Wohnungsübergabe/Nachfolgende Schäden

Ist der Vermieter verpflichtet bei der Wohnungsübergabe (Auszug) Wasseranschlüsse z.B. für Waschmaschinen etc. zu prüfen? und kann der (Ex-Mieter) für etwaige nachfolgende Schäden haftbar gemacht werden, auch wenn ein Übergabeprotokoll angefertigt wurde???

Ist der Vermieter verpflichtet bei der Wohnungsübergabe
(Auszug) Wasseranschlüsse z.B. für Waschmaschinen etc. zu
prüfen?

Nö.

und kann der (Ex-Mieter) für etwaige nachfolgende
Schäden haftbar gemacht werden, auch wenn ein
Übergabeprotokoll angefertigt wurde???

Nö. (Außer er hat es selber kaputt gemacht und vertuscht.)