicht interessant für alle.
Ein Übernahmeprotokoll ist Mietrecht und alles was dort nicht aufgenommen wird hat rechtl. keine Auswirkungen.
Ein handschriftl. nicht unterschriebenes Protokoll ist zivilrecht und wurde lediglich auf Vertrauensbasis angefertigt und abgearbeitet.
D.h. ich muss nichts zahlen und der Nachmieter oder der Vermieter haben die Kosten zu tragen.

Vielen Dank für Eure Hilfe!

Hallo, leider kann ich nichts wirklich rechtlich fundiertes dazu beitragen, aber „aus dem Bauch heraus“ würde ich meinen, dass du bereits deine Pflicht erfüllt hast.
So ein Duschabfluss setzt sich natürlich im Lauf der Zeit durch Seifenreste, Haare etc. auch zu, was aber mit den üblichen Reinigungsmethoden durchaus in den Griff zu kriegen ist. Möglich ist aber durchaus, dass die Rohre nicht einwandfrei verlegt wurden, das Gefälle zu flach ist und und und… dafür bist aber du als Mieter nicht zuständig.
Die Kosten für die Spezialfirma, den Spezialreiniger und sogar den Tausch der Abflussrohre (weiß der Vermieter etwa mehr, als er sagt, hat er einen Verdacht auf Baumängel, will er sich auf deine Kosten sanieren?) würde ich jedoch ablehnen. Dürfte auch bei bestehenden Mietvertrag definitiv nicht unter die Kleinreparaturklausel, sondern eher unter Instandhaltungskosten fallen - Sache des Vermieters.
Hinzu kommt, dass meiner Meinung nach das unterzeichnete Übergabeprotokoll bindend ist, auch für den Vermieter.
Vielleicht melden sich ja noch andere Leute mit mehr Wissen zu Wort.
LG BadGirl

Wenn Gluckern des Abflusses überhaupt einen Mangel darstellt, und das ist es m.E. nicht, muss meines Wissens der Vermieter ausreichend Zeit zur Nachbesserung geben. Hat er denn überhaupt eine Rechnung fuer die „Spezialfirma“ nachgewiesen?